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Würzburg: Bundes-Notbremse: Geschäfte in Würzburg müssen ab Samstag schließen

Würzburg

Bundes-Notbremse: Geschäfte in Würzburg müssen ab Samstag schließen

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    Für die Würzburger  Geschäfte (im Bild die Domstraße) hat die neue Bundesnotbremse unmittelbare Folgen.
    Für die Würzburger  Geschäfte (im Bild die Domstraße) hat die neue Bundesnotbremse unmittelbare Folgen. Foto: Thomas Obermeier

    In Stadt und Landkreis Würzburg gilt nach einer Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes seit Freitag die bundesweite Corona-Notbremse. "Die Neufassung soll helfen, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen", heißt es dazu auf der Webseite der Bundesregierung.

    Dies bringt einige Veränderungen, doch auch speziell bayerische Regelungen bleiben in Kraft.  Wie sich am Freitagabend herausstellte, hat die neue Notbremse vor allem für den Einzelhandel in der Stadt Würzburg Folgen.

    Auf welchem Zeitraum basiert die Bundesnotbremse in der Region Würzburg?

    Seit Freitag gilt die Bundesnotbremse, ihren Beschränkungen liegen – wie in Bayern bereits bekannt – die Inzidenz-Werte der vergangenen drei Tage zugrunde. Unklar war zunächst, welche drei aufeinander folgenden Tage für dieses Wochenende maßgeblich sind. Erst am Freitagabend gab das Bayerische Gesundheitsministerium bekannt, dass der Zeitraum vom 20. bis 22. April gilt.

    Welche Inzidenzen sind für Stadt und Landkreis Würzburg maßgeblich?

    Die Stadt Würzburg lag an diesen drei Tagen bei der Inzidenz über 150. Der Landkreis Würzburg lag in dem Zeitraum über 100, aber unter 150.

    Welche Regelungen greifen nach der Notbremse im Würzburger Einzelhandel?

    Für Einkäufe im Einzelhandel greift durch die Notbremse eine Verschärfung. Zwar sind Einkäufe bei einer andauernden Inzidenz über 100 auch weiterhin mit Termin und negativem Corona-Test möglich. Ab einer Inzidenz von 150 – und nicht wie bisher ab 200 – können jedoch nur noch vorbestellte Waren per Click & Collect abgeholt werden. Für die Stadt Würzburg greift ab Samstag diese Click & Collect-Regelung, wie Wolfgang Weier, Geschäftsführer des Stadtmarketings "Würzburg macht Spaß", gegenüber der Redaktion bestätigte. Im Landkreis kann dagegen weiter mit negativem Coronatest eingekauft werden. Supermärkte, Drogerien, Apotheken und ähnliche Geschäfte bleiben jedoch auch weiterhin überall ohne Einschränkungen geöffnet.

    Welche Kontaktbeschränkungen und Ausgangsperre gelten in der Region?

    Aufgrund der strengen Regeln, die in Bayern weiterhin gelten, bringt die bundesweite Notbremse hier kaum Veränderungen für Stadt und Landkreis Würzburg. Bei einer andauernden Inzidenz von über 100 bleibt es bei der Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr. Auch die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin: Ein Haushalt darf sich mit einer Person treffen (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen).

    Was gilt für Friseure und ähnliche Dienstleistungen in Stadt und Landkreis?

    Friseurbetriebe und Fußpflege sowie medizinische und therapeutische Dienstleistungen bleiben unabhängig von der Inzidenz geöffnet. Bedingung für den Besuch bei Friseur und Fußpflege ist bei einer Inzidenz ab 100 jedoch die Vorlage eines maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Tests.

    Hinweis: In einer früheren Version war nicht ersichtlich, dass die Testpflicht ab der Inzidenz 100 nur für Friseure und Fußpflege gilt, nicht jedoch für therapeutische Zwecke. Wir haben das korrigiert.

    Was gilt in Schulen und Kindertagesstätten?

    Obwohl die Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von 100 vorerst nur Wechselunterricht vorschreibt, gilt weiterhin die strengere bayerische Regelung: Bei einer Inzidenz von 100 ist mit wenigen Ausnahmen Distanzunterricht vorgeschrieben und nicht erst wie bundesweit ab 165. Kitas werden bis auf eine Notbetreuung geschlossen.  

    Welche Regelungen gelten für die Würzburger Gastronomie?

    Bewirtung durch gastronomische Einrichtungen ist weiterhin verboten. Erlaubt bleiben To-Go-Angebote, die künftig jedoch nur noch bis 22 Uhr und ab 5 Uhr angeboten werden dürfen. Essenlieferungen bleiben davon unberührt.

    Welche Regelungen gelten für Sport und Kultur?

    Mannschaftssport ist weiterhin verboten. Kontaktfreier Sport im Freien ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung weiter erlaubt. Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben weiter geschlossen.

    Wann treten Lockerungen in Kraft?

    Die durch die Notbremse vorgesehenen Lockerungsvorgaben sind strenger als die bisher in Bayern bekannten: Erst nachdem in Stadt oder Landkreis Würzburg ein Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, treten am übernächsten Tag Lockerungen ein. Sonn- und Feiertage gelten ebenso wie Werktage.

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