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AUB: Ein neuer Schlachtplan für Aub

AUB

Ein neuer Schlachtplan für Aub

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    Auf die Mitarbeiter im Auber Schlachthof könnte künftig erhebliche Mehrarbeit zukommen.
    Auf die Mitarbeiter im Auber Schlachthof könnte künftig erhebliche Mehrarbeit zukommen. Foto: ARCHIVFoto: GERHARD MEISSNER

    Auf bis zu 900 Schweine und 40 Rinder will Jürgen Förster, Mitinhaber des Schlachthofes Neckermann in Aub, die tägliche Schlachtmenge erhöhen.

    Förster erläuterte dem Auber Stadtrat die vorgesehene Erweiterung des Schlachtbetriebes. Geschlachtet wurde nach Försters Ausführungen bisher an vier Tagen in der Woche, künftig soll gemäß der beantragten Genehmigung an fünf Tagen geschlachtet werden können.

    Der Auber Schlachthof verarbeitet Tiere aus der Region im Umkreis von 50 Kilometern. Geliefert werde das Fleisch vor allem in den südlichen Landkreis Würzburg, in den Tauberkreis und in den Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim bis nach Ansbach.

    Der Schlachthof müsse seinen Lieferanten, den Landwirten aus der Umgebung, garantieren können, ihre Schlachttiere abzunehmen. Das könne er aber nur, wenn er über die bisherig genehmigten Schlachtzahlen hinaus weitere Kapazitäten vorhalten könne. Nur aus diesem Grund sei die Erhöhung beantragt worden, so Förster.

    Ursprünglich wurden Schlachtzahlen von 2000 Schweinen und 120 Rindern in der Woche beantragt. Das entspricht bei vier Schlachttagen täglich 500 Schweinen und 30 Rindern. Förster stellte klar, dass die neu beantragten Schlachtzahlen nicht zwingend ausgeschöpft werden sollen, sondern nur, wenn entsprechend viele Schlachttiere angeboten werden.

    Der Schlachtbetrieb arbeitet eng mit vielen Metzgereien in der Region zusammen, die die eigene Schlachtung wegen steigender Hygieneauflagen und den damit verbundenen Investitionen aufgegeben haben. Durch die räumlich Nähe sei es möglich, Frischfleisch noch schlachtwarm an die Metzgereien zu liefern, erläuterte Förster.

    Bei der Wurstherstellung habe die Verarbeitung von Warmfleisch erheblichen Einfluss auf die Qualität und erlaube außerdem den Verzicht auf Konservierungs- und andere chemische Hilfsmittel. Gegenüber Großschlachthöfen sei dies ein großer Vorteil.

    Bedenken wurden im Stadtrat laut, ob die Kläranlage der Stadt Aub die erhöhten Abwassermengen aufnehmen kann. Man will vermeiden, dass die Kläranlage überlastet wird und die Stadt Aub in eine Vergrößerung investieren muss. „Kanalarbeiten verursachen hohe Kosten“, weiß Bürgermeister Robert Melber.

    Förster sieht darin kein Problem. So habe die städtische Kläranlage ein großes Pufferbecken, der Schlachthof selbst verfüge über weitere Rückhaltemöglichkeiten. Sollte wirklich einmal eine größere Menge Abwasser anfallen oder Reparaturen an der Kläranlage anstehen, müsse dies eben abgesprochen werden.

    Grundsätzlich unterstützten Bürgermeister und Stadtrat die Erweiterungsabsichten des Schlachthofes. Die Planungen des Schlachthofes liegen derzeit öffentlich aus und können von allen Bürgern eingesehen werden. Die Stadt Aub ist aufgefordert, ihre Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abzugeben, die eigentliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt dann das Landratsamt.

    Auch der nächste Tagesordnungspunkt betraf den Schlachthof. Für einen Erweiterungsbau sind erhebliche Erdbewegungen erforderlich. Den anfallenden Erdaushub möchte ein Landwirt auf einen seiner Äcker ausbringen, muss zur Abfuhr aber öffentliche Flurwege benutzen.

    Betroffen ist ein gerader Flurweg von der Simmershöfer Straße zum Betonweg, der die Hemmersheimer Straße mit der Simmershöfer Straße verbindet. Nach dem Abladen sollen die Lastwagen über die Hemmersheimer Straße zur Baustelle zurückfahren.

    Strittig war im Stadtrat, wie mögliche Straßenschäden dokumentiert werden sollen. Ratsmitglied Theo Theuerkaufer sprach sich dafür aus, einen öffentlich vereidigten Gutachter damit zu beauftragen, dritter Bürgermeister Michael Neckermann war der Auffassung, ein paar Fotos, die der Bürgermeister oder eines der Ratsmitglieder vom vorherigen Zustand der Straße mache, würden ausreichen. Darauf wollten sich aber weder der Bürgermeister, noch das übrige Ratsgremium einlassen.

    So gab der Stadtrat zwar seine grundsätzliche Zustimmung, den Erdaushub wie beantragt über die öffentlichen Wege abführen zu dürfen, allerdings unter der Auflage einer vom Verursacher zu zahlenden Beweisaufnahme des Zustandes der betroffenen Flurwege, um mögliche Beschädigungen nachweisen zu können.

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