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Würzburg: Cannabis-Legalisierung: An diesen Stellen in Würzburg ist Kiffen laut "Bubatzkarte" erlaubt

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Cannabis-Legalisierung: An diesen Stellen in Würzburg ist Kiffen laut "Bubatzkarte" erlaubt

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    Seit dem 1. April darf in Deutschland legal gekifft werden. Doch es gibt Einschränkungen. Wie sieht es an Würzburger Wahrzeichen aus?
    Seit dem 1. April darf in Deutschland legal gekifft werden. Doch es gibt Einschränkungen. Wie sieht es an Würzburger Wahrzeichen aus? Foto: Getty Images, Montage: Daniel Biscan

    Noch hält sich der Geruch nach Cannabis in Würzburg in Grenzen, das könnte sich in den nächsten Wochen und Monaten aber noch ändern. Denn seit dem 1. April ist das von der Ampel eingebrachte Cannabis-Gesetz in Kraft, das besagt, dass der Konsum von Cannabis unter bestimmten Auflagen in der Öffentlichkeit erlaubt ist.

    Doch es gibt strenge Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, so darf man sich den Joint nicht einfach überall anzünden. In vielen Gegenden ist der öffentliche Konsum von Cannabis untersagt.

    Die "Bubatzkarte" eines Softwareentwicklers aus Koblenz soll zeigen, wo Erwachsene künftig kiffen dürfen und wo nicht. Denn laut Bundesgesundheitsministerium ist der Konsum in sowie in Sichtweite von Anbauvereinigungen verboten. Auch in Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Zudem ist der Konsum innerhalb eines Abstands von 100 Metern von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten untersagt. 

    Kiffen auf der Alten Mainbrücke in Würzburg zwischen 6 und 20 Uhr verboten

    Wirft man einen Blick auf die Karte, sieht man, dass der größere Teil des Würzburger Bischofshutes nicht rot markiert ist, dass dort also Kiffen erlaubt scheint. Was die Karte jedoch außer Acht lässt, ist, dass sich dort in vielen Bereichen eine Fußgängerzone befindet. Auf der Alten Mainbrücke, in der Domstraße, Juliuspromenade, auf dem Marktplatz oder am Kürschnerhof ist deshalb Kiffen nur zwischen 20 und 6 Uhr erlaubt. 

    Rund um den Würzburger Hauptbahnhof hingegen wäre Kiffen jederzeit erlaubt, denn dort gibt es weder eine Fußgängerzone noch Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche in der unmittelbaren Nähe. So auch im Umkreis des Mainfranken Theaters. Wird sich der Kardinal-Faulhaber-Platz vielleicht künftig zum Kiffer-Hotspot entwickeln?

    In den Weinbergen oberhalb der Nordtangente ist das Kiffen laut Karte erlaubt. Der Stadtteil Grombühl hingegen scheint fast komplett rot auf der Karte, Grund sind wohl die vielen Schulen, Spielplätze und Jugendeinrichtungen im Viertel. Außer in den Weinbergen des Würzburger Steins und rund um das Uniklinikum darf man sich wohl keinen Joint anzünden.

    Der Konsum von Cannabis ist in unmittelbarer Gegenwart von Jugendlichen verboten

    Ähnlich sieht es in der Zellerau im Nordwesten von Würzburg aus: viel rot, vor allem in den Wohngebieten. Doch rund um das Gelände der Würzburger Hofbräu zeigt sich ein großer weißer Fleck. Und auch auf der Talavera ist laut Karte das Kiffen erlaubt. Ob also künftig beim Kiliani und Frühjahrsvolksfest Cannabis-Geruch umhergehen wird, bleibt abzuwarten, es gibt noch keine entsprechende Regelung der Stadt Würzburg als Veranstalter.

    Zu beachten gilt zudem überall: Der Konsum von Marihuana und Haschisch in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-Jährigen ist verboten.

    Wie sieht es mit den Würzburger Wahrzeichen aus?

    Neben der Alten Mainbrücke zählen vor allem die Residenz und die Festung zu den großen Würzburger Wahrzeichen. Auf etwa der Hälfte des Residenzplatzes und einem Großteil des Residenzgartens ist laut "Bubatzkarte" das Kiffen nicht erlaubt. Kinderspielplätze und umliegende Jugendeinrichtungen scheinen hier der Grund zu sein. Besser sieht es da auf der Festung aus. Fast auf dem gesamten Festungsbereich mit Festungsberg und ehemaligem Landesgartenschaugelände wäre der öffentliche Konsum von Cannabis legal möglich.

    Laut Karte ist zudem das Kiffen auf dem Campus der Uni Würzburg am Hubland erlaubt. Doch das ist noch nicht in trockenen Tüchern, wie Pressesprecherin Esther Knemeyer auf Anfrage der Redaktion berichtet. "Wir haben uns des Themas noch nicht angenommen", sagt sie. Und auch in der Hausordnung der Universität stehe keine Regelung zum Thema Cannabis. "Wir werden uns das anschauen und prüfen, wie wir künftig damit umgehen."

    Verbotszonen: nur eine ungefähre EinordnungDie in der Karte gezeigten Sperrgebiete haben keinen offiziellen Status. Ihre Berechnung basiert auf öffentlich zugänglichen Geodaten zu Kindertagesstätten, Schulen, Jugendzentren, Spielplätzen und Sportanlagen des Projekts OpenStreetMap im gesamten Bundesgebiet. Diese Informationen können unvollständig sein, die dargestellten Zonen können sich deshalb von den faktisch durch das Gesetz festgelegten Jugendschutzbereichen unterscheiden. Auch die Sichtweite zu Eingangsbereichen ist nur bedingt darstellbar. Die Karte dient dazu, die ungefähre Reichweite der Jugendschutzbestimmungen zu veranschaulichen.Auch bei Cannabis Social Clubs ist der Konsum direkt vor Ort und in Sichtweite nicht erlaubt. In der interaktiven Karte sind die Zonen bislang nicht eingezeichnet, weil ihre Standorte noch nicht bekannt sind.Quelle: keck

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