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Unterfranken: Corona-Regeln: So entwickeln sich die Inzidenzwerte in Unterfranken

Unterfranken

Corona-Regeln: So entwickeln sich die Inzidenzwerte in Unterfranken

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    Die Nachfrage nach den Booster-Impfungen ist laut Gesundheitsministerium bisher wohl geringer als angenommen.
    Die Nachfrage nach den Booster-Impfungen ist laut Gesundheitsministerium bisher wohl geringer als angenommen. Foto: Malte Krudewig

    Die Inzidenzwerte in den Städten und Landkreisen der Region sind vielerorts erneut gestiegen. Den unterfrankenweit niedrigsten Inzidenzwert hat (Stand Sonntag) der Landkreis Bad Kissingen mit 23,3. Die höchste Sieben-Tage-Inzidenz verzeichnet weiter die Stadt Schweinfurt mit 138,8. 

    Hinweis: Dieser Artikel wird täglich aktualisiert

    3G-Regel: Neue Einschränkungen für Ungeimpfte in Bayern

    Seit Montag, 23. August, gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Zentral ist dabei: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr greift in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel – nur Geimpfte, Genesene und Getestete haben dann noch Zutritt zu bestimmten Einrichtungen. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Alle Einordnungen für die Region finden Sie weiter unten.

    Rechtsgrundlage: Allgemeine Regeln laut Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung

    Grundsätzlich gelten in Bayern weiter die Vorgaben der 13. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. Je nach Inzidenzwert greifen demnach Einschränkungen oder Lockerungen. Entscheidende Schwellenwerte sind 35, 50 und 100.

    Bei einer Inzidenz unter 35 gelten die allgemeinen AHA-Regeln, Kontaktbeschränkungen (maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten), Einschränkungen hinsichtlich der Größe von Versammlungen und Veranstaltungen sowie weitere Auflagen, zum Beispiel eine Kunden-Begrenzung im Handel.

    Bei einer Inzidenz von mehr als 35 greift in Bayern in Innenbereichen ab sofort größtenteils die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Ein aktueller negativer Corona-Test für Ungeimpfte und Nicht-Genesene ist dann Pflicht – ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler. Betroffen sind davon beispielsweise Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Besuch in Restaurant, Oper, Kino, Theater oder beim Friseur, in Freizeiteinrichtungen oder Indoor-Sportanlagen. 

    Bei einer Inzidenz über 50 und unter 100 sind nur noch private Treffen von drei Hausständen und maximal zehn Personen erlaubt. Für öffentliche Veranstaltungen mit einem festen Teilnehmerkreis und Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage oder Vereinssitzungen gilt, dass sich draußen nur noch 50 Personen und drinnen 25 treffen dürfen. Bei privaten Anlässen werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

    Bei einer Inzidenz über 100 ist beispielsweise der Betrieb von Kitas, Kindergärten und Ferienbetreuung nur noch in festen Gruppen erlaubt. An den Schulen findet Wechselunterricht statt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, und in Gottesdiensten ist Gemeinde-Gesang verboten. Zudem haben laut Verordnung die Kreisverwaltungsbehörden durch Allgemeinverfügung zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

    Regeln können sich ändern

    Immer gilt: Die Regelungen vor Ort sind nicht fix, die Lage kann sich ändern. Wenn die Inzidenzwerte drei Tage hintereinander die Schwellenwerte (35, 50, 100) übersteigen, werden Maßnahmen automatisch wieder verschärft. Werden Schwellenwerte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, werden Maßnahmen automatisch gelockert.

    Ein Tag gilt dabei als "Karenztag". Hier gelten noch die alten Regeln weiter. Die schärferen Vorgaben greifen also erst am fünften Tag ab Mitternacht, Lockerungen ab dem siebten Tag.

    So ist die aktuelle Entwicklung in der Region

    Maßgeblich für Lockerungen oder Verschärfungen sind die Zahlen des RKI. Die sahen in Unterfranken in den zurückliegenden Tagen so aus (Stand Sonntag, 12. September):

    Was gilt wo in Unterfranken?

    Aktuelle Einstufungen:

    • 35 bis 50: Landkreise Main-Spessart, Haßberge, Aschaffenburg
    • 50 bis 100: Stadt Würzburg und Aschaffenburg, Landkreise Würzburg, Schweinfurt und Miltenberg
    • Über 100: Stadt Schweinfurt
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