Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Würzburg/Berlin: Ein halbes Jahr nach Silvesterkrawallen in Berlin: Würzburger für Böllerwurf auf Polizisten verurteilt

Würzburg/Berlin

Ein halbes Jahr nach Silvesterkrawallen in Berlin: Würzburger für Böllerwurf auf Polizisten verurteilt

    • |
    • |
    Ein 23-Jähriger aus Würzburg stand in Berlin vor Gericht, weil er in der Nacht zum 1. Januar einen Böller auf einen Polizeibeamten geworfen haben soll, der wegen eines Wohnungsbrands im Einsatz war.
    Ein 23-Jähriger aus Würzburg stand in Berlin vor Gericht, weil er in der Nacht zum 1. Januar einen Böller auf einen Polizeibeamten geworfen haben soll, der wegen eines Wohnungsbrands im Einsatz war. Foto: Fabian Sommer, dpa

    Mit viel Aufmerksamkeit wurde am Dienstag die Verhandlung gegen einen 23-Jährigen aus Würzburg in Berlin verfolgt. Es ging um die Krawalle in der Hauptstadt zum Jahreswechsel. Die Böllerwürfe auf Polizei und Rettungskräfte in der Silvesternacht will die Justiz mit aller Härte verfolgen – und Nasser W. ist nun der erste Verurteilte von weit über 100 Verdächtigen.

    Polizist hat Böller rechtzeitig weggekickt

    Laut Anklage war ein Böller des 23-Jährigen in der Silvesternacht vor den Füßen eines 36 Jahre alten Polizisten gelandet, der zur Unterstützung der Feuerwehr beim Löschen eines Brandes vor Ort war. Vorangegangen waren Angriffe auf Einsatzkräfte. Der Polizist blieb unverletzt. Er habe den Böller geistesgegenwärtig weggekickt, schilderte der Beamte.

    W. sagte vor Gericht laut seinem Verteidiger Christian Korn: Er sei mit seiner Familie unterwegs gewesen und habe nur "aus Versehen" einen Böller in Richtung Polizei geworfen. Der Richter sah das anders – auch, weil das Vorleben des Mannes aus Würzburg kein gutes Bild auf ihn warf: Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls und Betrugs. Einen Beruf hat der 23-Jährige nicht erlernt. Wovon er lebe? "Jobcenter", gab W. im Prozess zu Protokoll.

    Er habe sich vor Ort bei dem Polizisten entschuldigt und gedacht, die Sache sei damit erledigt, so der Angeklagte weiter. Vor Gericht wiederholte er die Entschuldigung. Der Polizist nahm diese jedoch nicht an und erwiderte laut "Tagesspiegel": "In der Nacht ist so viel passiert und Sie waren ein Teil davon."

    Ähnliche Vorfälle in Unterfranken

    Der Ausgang des Prozesses wurde auch von Polizei und Rettungsdiensten in Unterfranken verfolgt. Denn in der Region gab es ähnliche Vorfälle: In Kitzingen wurden in der Silvesternacht Feuerwehrleute mit einer Rakete beschossen. Zudem waren wenige Tage nach Silvester Polizisten in Ostheim vor der Rhön teilweise massiv angegangen worden, als sie eine Party mit mehreren hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern auflösen wollten. Und in Rimpar (Lkr. Würzburg) waren bereits bei einem Faschingszug 2019 Retter massiv attackiert worden, weshalb die Veranstaltung in diesem Jahr gleich ganz gestrichen wurde.

    Laut einer aktuellen Studie des bekannten Würzburger Notfallmediziners Professor Peter Sefrin haben gewalttätige Attacken auf Rettungskräfte im Einsatz stark zugenommen. Die massiven Angriffe an Silvester in Berlin gelten als exemplarisch. Sie richteten sich auch gegen Polizisten, die den attackierten Rettern zu Hilfe geeilt waren.

    Urteil: Acht Monate auf Bewährung

    Zu den Silvesterkrawallen in Berlin liegen der Staatsanwaltschaft aktuell mehr als 110 Verfahren vor, erklärt die Behörde auf Anfrage. Weitere Fälle würden noch von der Polizei bearbeitet. 18 Anklagen wurde bislang erhoben, in sechs Fällen seien Strafbefehle beantragt worden.

    Den 23-Jährigen aus Würzburg verurteilte der Richter wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Zudem legte er fest, dass der junge Mann 50 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten muss.

    Verteidiger Korn hatte Freispruch beantragt. Es sei erkennbar ein generalpräventives Urteil und es stehe Aussage gegen Aussage, so der Anwalt. "Dieser Fall eignet sich nicht als Exempel für die Silvester-Vorfälle", betonte er.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden