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RANDERSACKER: Ausweichfläche statt Geländeabtrag

RANDERSACKER

Ausweichfläche statt Geländeabtrag

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    Auf der Wiese vorne ist die neue Edeka geplant. Hinten steht das Wohnhaus des Ehepaar Wiesner.
    Auf der Wiese vorne ist die neue Edeka geplant. Hinten steht das Wohnhaus des Ehepaar Wiesner. Foto: Foto: Traudl Baumeister

    Viele Menschen in Randersacker sind mit dem Thema Hochwasser vertraut, Hubert Wiesner und seine Ehefrau nicht. „Bisher hatten wir noch nie Hochwasser bei uns“, sagt das Ehepaar, das in der Straße „Am Sonnenstuhl“ (Richtung Sportanlage) wohnt. Das, befürchten die Wiesners, könnte sich bald ändern. Dann nämlich, wenn der neue Edeka-Markt am Sonnenstuhl gebaut wird, direkt neben ihrem Wohnhaus. „Wir haben nichts gegen den Neubau an dieser Stelle“, beteuert Hubert Wiesner. „Wir sind aber überzeugt, dass die geplante Retentionsfläche (Ausbreitungsfläche) im Fall eines Hochwassers nicht ausreicht.“ Er hat zahlreiche Schriftstücke gesammelt, die das belegen sollen.

    Das benachbarte Gelände, erläutert er, werde für den Neubau ausgekoffert und mit einem Damm in Richtung seines Grundstückes gesichert. Dieser misst zur Bundesstraße hin (Mainseite) 0,65 Meter, zur Straße nach Lindelbach 3,15 Meter. Wiesner befürchtet, dass Hochwasser den Damm unterspülen und sein Haus bedrohen könnte, dessen Fundamente nur 80 Zentimer tief sind. „Schließlich fließt von oben auch noch Quellwasser ins Gelände und erzeugt zusätzlichen Wasserdruck.“ Mit einer Verpflichtungsklage will er erreichen, was er für unverzichtbar hält: eine vorgelagerte, zusätzliche Retentionsfläche statt Geländeabtrag.

    Der Grund, dieses Vorhaben öffentlich zu machen, waren Rodungen auf dem Nachbargrundstück im März. Aus Naturschutzgründen seien solche Arbeiten nur bis Ende Februar zulässig, wirft Wiesner dem Bauträger, der Frankfurter Firma Schoofs, vor.

    Rodungen unverzüglich eingestellt

    Auf Nachfrage teilt die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt mit, dass die ausführende Firma für den Gehölzrückschnitt im März keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt habe. Nach einem Anruf des Landratsamts hätte diese die Arbeiten aber unverzüglich und endgültig eingestellt. Von etwa 250 Quadratmeter Gehölzfläche habe man bis dahin etwa 100 Quadratmeter zurückgeschnitten. Da die Wurzelstöcke im Boden blieben, sei davon auszugehen, dass diese wieder austreiben.

    Was die Befürchtungen Wiesners angeht, sind sich Behörde und Bauherr einig. „Wir verhandeln mit dem Nachbarn und seinen Anwälten seit über drei Jahren“, berichtet Schoofs Pressesprecherin Nadine Hall. „Leider konnten auch neutrale Gutachter ihn davon nicht überzeugen, dass seine Befürchtungen unbegründet sind.“ Fachleute hätten genau vorgegeben, wie der Retentionsraum beschaffen sein müsse. Schoofs habe verschiedene Varianten geprüft und sich für die jetzige, als beste Lösung entschieden.

    Keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarschaft

    Das Landratsamt urteilt ähnlich. Im Rahmen der wasserrechtlichen Verfahren für die Baugebietsausweisung sowie für das konkrete Bauvorhaben habe man geprüft, ob durch das Vorhaben nachteilige Auswirkungen auf Nachbarn zu erwarten seien, teilt Dagmar Hofmann von der Pressestelle mit. Geschehen sei dies unter anderem durch eine zweidimensionale hydraulische Berechnung. Dabei habe man den Ist-Stand mit der Planung bezüglich Wasserspiegellage, Fließgeschwindigkeit und Überschwemmungsgebietsgrenzen verglichen. Mit dem Ergebnis, dass die Auswirkungen des Neubaus hierbei sehr gering beziehungsweise lokal begrenzt seien. Das Wasserwirtschaftsamt, als amtlicher Sachverständiger beteiligt, stellte fest: Die Berechnungen lassen „keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarschaft“ erwarten. Der Geländeabtrag gleiche den verloren gehenden Retentionsraum umfangs- und funktionsgleich aus.

    „Es gibt keine einzige fachliche und technische Stellungnahme gegen das Vorhaben“, ergänzt Hall. Kein Grund also, den Neubau nicht baldmöglichst zu beginnen.

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