Die Polizei in Unterfranken hat begonnen, die Einhaltung der von der bayerischen Staatsregierung verordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu kontrollieren. Das teilte das Polizeipräsidium am Donnerstag mit. Man werde "mit Augenmaß, aber auch konsequent vorgehen". Konkret sei es in diesem Zusammenhang bislang zu rund 60 Einsätzen gekommen, hieß es weiter.
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Unter anderem haben die Beamten demnach Platzverweise auf Spiel- und Fußballplätzen oder auch bei Grillfeiern am Main ausgesprochen. Oftmals seien auch Streifen ausgerückt, nachdem sich Bürger gemeldet hatten, die beispielsweise Personen in Geschäften gesehen hatten, die seit der Ausrufung des Katastrophenfalls am 16. März geschlossen haben müssen. Laut Polizei habe es sich allerdings jeweils nur um Mitarbeiter gehandelt, die sich in den Läden aufgehalten hatten. Polizeiliche Maßnahmen seien daher nicht notwendig gewesen.
Gastronomen dürfen Außenbereiche nicht bewirtschaften
In Einzelfällen hätten Streifen zudem festgestellt, dass sich unter anderem "Gaststätten nicht an die erlassenen Betriebsuntersagungen gehalten" und Gäste bewirtschaftet hätten. Für die Betreiber hat dies nun eine Strafanzeige zur Folge.
Für Irritationen sorgte bei einigen Würzburgern das Eingreifen der Polizei in der Innenstadt: Hier hatten Cafés ihre Außenbereiche geöffnet, in denen sich Gäste aufgehalten hatten. Diese wurden von Beamten aufgefordert, die Lokale zu verlassen. Einige wandten sich daraufhin an die Redaktion. Auf Nachfrage berief sich die Polizei auf die Verfügung der Staatsregierung vom Montag – und eine Präzisierung vom Dienstag: Am Montag hatte man verfügt, dass unter anderem Speiselokale ab Mittwoch nur noch zwischen 6 und 15 Uhr und maximal 30 Gäste vor Ort bewirten dürfen; am Dienstag präzisierte das Kabinett dann, dass "Gaststättenbereiche im Freien" nicht genutzt werden dürfen. Das sei wohl noch nicht zu allen Gästen und Gastronomen durchgedrungen, so ein Polizeisprecher.
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Insgesamt hätten sich aber seit Mittwoch "sehr viele betroffene Gewerbetreibende vorbildlich an die Verbote" gehalten, betonen die Beamten.
Die Polizei und die Corona-Pandemie"Die Einsatzfähigkeit der unterfränkischen Polizei zum Schutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist rund um die Uhr gewährleistet", betont das Präsidium am Donnerstag. Gleichzeitig bitten die Beamten: Wer sich unsicher ist, ob ein Anliegen "zwingend einen persönlichen Besuch auf der Dienststelle erfordert", soll sich vorab telefonisch bei der zuständigen Dienststelle melden. Die entsprechenden Telefonnummern hat das Polizeipräsidium hier zusammengestellt. Außerdem erinnert die Polizei daran, dass auch online Anzeigen erstattet werden können. Dies ist möglich bei den Delikten Betrug mittels Online-Auktion, Fahrraddiebstahl, Fahrradunterschlagung, Sachbeschädigung an einem Fahrrad, Diebstahl von Teilen an einem Fahrzeug, Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kraftfahrzeug und Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug.