In den vergangenen Wochen haben diese Redaktion viele Fragen erreicht – beispielsweise zum richtigen Verhalten im Supermakt, zu den Ausgangsbeschränkungen der bayerischen Staatsregierung und zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die mainfränkische Wirtschaft. In unserem Corona-Dossier finden Sie zu vielen Themen bereits entsprechenden Artikel. Die wichtigsten Fragen wollen wir im Folgenden beantworten:
- Übersicht: Die aktuelle Lage in Unterfranken
1. Alltagsfragen zum Coronavirus

Was muss ich bei der Nachbarschaftshilfe beachten?
Gerade ältere oder kranke Bürger sind in den kommenden Wochen besonders auf Unterstützung von Freunden, Verwandten und Nachbarn angewiesen. Wer allerdings bei sich selbst Symptome wie Husten, Schnupfen und Halsschmerzen feststellt, sollte sich lieber nicht in der Nachbarschaftshilfe engagieren und auch sonstige soziale Kontakte vermeiden. Wer für andere Einkaufen geht, müsse den direkten Kontakt vermeiden, empfiehlt Stefan Krüger vom Bayerischen Roten Kreuz. Am besten sammele man vorab die Einkaufswünsche und stelle die Lebensmittel später vor der Tür ab.
- Mehr Informationen: Der Leitfaden zur Nachbarschaftshilfe
Kann das Virus über Geldscheine, Einkaufstüten oder Türgriffe übertragen werden?
Dies sei eher unwahrscheinlich, erklärt Lars Dölken vom Institut für Virologie der Uni Würzburg. Der Grund: Coronaviren werden außerhalb des menschlichen Körpers recht schnell inaktiv. Es schade trotzdem nicht, so Dölken, sich gründlich die Hände zu waschen, bevor man Geld übergibt. Sicher ist sicher. Auch an Türen und Haltegriffen in Bussen und Bahnen könnten Coronaviren nachgewiesen werden, erklärt sein Kollege Carsten Scheller. Wenn man den Gegenstand berührt und sich dann mit der Hand im Gesicht reibt, könne man sich theorethisch auch infizieren. Die Wahrscheinlichkeit sei aber relativ gering. Das Gleiche gilt für offenes Obst und Gemüse im Supermarkt, das man natürlich – auch unabhängig vom Coronavirus – ordentlich waschen, schälen und kochen sollte.
- Mehr Informationen: Kann das Coronavirus über Gegenstände übertragen werden?
Wie funktioniert richtiges Händewaschen bei Corona denn nun wirklich?
Man sollte seine Hände beim Waschen unter fließendem Wasser bei angenehmer Temperatur gründlich befeuchten, Seife dann sanft, aber gründlich für 20 bis 30 Sekunden einreiben. So erklärt es Ulrich Vogel, Leiter der Stabsstelle Krankenhaushygiene am Uniklinikum Würzburg. Insgesamt entspreche das etwa der Zeit, die man braucht, um zwei mal "Happy Birthday" zu singen. Danach sollte die Seife gründlich abgespült und die Hände sorgfältig abtrocknet werden. In öffentlichen Bereichen seien Papiertücher gut geeignet.
- Mehr Informationen: Corona von A bis Z: So können Sie sich vor dem Virus schützen
Wie gut helfen Handdesinfektions- bzw. Hygiene-Gels wirklich gegen Corona?
Coronaviren seien umweltempfindlich und würden durch alle handelsüblichen Händedesinfektionsmittel sicher abgetötet, erklärt Ulrich Vogel. "Doch außerhalb des Krankenhauses reicht das Händewaschen." Grundsätzlich sollte man bedenken, dass ständiges Desinfizieren auch die Haut schädigen kann.
Sollte ich draußen Maske und Handschuhe tragen?
Der Virologe Lars Dölken erklärt, dass ein Mundschutz in erster Linie verhindere, dass man andere ansteckt. Um sich selbst zu schützen, sei es wichtiger, ausreichend – am besten zwei Meter – Abstand zu halten. Dölken weist außerdem darauf hin, dass schon jetzt die Vorräte an Atemmasken in vielen Kliniken und Arztpraxen knapp werden. Man sollte diese also nicht zu Hause horten. Auch Handschuhe seien im Alltag wenig sinnvoll, so Dölken. Die Coronaviren würden vor allem über die Schleimhäute von Mund und Nase in den Körper gelangen. Das heißt: Auch wer sich mit Handschuhen ins Gesicht fasst, kann sich anstecken. Es gilt der Grundsatz: Händewaschen schützt vor Infektionen – nicht unbedingt Handschuhe.
- Mehr Informationen: Corona von A bis Z: So können Sie sich vor dem Virus schützen
2. Beschränkungen und Verbote

Was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen genau?
Seit Samstag, 21. März, gelten in Bayern – zunächst für einen Zeitraum von zwei Wochen – weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Prinzipiell soll laut der Allgemeinverfügung "wo immer möglich" ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zueinander eingehalten werden. Seine Wohnung dürfe man nur aus "trifftigen Gründen" verlassen. Welche das genau sind, erfahren Sie HIER.
"Wir sperren Bayern nicht zu, wir sperren Bayern nicht ein", betonte Ministerpräsident Markus Söder. Sport oder Spaziergänge alleine, mit der Familie oder anderen Personen, mit denen man zusammen wohnt, sind deshalb weiterhin möglich. Gastronomie-Betriebe aller Art müssen geschlossen bleiben. Ausnahme sind Auslieferungsdienste, Mitnahmeangebote und Drive-in-Schalter. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 25 000 Euro.
- Mehr Informationen: Weitreichende Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Wie sieht es mit den kommunalen Stichwahlen aus?
Nach Angaben des Innenministeriums sollen die Stichwahlen am Sonntag, 29. März, wie geplant über die Bühne gehen. Abgestimmt wird lediglich per Briefwahl, alle Wahlberechtigten bekommen die entsprechenden Unterlagen zugeschickt. So könne verhindert werden, dass sich Bürger im Wahllokal infizieren. Wahlhelfer, die zur Stimmauszählung ins Rathaus laufen, müssen laut Innenministerium nicht befürchten, wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen bestraft zu werden.
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3. Das Virus aus der medizinischen Perspektive

Wie verbreitet sich SARS-CoV-2?
Das Coronavirus verbreitet sich laut Robert-Koch-Institut hauptsächlich über Tröpfcheninfektion durch die Luft. Das Virus vermehrt sich zunächst in unserem Atemtrakt, also dem Nasen-Rachen-Raum. Wenn wir ausatmen, sprechen, niesen oder husten, wird eine Vielzahl kleinster Tröpfchen in die Umgebungsluft abgegeben und kann dann von anderen Personen durch Einatmen aufgenommen werden. Deshalb ist es wichtig, von einander Abstand zu halten. Das Virus kann auch als Schmierinfektion aufgenommen werden, wenn zum Beispiel jemand in seine Hand niest, wir diese Hand schütteln und sie später zu unserem Gesicht führen.
- Mehr Informationen: Was wir über das Coronavirus wissen – und was nicht
Warum dauert die Entwicklung eines Impfstoffs so lange?
Bei Coronaviren gibt es laut dem Würzburger Virologen Carsten Scheller keinen Impfstoff, auf dem man aufbauen könnte. "Da fängt die Entwicklung in der Tat bei Null an." Selbst wenn innerhalb der nächsten zwölf Monate ein Impfstoffkandidat gefunden würde, müsse von diesem zunächst einmal die Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen werden. Bevor dann ein solcher Impfstoff zugelassen und in großer Menge produziert werden könne, sei die Corona-Welle wahrscheinlich bereits über uns hinweggeschwappt.
Besteht bei Tieren eine Ansteckungsgefahr?
Laut dem Friedrich-Löffler-Institut, einer Forschungseinrichtung für Tiergesundheit, gebe es derzeit keine Hinweise, dass Hunde oder Katzen das Virus übertragen können. Das bestätigt auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Wer allerdings mit dem Hund des Nachbarn draußen unterwegs war, sollte sich danach unbedingt gründlich die Hände waschen. Infizierte Personen sollten dagegen Abstand zu ihren Haustieren halten.
Lohnt sich eine Grippeimpfung jetzt noch?
Laut Ulrich Vogel von der Uni Würzburg ist die Grippeimpfung ein sehr wichtiger Baustein der Grippebekämpfung. Anfang März erreiche die Grippesaison den Höhepunkt oder sei schon am abklingen. "Leider muss man sagen, dass es für die jetzige Saison zu spät ist, da der Körper Zeit braucht bis die Abwehr aufgebaut ist." Man sollte aber jetzt schon im Kalender die Grippeimpfung für das nächste Jahr vormerken.
Ist man besser gegen Corona geschützt, wenn man bereits Grippe hatte?
"Nein, das ist man nicht, da es keine überlappende Abwehr gibt. Die Viren sind zu unterschiedlich", erklärt Vogel.
4. Auswirkungen auf die mainfränkische Wirtschaft

Wie werden Betriebe in der Krise unterstützt?
Ein wichtiges Instrument ist das sogenannte Kurzarbeitergeld. Damit gleicht der Staat aus, was dem Mitarbeiter aufgrund der gekürzten Arbeitszeit beim Gehalt gestrichen wird. Das können bis zu 67 Prozent sein. Ziel ist es, konjunkturbedingte Kündigungen zu verhindern. Das Kurzarbeitergeld wird maximal zwölf Monate – auf Anordnung des Bundesarbeitministerium sogar für bis zu 24 Monate –gezahlt. Um Kurzarbeit beantragen zu können, muss der Betrieb mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen.
- Mehr Informationen: Was es über Kurzarbeit zu wissen gibt
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- Wirtschaftskrise: Bundesregierung schnürt einmaliges Krisenpaket
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber pleite geht?
"Keine Panik", rät Markus Schädler, Insolvenzrechtler aus Würzburg. "Mit der Insolvenz ist nicht der Untergang des Unternehmens besiegelt." Je besser Geschäftsführung, Mitarbeiter und der Insolvenzverwalter zusammenarbeiten, desto höher sei die Chance, den Betrieb zu retten. Prinzipiell seien die Mitarbeiter im Gegensatz zu anderen Gläubigern gut abgesichert. Der Grund ist das sogenannte Insolvenzgeld. Hierbei springt die Arbeitsagentur ein und zahlt den fehlenden Nettolohn für die kompletten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Auch bei der Betriebsrente, offenen Urlaubsansprüchen und der Krankenversicherung müssen sich Mitarbeiter laut Schädler keine Sorgen machen.
- Mehr Informationen: So sind Beschäftigte im Insolvenzverfahren abgesichert
Was muss ich bei der Arbeit im Homeoffice beachten?
Laut dem Bundesarbeitsministerium gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch, im Homeoffice zu arbeiten. Im Regelfall müsse man das individuell mit dem Chef vereinbaren. Genauso gilt allerdings: Der Chef dürfe nicht einfach die eigene Wohnung als Ausweichbüro nutzen, erklärt die Schweinfurter Arbeitsrechtlerin Dorothea Burkard. Solange im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag dazu nichts geregelt ist, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen. Wichtig: Auch wer in den eigenen vier Wänden arbeitet, muss die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes – insbesondere Pausen- und Ruhezeiten – beachten. Wer plötzlich im Homeoffice arbeitet, müsse außerdem lernen, das Private vom Beruflichen zu trennen, erklärt Detlef Bittner, Referent für Zeit- und Projektmanagement. Es sei daher wichtig, den Tag – zeitlich wie räumlich – zu strukturieren und zu begrenzen. Der Experte empfiehlt, den Laptop weder am Esstisch noch auf dem Sofa aufzuklappen. Wer im Homeoffice arbeitet, bräuchte einen festen, idealerweise abgetrennten Arbeitsplatz und müsse sich bestimmte Zeitfenster für Pausen fest einplanen.
- Mehr Informationen: Schreibtisch statt Sofa – Tipps für die Heimarbeit
- Diese Regeln gelten für die Arbeit im Homeoffice
Eine Reihe weiterer Tipps finden Sie in unserem regionalen Wirtschaftsblog ImPlus: www.mainpost.de/im-plus