Am zweiten Tag der Cannameleon-Berufungsverhandlung rund um den Verkauf kaum berauschender Cannabis-Produkte zeichnet sich ab, dass das Landgericht Würzburg einen Vorsatz weiter anzweifelt. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, weil das Amtsgericht in einem ersten Urteil Vorsatz ausgeschlossen und dabei die "Täterpersönlichkeit" des Cannameleon-Chefs nicht ausreichend berücksichtigt habe. In der Verhandlung am Mittwoch wurde dies nachgeholt.
Würzburg