Die gute Nachricht zuerst: Biergärten in Bayern dürfen ab Montag, 18. Mai, endlich wieder öffnen. Aber: Es werden zahlreiche strenge neue Regeln gelten – Maskenpflicht und Abstandsgebot, statt ungezwungener Geselligkeit und traditioneller Gemütlichkeit. Geregelt werden die neuen Bestimmungen in einem aktuellen Hygienekonzept der bayerischen Regierung. Worauf sich Biergartenbesucher jetzt einstellen müssen.

Wer darf zusammen in den Biergarten?
Im Biergarten gelten die Regeln der Kontaktbeschränkung. Jeder Hausstand darf sich mit maximal einem weiteren Hausstand gemeinsam an den Tisch setzen. Zu anderen Gästen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. "Grundsätzlich gilt, dass alles, was im öffentlichen Bereich erlaubt ist, auch in den Betrieben gestattet ist", heißt es dazu im Hygienekonzept. Eine gesetzliche Beschränkung der Besucher pro Tisch gibt es nicht.
Müssen Besucher überall im Biergarten Maske tragen?
Nein, nicht überall. Zwar gilt für Besucher in allen gastronomischen Außenbetrieben eine generelle Maskenpflicht. Am Tisch dürfen die Masken jedoch abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt ab Betreten des Betriebes überall abseits des eigenen Tisches.
Muss ich vor einem Besuch reservieren?
Nein, im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine Reservierungspflicht, Spontanbesuche sind also möglich. Allerdings muss jede Besuchergruppe die Kontaktdaten einer Person angeben. Auch die Uhrzeit des Besuchs wird vermerkt, damit eventuelle Infektionsketten verfolgt werden können.

Welche Öffnungszeiten gelten jetzt?
Gemäß bayerischem Hygienekonzept sind die Öffnungszeiten im Außenbetrieb vorerst bis 20 Uhr begrenzt. Der Innenbetrieb, der ab Montag, 25. Mai, erlaubt sein wird, ist vorerst auf 22 Uhr begrenzt.
Darf jeder in den Biergarten?
Laut Hygienekonzept sind Menschen, die unter Fieber oder akutem Husten leiden, von Biergärten ausgeschlossen. Wörtlich heißt es dazu: "Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Bewirtung nicht möglich ist."
Werden Biergärten jetzt teurer?
Das ist vom Einzelfall abhängig, aber möglich. Den Betrieben entstehen durch die staatlichen Auflagen höhere Kosten. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga schreibt dazu an seine Mitglieder: "Haben Sie aber auch den Mut, die mehr entstandenen Kosten in Ihre Preise einzukalkulieren – wann, wenn nicht jetzt?"
Kann ich darauf vertrauen, dass mein Essen hygienisch zubereitet wurde?
Mitarbeiter dürfen nur dann mit Lebensmitteln arbeiten, wenn sie über den Infektionsschutz belehrt wurden. Bevor Betriebe öffnen dürfen, müssen sie ihre Trinkwasserversorgung und Schankanlagen überprüfen. Bedarfsgegenstände wie Speisekarten sollen nach jedem Kundenkontakt gereinigt werden. Besteck und Geschirr muss bei hohen Temperaturen gespült werden.

Sind Buffets erlaubt?
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind Buffets in Bayern nicht grundsätzlich verboten. So ist es laut Dehoga etwa denkbar, Gäste durch Mitarbeiter am offenen Buffet bedienen zu lassen. Selbstbedienung ist hingegen nur bei verpackten Produkten zulässig.
Welche Regeln gelten im Sanitärbereich?
Festgeschrieben ist die regelmäßige Reinigung der Gästetoiletten. Betriebe müssen sicherstellen, dass Flüssigseife, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Soweit erforderlich, wird der Zugang zu den Toiletten geregelt.
Was ist, wenn Besucher sich nicht an die Regeln halten?
Die Dehoga hält die Wirte dazu an, ihr Hausrecht aktiv umzusetzen. Die Begründung: "Je besser wir die Rahmenbedingungen umsetzen, umso wahrscheinlicher ist es, dass wir schneller als erwartet zusätzliche betriebliche Freiheiten erhalten." Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger appelliert: "Ich bitte alle Gäste, es den Gastronomen nicht so schwer zu machen." Christian Weiß, Sprecher der Stadt Würzburg blickt der Öffnung optimistisch entgegen: "Wir sind gerade dran, das alles zu genehmigen, es gibt einen großen Andrang. Ich gehe davon aus, dass erstmal alles klar gehen wird. Über Bußgelder machen wir uns Gedanken, wenn es soweit ist."
"Ich bitte alle Gäste, es den Gastronomen nicht so schwer zu machen."
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger
Wie stehten Polizei und Verwaltung zur Öffnung?
Das Polizeipräsidium Unterfranken hat die Biergartenöffnung auf dem Schirm, sieht jedoch keinen Schwerpunkt: "Wir kontrollieren hier ebenso wie bei allen anderen Auflagen. Die Biergärten sind einfach ein weiterer Bestandteil der Kontrollen", so Sprecher Andreas Laacke.
Wie werden Mitarbeiter geschützt?
Das Hygienekonzept beinhaltet, dass für Mitarbeiter stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern ermöglicht werden soll. Darauf soll auch das Speisenangebot abgestimmt werden. Wo dies nicht möglich ist, muss Maske getragen werden. Der Kontakt mit Kunden erfolgt ausschließlich mit Maske.
Wie bewerten Branchenvertreter die neuen Regeln?
Die Dehoga sieht in der Regelung einen "wichtigen Schritt in Richtung Hoffnung". Laut Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer werde es für die Branche zwar nicht leicht, aber immerhin beschränkten sich die Auflagen auf "sachlich zwingend notwendige Einschränkungen, die aus virologischer Sicht sein müssen". Die Herausforderung, wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen, bleibe für viele Betriebe jedoch hoch.