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Erlabrunn: Düstere Prognosen bei Bürgerversammlung: Erlabrunn an finanzieller Belastungsgrenze

Erlabrunn

Düstere Prognosen bei Bürgerversammlung: Erlabrunn an finanzieller Belastungsgrenze

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    Laut Bürgermeister Thomas Benkert gerät Erlabrunn durch eine stetig steigende Ausgabenlast zunehmend an die finanzielle Belastungsgrenze (Symbolbild).
    Laut Bürgermeister Thomas Benkert gerät Erlabrunn durch eine stetig steigende Ausgabenlast zunehmend an die finanzielle Belastungsgrenze (Symbolbild). Foto: Daniel Reinhardt

    Überrascht war Erlabrunns Bürgermeister Thomas Benkert (UBE) von der Reaktion der Gäste bei der Bürgerversammlung in der TSV-Turnhalle in Erlabrunn. Trotz zweimaliger Nachfrage blieb das Angebot zu Wortmeldung oder Fragen von den gut siebzig Besucherinnen und Besuchern ungenutzt – und das, obwohl die Finanzen der Gemeinde oder die im Vorjahr im Pfarrhaus geschaffenen, jedoch bisher ungenutzten Notplätze zur Kinderbetreuung Nachfragen hätten erwarten lassen.

    Laut Thomas Benkert gerät die Gemeinde durch eine stetig steigende Ausgabenlast zunehmend an ihre finanzielle Belastungsgrenze. Als Begründung hierfür nannte er immer mehr Aufgaben, die von Bund und Land an die Kommunen delegiert würden. Begleitet werde dies von Auswirkungen einer schlechten wirtschaftlichen Lage, von zu hohen Sozialleistungen und sukzessiven Erhöhungen der Bezirks- und Kreisumlage, so Benkert. Als Beispiel verwies er auf die Entwicklung der von 41 Prozent im Jahr 2023 auf aktuell 44 Prozent angehobenen Kreisumlage. Für 2025 befürchtet Benkert gar einen Satz von 51 Prozent. "Jedes Prozent mehr Kreisumlage kostet die Gemeinde rund 20.000 Euro zusätzlich, so der Bürgermeister.

    Hohe Kostensteigerung bei Verbandsschule Margetshöchheim

    Noch deutlich gravierender für die Gemeinde wirke sich die Kostenentwicklung der laufenden Generalsanierung und Erweiterung der Verbandsschule Margetshöchheim aus. Dabei basierte der Förderantrag im Jahr 2021 auf Gesamtkosten von über 27 Millionen Euro. Nach dem Förderbescheid sei eine Bezuschussung von über zehn Millionen Euro bewilligt worden. Entsprechend der Schülerzahlen entfalle auf die Gemeinde Erlabrunn ein Finanzierungsanteil von 30 Prozent. "Somit bewirkt jede Kostensteigerung um eine Million für Erlabrunn eine zusätzliche Belastung von 300.000 Euro", verdeutlichte Benkert.

    Wie aus dem Umfeld zu erfahren war, wird derzeit von einer Kostensteigerung von etwa acht Millionen Euro ausgegangen. Für die aktuell 1876 Seelen-Gemeinde hätte dies eine Mehrbelastung von 2,4 Millionen Euro zur Folge – ohne dafür eine Förderung zu bekommen.

    Als fraglich erscheint Bürgermeister Benkert die Investition von 130.000 Euro zum Umbau des Pfarrhauses zur Schaffung einer Notgruppe für Kita-Plätze auf Grundlage eines Bedarfsplans. Dieser ging im Oktober 2020 von einer notwendigen gemischten Gruppe mit 20 Plätzen aus. Seit Fertigstellung des Umbaus wurde dort bisher jedoch kein Kind betreut. Gleichzeitig befinden sich aber aktuell 21 Kinder in auswärtigen Einrichtungen, bei Kostenbeteiligung durch die Gemeinde. Angesichts der sinkenden Geburtenzahlen im Ort von neun Kindern im Vorjahr sowie bisher acht im laufenden Jahr bezweifelte Benkert die künftige Nutzung der entstandenen Notgruppe.

    Jährliche Defizite machen Investitionen unmöglich

    Die angespannte Finanzsituation der Gemeinde verdeutlichte Benkert mit Blick auf notwendige Entnahmen aus der Rücklage. Diese reduziere sich kontinuierlich und belaufe sich voraussichtlich zum Jahresende auf 1.562.329 Euro bei gleichzeitigem Schuldenstand von 610.966 Euro. Die in der mittelfristigen Finanzplanung bis ins Jahr 2027 prognostizierten jährlichen Defizite der freien Finanzspanne machten Investitionen unmöglich, da ein Haushalt mit Kreditaufnahme vom Landratsamt nicht genehmigt werde.

    Mit dem Hinweis auf ein konstant negatives Rechnungsergebnis für den Friedhof deutete Benkert auf Grundlage des Kostendeckungsprinzips indirekt eine notwendige Anpassung der entsprechenden Gebühren an. Für das kommenden Jahr kündigte der Bürgermeister neben der Verabschiedung einer Vorkaufssatzung auch die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung an.

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