Während in vielen Städten hitzig über sie diskutiert wird, rollen sie andernorts schon seit einiger Zeit durch die Straßen – dank Ausnahmegenehmigungen und Testbetrieb. In Berlin und Frankfurt sind die elektrischen Tretroller zum Beispiel bereits unterwegs.
Bald wird es auch in Würzburg losgehen. Mit einer extra eingerichteten Arbeitsgruppe berät die Stadt schon seit längerer Zeit über den Start der "Elektrokleinstfahrzeuge". Wann genau die Flitzer durch die Stadt düsen, ist jedoch noch nicht sicher. Dazu fehlen in den meisten Fällen noch die Zulassungen vom Kraftfahrt-Bundesamt. Die Stadt sei aber bereits in Gesprächen mit Firmen, die solche Roller im Stadtgebiet verleihen möchten. Regeln kann die Stadtverwaltung jedoch nicht unbedingt festsetzen.
Denn wie Umwelt- und Kommunalreferent Wolfgang Kleiner kürzlich im Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität (PUMA) betonte, könnte grundsätzlich jeder Anbieter dort Roller aufstellen, wo er möchte. Die Rechtslage gebe den Städten hier keine umfassenden Handlungsmöglichkeiten. Auch die Kontrolle ist noch nicht abschließend geklärt. "Der kommunale Ordnungsdienst hat noch keine Befugnisse", so der Referent.
Stadt solle Vorreiter sein
Das sorgte für Bedenken einiger Stadträte. Judith Jörg (CSU) verwies auf andere europäische Städte. "Dort vermüllen die Roller die halbe Stadt". So etwas möchte sie für Würzburg nicht erleben. Deswegen appellierte Josef Hofmann (Freie Wähler) an die Stadt, Vorreiter zu sein und als erste Kommune Regelungen einzuführen, die so etwas verhindern könnten. Zudem gefalle ihm nicht, dass Großbetriebe die E-Roller ohne große Weisungen kommerziell vermarkten können.
Umwelt- und Kommunalreferent Kleiner betonte daraufhin nochmals: "Wir haben keine Handlungsmöglichkeiten, sind aber in Gesprächen". So sei es der Stadt beispielsweise wichtig, dass die Roller nicht in Zonen auf- und abgestellt werden, in denen sie gar nicht fahren dürfen – so zum Beispiel in der Fußgängerzone. Dies könne technisch durch eine GPS-Sperre gelöst werden.
Pilotversuch in anderem Stadtteil?
Erste Gespräche über diesen Ansatz seien positiv verlaufen. Denkbar ist laut Stadtverwaltung, dass die Firmen etwa ein bis zwei Roller "in Sichtweite" zueinander um die Fußgängerzone herum aufstellen. Ein Pilotversuch in einem anderen Stadtteil sei aber auch denkbar. Zentrale und größere Verleihstationen – ähnlich wie bei Leihrädern – seien laut Roller-Firmen unattraktiv.
Grundsätzlich gehe es aber darum, die Entwicklungen zu beobachten und dann darauf zu reagieren. Denn wie Kleiner sagt: "Es gibt eben noch keine Prognosen".
Die wichtigsten RegelnE-Tretroller dürfen zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Vorgeschrieben sind auch zwei Bremsen, Licht und eine "helltönende Glocke". Erlaubt sind sie ab 14 Jahren, eine Helmpflicht gibt es nicht. Fahren müssen E-Scooter auf Radwegen – gibt es keine, darf es die Fahrbahn sein. Eingeführt wird allerdings ein neues Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (es zeigt einen Roller mit Stromkabel), mit dem das Fahren mit E-Scootern im Einzelfall, zum Beispiel auf Gehwegen, erlaubt werden kann.