Die aktuell gültige 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Oktober gibt den allgemeinen Rahmen für Besuche in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen vor. Doch darüber hinaus gelten in den unterfränkischen Einrichtungen individuelle Regeln. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Lage.
Würzburg