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Würzburg/Schweinfurt: Einschränkungen für Ungeimpfte: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

Würzburg/Schweinfurt

Einschränkungen für Ungeimpfte: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

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    Ab Montag gelten neue Corona-Regeln. Dann heißt es an vielen Orten: Wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist, hat keinen Zutritt.
    Ab Montag gelten neue Corona-Regeln. Dann heißt es an vielen Orten: Wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist, hat keinen Zutritt. Foto: Federico Gambarini, dpa

    Die vierte Welle der Corona-Pandemie hat begonnen. So lautet die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) in seinem aktuellen Wochenbericht. Ein Teil der positiv Getesteten habe sich demnach auch in Urlaubsländern infiziert, etwa in der Türkei, in Spanien und auf dem Balkan. Hoch gefährdet sind laut RKI die nicht oder erst einmal geimpften Menschen.

    Bereits am 10. August haben Bund und Länder neue Corona-Maßnahmen für Deutschland beschlossen. Sie greifen bundesweit ab Montag, 23. August. In Bayern ist die rechtliche Grundlage dafür laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese wäre ohnehin am 25. August ausgelaufen.

    Aktuell liegt die bayernweite Sieben-Tage-Inzidenz bei 36,7 und damit weiter unter dem gesamtdeutschen Wert von 48,8. Allerdings haben mittlerweile 18 Städte und Landkreise im Freistaat eine Inzidenz von über 50. Dazu zählt in Unterfranken die Stadt Schweinfurt mit 63,6.

    Welche Maßnahmen gelten weiterhin?

    Laut Bund-Länder-Beschluss gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen: Abstand halten, Hände waschen, Maskenpflicht im Einzelhandel und öffentlichen Nahverkehr, regelmäßiges Lüften. Wer Symptome hat, muss zu Hause bleiben und sich umgehend testen lassen.

    Was ändert sich in Bayern ab Montag?

    Ab Montag gilt nun bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Das heißt: Der Inzidenz-Schwellenwert für Testungen wird laut Holetschek weitestgehend von 50 auf 35 abgesenkt. Und nur Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zutritt in bestimmte Einrichtungen. Personen, die nicht vollständig geimpft (ab Tag 15 der zweiten Impfung) oder genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.

    Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?

    Eine Ausnahme von der Testnachweispflicht besteht weiterhin für Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Ebenso für Schüler, die im Rahmen eines schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

    Wo gilt in Bayern ab Montag "3G"?

    Nur vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete haben ab einer Inzidenz ab 35 Zugang zu Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe; ebenso zur Innengastronomie. Sie können zum Friseur oder in Fitness-Studios, Schwimmbäder oder Sporthallen gehen. In Beherbergungsbetrieben (Hotels, Jugendherbergen, Pensionen) sind Testungen ab einer Inzidenz von 35 für Ungeimpfte bei der Ankunft sowie zusätzlich alle weitere 72 Stunden während des Aufenthalts vorgeschrieben.

    Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern,  gab am Freitag neue Corona-Regeln bekannt.
    Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern,  gab am Freitag neue Corona-Regeln bekannt. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Was gilt für Alten- und Pflegeheime?

    Laut Gesundheitsminister Holetschek bleibt es in Bayerns Alten- und Pflegeheimen bei einer inzidenzunabhängigen Testpflicht. Sie gilt für Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte.

    Was gilt für große Sport- und Kulturveranstaltungen?

    Große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind künftig unabhängig vom Inzidenzwert möglich – unter den bisherigen Voraussetzungen (Testnachweis, kein Verkauf und Ausschank von Alkohol). In Bayern wird zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl erhöht auf bis zu 50 Prozent der jeweiligen verfügbaren Plätze, höchstens aber auf 25 000 Zuschauer. Es bleibt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Kreisverwaltungsbehörden steht es frei, bereits vor Montag diese "Erleichterungen" regional umzusetzen, so Holetschek.

    Bleiben Corona-Tests weiterhin kostenlos?

    Kostenlose Corona-Tests werden ab 11. Oktober nicht mehr angeboten. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren).

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