Die ungehinderte Teilnahme an Wahlen gehört zu den Grundrechten in einer Demokratie. Steile Treppen, fehlende Aufzüge oder schlechte Lichtverhältnisse in Wahllokalen können aber bereits genügen, um Menschen an der Ausübung dieses Grundrechts zu hindern. Im Vorfeld auf die Europawahl am 9. Juni lud deshalb der Behindertenbeauftragte des Landkreises Würzburg, Ernst Joßberger, zu einem Fachgespräch ein. Darüber informiert eine Pressemitteilung des Landratsamtes Würzburg, der diese und folgende Informationen entnommen. Die Frage, die es zu beantworten galt: Was ist bei der Einrichtung eines barrierefreien Wahllokals zu beachten?
Würzburg