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Ochsenfurt: Bauen am Oberen Dümmersberg: Was Sie zum Bürgerentscheid am 24. Juli in Ochsenfurt wissen müssen

Ochsenfurt

Bauen am Oberen Dümmersberg: Was Sie zum Bürgerentscheid am 24. Juli in Ochsenfurt wissen müssen

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    Ob am Oberen Dümmersberg ein Baugebiet entstehen soll ist die Frage, die sich beim Bürgerentscheid am 24. Juli den Wählerinnen und Wählern in Ochsenfurt stellt.
    Ob am Oberen Dümmersberg ein Baugebiet entstehen soll ist die Frage, die sich beim Bürgerentscheid am 24. Juli den Wählerinnen und Wählern in Ochsenfurt stellt. Foto: Gerhard Meißner

    Am 24. Juli haben die Ochsenfurter Stimmberechtigten die Wahl, ob sie beim Bürgerentscheid dem Ratsbegehren zur Schaffung eines "kleineren Wohnbaugebiets am Dümmersberg" oder dem Bürgerbegehren zum Erhalten des Dümmersbergs "als wertvolle und artenreiche Kulturlandschaft" den Vorzug geben. Der Stadtrat steht dabei mit einer großen Mehrheit hinter dem Ratsbegehren zur Entstehung eines Siedlungsgebiets mit bis zu 120 Bauplätzen, die Bürgerinitiative lehnt dies ab. Damit es überhaupt zum Bürgerentscheid kam, hat die Bürgerinitiative auf einer Unterschriftenliste 1314 gültige Stimmen gesammelt und damit das erforderliche Quorum von 900 Stimmen klar übertroffen.

    Was ist beim Bürgerentscheid am 24. Juli zu beachten?

    • Wahlberechtigte erhalten ihre Briefwahlunterlagen automatisch auf dem Postweg - die Briefwahlunterlagen müssen also nicht eigens beantragt werden.
    • Am 24. Juli kann auch im Wahllokal abgestimmt werden. Hierfür ist der Abstimmungsschein mitzubringen, den man als Teil der Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen hat.
    • Ohne Abstimmungsschein ist eine Wahl im Wahllokal nicht möglich. Ein Ausweis alleine genügt nicht.

    Wer ist stimmberechtigt?

    In Ochsenfurt sind aktuell 8921 Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger berechtigt, am 24. Juli ihre Stimme abzugeben. Konkret sind das alle Gemeindeangehörigen, die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen mindestens seit dem 24. Mai mit ihren Hauptwohnsitz in Ochsenfurt gemeldet sein. 

    Wie kann man sich beschweren, wenn man keine Abstimmungsunterlagen erhalten hat, jedoch glaubt, stimmberechtigt zu sein?

    Bürgerinnen und Bürger, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten haben, jedoch glauben stimmberechtigt zu sein, können sich unter der Telefonnummer (0 93 31) 97-25 mit der Stadt Ochsenfurt in Verbindung setzen. Sollte auf diesem Weg keine Klärung erzielt werden, muss bei der Stadt fristgerecht Beschwerde gegen das Bürgerverzeichnis eingelegt werden.

    Abstimmungsschein für die Bürgerentscheide zum städtischen Bauvorhaben am Oberen Dümmersberg
    Abstimmungsschein für die Bürgerentscheide zum städtischen Bauvorhaben am Oberen Dümmersberg Foto: Marlena Wirth

    Wie läuft die Stimmabgabe im Wahllokal?

    Am wichtigsten ist es, den Abstimmungsschein mit der umseitig abgedruckten Abstimmungsbenachrichtigung dabei zu haben. Ohne den Abstimmungsschein ist eine Stimmabgabe nicht möglich. Außerdem müssen sich die Abstimmenden ausweisen können, etwa mit dem Personalausweis, dem Reisepass oder - bei ausländischen Unionsbürgerinnen und -bürgern - mit einem anderen gültigen Identitätsnachweis. 

    Wie funktioniert die Stimmabgabe per Briefwahl?

    Den zugesandten Briefwahlunterlagen liegt eine Schritt-für-Schritt-Anweisung von der Stimmabgabe, über die richtige Reihenfolge der Kuvertierung bis hin zur Abgabe der Unterlagen bei. Befolgen Sie diese, können Sie Fehler vermeiden, die zu einer ungültigen Stimmabgabe führen könnten. Die Unterlagen müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr  im Rathaus in der Hauptstraße 42 in Ochsenfurt abgegeben werden oder postalisch zu dieser Frist bei der Stadt Ochsenfurt eingehen.

    Wie wird gewählt und wie kann die Wahl ausgehen?

    Zunächst wird über beide Bürgerentscheide - das Ratsbegehren und das Bürgerbegehren - getrennt gewählt. Stimmberechtigte können also auch beide Vorschläge mit Ja beantworten. Als angenommen gilt ein Bürgerentscheid dann, wenn mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja gestimmt haben. Bei den 8921 Ochsenfurter Stimmberechtigungen entspricht das mindestens 1785 Ja-Stimmen. Dieses sogenannte Zustimmungsquorum soll verhindern, dass eine kleine Minderheit über die Interessen einer Mehrheit entscheidet.

    Was passiert, wenn ein Entscheid dieses Zustimmungsquorum verfehlt?

    Dann bleibt der entsprechende Bürgerentscheid rechtlich bedeutungslos. Das gilt auch, wenn er mehr Nein- als Ja-Stimmen erreicht hat.

    Was passiert, wenn beide Bürgerentscheide das Zustimmungsquorum erfüllt haben?

    Dann, und nur dann, kommt die Stichfrage zum Tragen, bei der die Wählerinnen und Wähler entscheiden müssen, welchem Vorschlag sie in diesem Fall den Vorzug geben. Dabei ist unerheblich, wie sie zuvor über die beiden Begehren abgestimmt haben. Die Stichfrage wird also beispielsweise auch dann gewertet, wenn beide Begehren zuvor mit Nein beantwortet wurden. Und: Für die Entscheidung sind nur die Stimmen der Stichfrage relevant, nicht die Zahl der Ja-Stimmen, die die einzelnen Begehren zuvor auf sich vereinen konnten.

    Welche rechtliche Wirkung hat das Ergebnis des Bürgerentscheids?

    Ein erfolgreicher Bürgerentscheid wirkt wie ein Stadtratsbeschluss. Rechtlich bindend ist er für ein Jahr. Theoretische könnte der Stadtrat also nach Ende dieser Frist erneut entscheiden.

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