Zum Artikel vom 24. Oktober erreichte uns folgende Zuschrift:
Echt lustig, welche Vorschläge und Anregungen seit dem Artikel über Frau Mikschofsky als Leserbriefe veröffentlicht wurden. Leute: Die Löwenbrücke hat drei Fahrstreifen! Zwei davon (oder gar alle drei?) dürfen Radfahrende benutzen. Aber – ab einem bestimmten Alter – keinesfalls die "für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gleichzeitig doch recht schmalen Gehwege", wie kürzlich jemand bedauerte.
Der "Wastelsteg" ist für Radfahrende gesperrt. Punkt.
Wenn der Fahrer/die Fahrerin eines zweispurigen, mit Spiegeln über zwei Meter breiten Fahrzeuges (sprich Auto) am Zeller Berg einen radfahrenden Menschen überholt , muss er/sie bei Einhaltung des vorgeschriebenen Abstandes in der Regel den bergab führenden Radweg (sorry: Fahrradschutzstreifen) befahren. Lebensgefährlich! Welche Maßbänder verwendet das Tiefbauamt eigentlich? Solche aus Kunststoff, die zu heiß gewaschen wurden?
Musterstraße für Radverkehr? Guter Beitrag. Danke. Nach der Idee, den oben genannten Steg zu bestimmten Tageszeiten nur für "Radfahrende und Fußgänger auf dem Weg zur Schule" (entsprechende Ausweise gibt es demnächst vielleicht im Bürgerbüro?), den Rest der Zeit nur für "Spaziergänger" frei zu geben, der zweite Brüller des Abends. Fernsehen ist dagegen langweilig.
Ich habe an dieser Stelle mal geschrieben, dass niemand gesetzlich verpflichtet ist, diese – ein falsches Sicherheitsgefühl vorgaukelnden – so genannten "Fahrradschutzstreifen" zu benutzen. Und ja: Es ist erschreckend, wie viele Mitmenschen viel zu schnell und rücksichtslos mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren. Und mit versicherungspflichtigen Elektrofahrzeugen. Und, und, und.
Und letztmals ja: Wo bleiben Polizei und Verkehrsüberwachung?
Phillipp Schmitt
97070 Würzburg