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Damit Kinder nicht auf der Strecke bleiben

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Damit Kinder nicht auf der Strecke bleiben

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    Damit Kinder nicht auf der Strecke bleiben
    Damit Kinder nicht auf der Strecke bleiben Foto: Eva Maria Keß

    Rund 250 Kinder aus dem Landkreis sind jährlich von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. In der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am morgigen Donnerstag wird entschieden, ob sich nach der Stadt Würzburg auch der Landkreis finanziell am Angebot der Gerichtsnahen Beratung beteiligt. Bisher werden die Landkreis-Fälle zu Lasten der allgemeinen Mittel der Beratungsstellen finanziert.

    Es sind die besonders strittigen Scheidungsfälle, die bei Othmar Wagner, Katharina Schmelter und Herbert Wimmer in der "Gerichtsnahen Beratung" landen. Zum Wohl der Kinder, deren Eltern sich scheiden lassen, hat eine Gesetzesreform 1998 das gemeinsame Sorgerecht der geschiedenen Eltern als Regelfall eingeführt.

    Dass manche Eltern im Gefühlschaos einer Scheidung mit einer sinnvollen Gestaltung des Umgangs- und Besuchsrechts überfordert sind, war vorauszusehen. Deshalb gibt es seitdem einen Rechtsanspruch auf eine Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen.

    Am Familiengericht Würzburg wurden seit Einrichtung der Gerichtsnahen Beratung 1999 pro Jahr zwischen 60 und 70 Fälle begleitet. Etwa die Hälfte davon stammt aus dem Landkreis, was bedeutet, dass etwa jeder fünfte Scheidungsfall aus dem Landkreis vom Richter auf die Gerichtsnahe Beratung verwiesen wurde. Die Gerichtsnahe Beratung wurde als Modell in Regensburg erprobt und zeigte dort, dass die räumliche Nähe von Familiengericht und Beratung die Hemmschwelle gerade für die Familien senkt, die sonst nicht Klienten einer Beratungsstelle werden würden.

    Die Richter haben die Möglichkeit, das Scheidungsverfahren auszusetzen, um den Parteien mit Hilfe der Gerichtsnahen Beratung eine einvernehmliche Lösung des künftigen Umgangs zu ermöglichen.

    Diplom-Psychologe Othmar Wagner von der Evangelischen Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen betont: "Es geht bei unserer Tätigkeit nicht darum, den Eheleuten die Scheidung zu erleichtern. Es geht vielmehr um das Wohl des Kindes, dem wir eine überschaubare Zukunftsperspektive geben wollen, bei der die Beziehung zu beiden Elternteilen erhalten bleibt."

    Konkret geht es um einen Weg der kleinen Schritte, wie Dipl. Sozialpädagoge Herbert Wimmer von der Ehe-, Familien- und Sozialberatungsstelle der AWO beschreibt: "Wir finden zum Beispiel mit den Eltern Rahmenbedingungen wie ein Besuchswochenende beim Vater ablaufen kann, die die Sorgen und Wünsche aller Beteiligten berücksichtigen."

    Die Fälle sind meist komplizierter und schwerwiegender als die der Klienten, die im Falle einer Scheidung ohne richterlichen Anschub eine Beratungsstelle aufsuchen. Kleine Fortschritte kehren sich dann schnell, zum Beispiel bei einer Geldforderung der einen Partei an die andere, wieder ins Gegenteil um, berichtet Diplom-Pädagogin Katharina Schmelter von der Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese. Deshalb werden diese Fälle oft bevorzugt behandelt, was die anderen Hilfesuchenden auf den Wartelisten nach hinten rutschen lässt. Der Verwaltungs- und Beratungsaufwand ist oft höher als bei anderen Fällen, stimmen die drei Berater überein. Die Bedeutung der Gerichtsnahen Beratung liegt vor allem darin, dass sie unmittelbar während oder nach der Scheidung einsetzen kann und besonders problembeladene Familien erreicht, betont Wagner.

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