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Würzburg: Baustopp am Würzburger Nikolausberg: Mehrfamilienhaus stört Nachbarn 

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Baustopp am Würzburger Nikolausberg: Mehrfamilienhaus stört Nachbarn 

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    Das Gelände des ehemaligen Felsenkellers Beer an der Gabelung Leutfresserweg und dem Weg zur Neuen Welt in Würzburg soll bebaut werden. 
    Das Gelände des ehemaligen Felsenkellers Beer an der Gabelung Leutfresserweg und dem Weg zur Neuen Welt in Würzburg soll bebaut werden.  Foto: Daniel Peter

    Baustopp am Nikolausberg: Aufgrund einer Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darf der Bau eines Mehrfamilienhauses zwischen Leutfresserweg und dem Weg zur neuen Welt nicht begonnen werden. Ein Teil des Grundstücks am ehemaligen Beer'schen Felsenkeller hat der Eigentümer bereits gerodet.  

    Im September hatte der städtische Bauausschuss dort mit knapper Mehrheit eine Baugenehmigung für das Haus mit 16 Wohneinheiten im oberen Teil des Grundstücks erteilt. Der untere, verwilderte Teil an der Gabelung Leistenstraße und dem Weg zur Neuen Welt soll unbebaut und Biotop bleiben. Als Ausgleich für das wegfallende Baufenster in diesem Grundstücksteil soll die Bebauung im oberen Teil größer ausfallen: Deshalb wurden mit der Genehmigung sechs Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt. Gebäudehöhe und Anzahl der Geschossflächen sollten danach größer gebaut werden dürfen, als im Bebauungsplan festgeschrieben ist. 

    Betroffene Nachbarn hatten gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht geklagt und einen Antrag auf Baustopp gestellt. Diesen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht im März abgelehnt, worauf die Anwohner Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben haben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dieser Beschwerde jetzt stattgeben: Er sieht die Rechte der betroffenen Nachbarn verletzt. Das heißt der Bau des Mehrfamilienhauses darf vorerst nicht begonnen werden. 

    Graffiti-Kunst auf den Ruinen des ehemaligen Gastronomiebetriebs.
    Graffiti-Kunst auf den Ruinen des ehemaligen Gastronomiebetriebs. Foto: Daniel Peter

    "Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist sehr erfreulich und aus juristischer Sicht bedeutsam, da das Gericht hier den Festsetzungen im Bebauungsplan zum Maß der baulichen Nutzung eine nachbarschützende Wirkung zugesprochen hat", sagt Anja Schilling, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Partnerin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. Denn grundsätzlich seien Freisetzungen von festgelegter Gebäudehöhe oder Geschossfläche nicht von Nachbarn einklagbar. Das besondere in diesem Fall sei, dass die entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan explizit als nachbarschützend begründet wurden.

    Hat das Urteil für die Nachverdichtung in Würzburg Signalwirkung?

    Dass das Urteil aus München eine Signalwirkung auf die Nachverdichtung in anderen Bereichen der Stadt haben könnte, glaubt Baureferent Benjamin Schneider auch aus einem anderen Grund nicht: "Zuletzt hat der Gesetzgeber durch eine Änderung des Bayerischen Baurechts die Nachverdichtung ja eher leichter gemacht, indem die Abstandsflächen zu den Nachbarn sogar verringert werden."  

    Und welche Konsequenzen zieht die Stadt jetzt aus dem Urteil für die Bebauung am ehemaligen Beer'schen Felsenkeller? Schneider: "Wir werden uns zeitnah mit dem Bauherrn zusammen setzen und das gemeinsam besprechen." Klar sei jedenfalls, dass bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren dort nicht mit dem Bau angefangen werden wird. In diesem wird geprüft, inwieweit die Erteilungen der Befreiungen rechtswidrig waren.

    Mystische Stimmung im verwilderten Grundstück des ehemaligen Beer'schen Felsenkeller.
    Mystische Stimmung im verwilderten Grundstück des ehemaligen Beer'schen Felsenkeller. Foto: Daniel Peter

    Der Beer' sche Felsenkeller war ein großer Gastronomiebetrieb mit Biergarten. Der Ausschank der Sanderauer Brauerei Georg Beer & Söhne wurde Ende des 19. Jahrhunderts eröffnet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er aufgegeben. Die Gebäude verfielen und das Grundstück verwilderte.

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