Für eine zweckdienliche und praktikable Variante zur Unterbringung von Obdachlosen votierte der Marktgemeindeart in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Geplant ist hierzu die Beschaffung von zwei Wohncontainern. Als Standort wurde bereits in einer Beratung im Januar 2017 der Rand des Parkplatzes am Freizeitzentrum in der Au gewählt. Nun sprach sich der Marktgemeinderat einstimmig für die Beschaffung von zwei Wohncontainern aus.
Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 26. August 1993 ist diejenige Gemeinde für die Unterbringung Obdachloser zuständig, in der die Betroffenen obdachlos werden. Die Marktgemeinde Zell kommt dieser Verpflichtung nach durch die Unterbringung in zwei Wohncontainern.
Vorteil des Standorts auf dem Parkplatz am Freizeitzentrum in der Au: Die vorhandene Toilettenanlage wird dazu abgebrochen. Somit ist eine Wasser- und Abwasserversorgung gesichert, da die Versorgungsanschlüsse bestehen bleiben, und genutzt werden können.
Zur Sicherstellung einer gewissen Privatsphäre möglicher Bewohner soll ein dreiseitiger Sichtschutz aus Holz angebracht werden. Nach Erläuterungen des stellvertretenden Bürgermeisters Lorenz Antretter (CSU/Freier Zeller Bürger) soll der weitere Platz um die beiden Wohncontainer geschottert werden Die voneinander getrennten Container selbst seien ausgestattet mit Wohnraum, Mini-Küche, Fenster, WC und Dusche. Nach dem günstigsten vorliegenden Angebot belaufen sich die Kosten je Wohncontainer auf 14020 Euro Brutto, inklusive Transport. Die Kosten für die notwendigen Abbrucharbeiten der bestehenden Toilettenanlage betragen 31121 Euro.