Die Corona-Impfungen schreiten voran und damit steigt auch der Druck, den Geimpften wieder mehr Freiheiten zurückzugeben. In Bayern müssen Menschen mit vollständigem Impfschutz nach engem Kontakt zu einem Corona-Infizierten nicht mehr in häusliche Quarantäne. Auf Anfrage erklärt das bayerische Gesundheitsministerium, dass man aktuell prüfe, wo weitere Lockerungen möglich seien.
"Für abschließend geimpfte Bürgerinnen und Bürger könnten Beschränkungen teilweise entfallen", teilt ein Sprecher des Ministeriums mit. In Betracht kämen ihm zufolge die Aufhebung der Quarantänepflicht nach Reisen in Risikogebiete. Auch von einer Testpflicht beim Einkaufen könnten Geimpfte ausgenommen werden. Das Staatsministerium prüfe derzeit "mit Blick auf die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI)", inwieweit Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen erforderlich sind.
Keine Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten
Eine erste Lockerung für Geimpfte verkündete Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstagabend in einer Pressemitteilung. "Wir wollen für die Menschen immer dort Erleichterungen zulassen, wo es aus infektiologischer Sicht verantwortbar ist. So gibt es bestimmte Personen, die als enge Kontaktpersonen keine Quarantäne antreten müssen." Das seien vollständig geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung, Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben sowie Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus länger als sechs Monate zurückliegt und die eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben. Die Verfügung gilt vom heutigen Donnerstag an. In welcher Form entsprechende Personen den Nachweis darüber zu erbringen haben, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Lockerungen für Pflegeheime in Baden-Württemberg
Die baden-württembergische Landesregierung plant erste konkrete Erleichterungen für Menschen mit einem vollständigen Impfschutz. Am kommenden Montag sollen die neuen Regeln in Kraft treten. Die meisten Freiheiten soll es für Pflegeheimbewohner geben. Sobald 90 Prozent der Bewohner einer Einrichtung geimpft sind, sollen Besuchsbeschränkungen aufgehoben werden. Auch Besuche in Gemeinschaftsräumen sind dann wieder erlaubt. Auf Mindestabstand und das Tragen einer Schutzmaske soll ebenfalls verzichtet werden können.
Wer vollständig geimpft ist und keine Symptome hat, soll sich beim nachweislichen Kontakt mit Infizierten künftig auch in Baden-Württemberg nicht mehr absondern müssen. Auch wer aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, muss dort nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt für jeden, der beide Corona-Impfungen erhalten hat und wenn seit der zweiten Impfung bereits 14 Tage vergangen sind. Wer zuvor an Covid-19 erkrankt war, benötigt dort nur eine Impfung, um als vollständig geschützt zu gelten.
Um die Lockerungen in Anspruch nehmen zu können, muss laut baden-württembergischem Ministerium der Impfpass oder eine Impfbescheinigung vorgelegt werden. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe würden akzeptiert. Eine Covid-19-Erkrankung müsse über ein zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachgewiesen werden. Bei Menschen, die erkrankt waren und bereits eine Impfung erhalten haben, sei es unerheblich, wie lange die Erkrankung zurückliege.
In Berlin dürfen Geimpfte ohne Test einkaufen
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, "dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen". Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko "spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis". Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.
Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen auch in Berlin etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie solche mit einem negativen Test behandelt. Betroffene dürfen ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels Einkaufen gehen oder ein Museum besuchen. Auch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat bereits Ausnahmen von der Testpflicht und der Absonderungspflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet für vollständig geimpfte Menschen beschlossen.
Mit Informationen von dpa