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Würzburg: Die Frist für die Grundsteuer-Erklärung ist um: Was passiert jetzt den 900.000 Bayern, die noch keine abgegeben haben?

Würzburg

Die Frist für die Grundsteuer-Erklärung ist um: Was passiert jetzt den 900.000 Bayern, die noch keine abgegeben haben?

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    Wer seine Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, bekommt erst einmal ein Erinnerungs-Schreiben, bevor die Behörden zu Sanktionen schreiten können.
    Wer seine Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, bekommt erst einmal ein Erinnerungs-Schreiben, bevor die Behörden zu Sanktionen schreiten können. Foto: Katharina Deubert

    Trotz der verlängerten Abgabefrist sind in Bayern rund 13 Prozent der Grundsteuererklärungen nicht fristgerecht abgegeben worden. Landesweit seien für rund 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten Erklärungen abzugeben.

    Bis einschließlich 2. Mai seien bayernweit gut 5,6 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen, so ein Sprecher des Finanzministeriums in München. Dies entspreche rund 87 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Was passiert, wenn man auch diese letzte Frist hat verstreichen lassen?

    Ämter verschicken zunächst eine Erinnerung an die Grundsteuererklärung

    Etwa vier Wochen nach Ablauf der Frist wollen die Ämter zunächst Erinnerungs-Schreiben rausschicken. Damit ist folglich Anfang Juni zu rechnen. Auch bei den weiteren Maßnahmen wolle man die "Angemessenheit" und "Verhältnismäßigkeit" berücksichtigen, so das Bayerische Landesamt für Steuern. Schließlich handele es sich bei der Grundsteuer um ein neues Recht. Aus diesem Grund wollen die Finanzämter zunächst erst mal an die Abgabe erinnern.

    Wer aber auch nach mehrmaliger Aufforderung seine Grundsteuererklärung schuldig bleibt, gegen den stehen den Finanzbehörden durchaus vielfältige Sanktionen zur Verfügung.

    Der Würzburger Steuerberater und Rechtsanwalt Detlef Mayer-Rödle sagt, die Abgabe der Steuererklärung könne mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden. Dies dürfe 25.000 Euro nicht übersteigen, eine mehrfache Festsetzung sei aber möglich. Erfahrungsgemäß würden Zwangsgelder aber erst nach mehrfacher ergebnisloser Aufforderung festgesetzt - "beginnend mit moderaten Beträgen, die bei fortgesetzter Verweigerung aber durchaus empfindliche Höhen erreichen können", sagt Anwalt Mayer-Rödle.

    Frist für die Grundsteuererklärung verpasst: Wann Zuschläge drohen

    Detlef Mayer-Rödle, Rechtsanwalt und Steuerberater in Würzburg. 
    Detlef Mayer-Rödle, Rechtsanwalt und Steuerberater in Würzburg.  Foto: Simon Malik

    Bei verspäteter und nicht ausreichend entschuldigter Abgabe können zudem Verspätungszuschläge von 25 Euro pro angefangenem Monat drohen, sagt Detlef Mayer-Rödle. Außerdem könne das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen. Dies befreie aber nicht von der Erklärungspflicht. Zudem sei bei einer Schätzung nicht ausgeschlossen, dass diese - zum Nachteil des Steuerpflichtigen - zu hoch ausfalle. Sei sie zu niedrig, bewege man sich im Bereich der Steuerhinterziehung.

    Was, wenn man eine fehlerhafte Erklärung abgegeben hat?

    Wer seine Grundsteuererklärung bereits abgegeben hat, sollte die beiden Bescheide, die er vom Finanzamt bekommt, genau auf die Korrektheit der Abgaben überprüfen, sagt der Anwalt. Habe man einen Bescheid erhalten, könne man binnen vier Wochen Einspruch einlegen, um die Fehler zu bereinigen.

    Auch wenn die Einspruchsfrist bereits vorbei sei, lohne es, die Korrektur dem Finanzamt einzureichen, so das Landesamt für Steuern: "Wird der Fehler auf diese Weise vor dem 1. Januar 2025 richtiggestellt, haben ursprünglich fehlerbehaftete Angaben im Ergebnis keine Auswirkung auf die zu zahlende Grundsteuer."

    Bayern hatte als einziges Bundesland die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um weitere drei Monate bis zum 30. April verlängert. De facto endete sie aufgrund des Sonn- und Feiertages sogar erst mit Ablauf des 2. Mai. Ursprünglich wäre die Frist Ende Januar ausgelaufen, nach einer bundesweiten Verlängerung um drei Monate. Zunächst war Ende Oktober 2022 geplant gewesen.

    Der Freistaat hatte mit seiner nochmaligen Fristverlängerung auf die bis Ende Januar nur schleppende Abgabe der Erklärungen reagiert. Kurz vor dem damaligen Stichtag hatten noch Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer gefehlt - wobei die Quoten damals bundesweit überall recht ähnlich waren.

    Mit Material der dpa

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