Bayern wird wieder hochgefahren. Dinge, die wegen Corona vor wenigen Wochen noch undenkbar waren, sind inzwischen wieder möglich: Biergärten haben geöffnet, Sport in der Gruppe ist kein Tabu mehr und sogar Urlaubsreisen sind wieder erlaubt. Fast wöchentlich verändert sich die rechtliche Lage in Bayern. Was ist eigentlich seit Anfang dieser Woche wieder möglich? Welche Veränderungen kommen ab Montag, 15. Juni? Und wo müssen wir uns noch gedulden? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den aktuellen Corona-Regeln im Überblick.
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Wie viele Personen dürfen sich in Bayern jetzt treffen?
Zwar haben Bund und Länder beschlossen, dass der Kontakt von bis zu zehn beliebigen Personen wieder erlaubt werden kann. Bayern hält jedoch an der bisherigen Regelung fest: Es dürfen sich lediglich Personen aus zwei Hausständen oder direkte Verwandte miteinander treffen.
Wie lange gilt die Maskenpflicht noch in Bayern?
Ein Ende der Maskenpflicht ist in Bayern nicht absehbar. "Masken bleiben ein unverzichtbarer Schutz vor Ansteckungen", heißt es dazu auf einer Webseite der Bayerischen Staatsregierung. Tatsächlich hat sich Experten zufolge bislang gezeigt, dass die Maskenpflicht ein effektiver Schutz gegen Corona ist.
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Darf ich ein Visier als Corona-Schutz nehmen?
Nein. "Visiere (...) stellen keinen gleichwertigen Ersatz für eine Maske dar, da diese nicht über einen textilen Abschluss verfügen und den Mund-Nasen-Bereich nicht vollständig bedecken", heißt es dazu seitens der Bayerischen Staatsregierung.
Gilt in Bayern weiterhin ein Versammlungsverbot?
Ja, Versammlungen bleiben in Bayern grundsätzlich untersagt. Seit Mai werden öffentliche Versammlungen trotzdem erlaubt, wenn sie etwa im Freien stattfinden und auf 50 Teilnehmer beschränkt sind. Auch größere Versammlungen werden regelmäßig erlaubt, zum Beispiel Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungen oder rassistische Gewalt.
Kann ich wieder Urlaub machen?
Ja, Urlaub innerhalb Deutschlands und auch außerhalb ist wieder möglich. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Reisewarnung für EU-Länder am 15. Juni nicht zu verlängern. Einige europäische Länder haben jetzt schon ihre Grenzen für deutsche Touristen geöffnet.

Kann ich ohne Quarantäne zurück nach Bayern einreisen?
Deutsche Staatsbürger dürfen jederzeit nach Bayern einreisen. Eine Quarantäne entfällt vor allem dann, wenn lediglich EU-Mitgliedsstaaten bereist wurden und die Neuinfektionen in diesen Ländern einen gewissen Grenzwert nicht überschreiten. Nach einem Aufenthalt in außereuropäischen Ländern kann eine 14-tägige Quarantäne angeordnet werden.
Darf ich in Bayern wieder draußen grillen?
Das Grillen im öffentlichen Raum ist weiterhin verboten. Dies gilt unabhängig von den beteiligten Personen. Im eigenen Garten ist Grillen erlaubt.
Was muss ich beim Freibadbesuch beachten?
Seit dieser Woche dürfen Freibäder in Bayern wieder öffnen. Der Einlass von Kindern unter 14 Jahren ist nur in Begleitung einer Erziehungs- oder Betreuungsperson erlaubt.
Darf man wieder gemeinsam Musik machen?
Bands und Orchester dürfen wieder gemeinsamen musizieren (maximal zehn Personen). Es gilt der Mindestabstand und Maskenpflicht (Blasmusiker ausgenommen). Chöre dürfen wegen der Aerosol-Problematik derzeit nicht gemeinsam proben.
Wer darf zusammen draußen Sport machen?
Seit 8. Juni ist kontaktloser Outdoor-Sport für bis zu 20 Personen mit Mindestabstand erlaubt. Abseits des Trainings gilt auf dem Sportgelände Maskenpflicht. Zu Überprüfung von eventuellen Infektionsketten müssen Kontaktdaten hinterlassen werden. Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
Wer darf zusammen drinnen Sport machen?
Indoor-Sport ist seit 8. Juni für Vereine, Fitnessstudios, Kletterhallen und Tanzstudios erlaubt. Es gelten die Outdoor-Beschränkungen. Zusätzlich ist Indoor-Sport auf maximal 60 Minuten begrenzt. Die Teilnehmerzahlen müssen den vorhandenen Platzkapazitäten entsprechen.
Sind Theatervorführungen und Konzerte wieder erlaubt?
Ab 15. Juni sind Theater- und Konzertveranstaltungen wieder möglich. In geschlossenen Räumen sind maximal 50 Gäste erlaubt. Im Freien sind bis zu 100 Gäste möglich. Für Gäste und Künstler gilt Maskenpflicht.
Wann dürfen Kinos wieder aufmachen?
Auch Kinos dürfen ab dem 15. Juni wieder öffnen. Ein entsprechendes Hygienekonzept wird derzeit ausgearbeitet. Klar ist schon jetzt, dass es sich am Hygienekonzept für Kultureinrichtungen orientieren wird.
Was ist bei Hochzeiten erlaubt?
Hochzeiten müssen sich nach der Kontaktbeschränkung richten. Hochzeitsfeiern sind als Veranstaltungen landesweit immer noch untersagt. Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Gruppenreservierungen in Gastronomiebetrieben sind weiter verboten.

Was gilt aktuell bei Bestattungen?
Zusammenkünfte im Rahmen von Bestattungen sind möglich. Die zulässige Teilnehmerzahl richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze. Im Freien sind maximal 50 Teilnehmer erlaubt. Es gilt die Maskenpflicht, der Mindestabstand muss eingehalten werden.
Habe ich einen Anspruch darauf, weiter im Homeoffice zu bleiben?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice gibt es nicht. In manchen Betrieben kann es jedoch betriebliche oder tarifvertragliche Regelungen zum Homeoffice geben. Arbeitgeber müssen am Arbeitsplatz einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen sicherstellen.