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Würzburg: CBD-Cannabis-Prozess in Würzburg: Griff der Cannameleon-Betreiber bei der Razzia zum Handy oder zur Waffe?

Würzburg

CBD-Cannabis-Prozess in Würzburg: Griff der Cannameleon-Betreiber bei der Razzia zum Handy oder zur Waffe?

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    Haben die Cannameleon-Betreiber vorsätzlich minimal berauschende CBD-Produkte verkauft? Trotz irritierender Prozessdetails, die ans Licht kommen, sieht das Landgericht Würzburg den Vorwurf kritisch.
    Haben die Cannameleon-Betreiber vorsätzlich minimal berauschende CBD-Produkte verkauft? Trotz irritierender Prozessdetails, die ans Licht kommen, sieht das Landgericht Würzburg den Vorwurf kritisch. Foto: Thomas Obermeier

    Am zweiten Tag der Cannameleon-Berufungsverhandlung rund um den Verkauf kaum berauschender Cannabis-Produkte zeichnet sich ab, dass das Landgericht Würzburg einen Vorsatz weiter anzweifelt. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, weil das Amtsgericht in einem ersten Urteil Vorsatz ausgeschlossen und dabei die "Täterpersönlichkeit" des Cannameleon-Chefs nicht ausreichend berücksichtigt habe. In der Verhandlung am Mittwoch wurde dies nachgeholt.

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