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Eisenheim: Eisenheimer Gemeinderäte wollen keine Wiederholung der Wahl

Eisenheim

Eisenheimer Gemeinderäte wollen keine Wiederholung der Wahl

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    Die Aufregung im Eisenheimer Rathaus ist groß: Das Landratsamt will die Gemeinderatswahl für ungültig erklären. 
    Die Aufregung im Eisenheimer Rathaus ist groß: Das Landratsamt will die Gemeinderatswahl für ungültig erklären.  Foto: Thomas Obermeier

    "Bei der Gemeinderatswahl in Eisenheim wurde ein Sammelsurium an Fehlern gemacht", sagte Landrat Thomas Eberth (CSU) am Montag im Hauptausschuss des Kreistages. Das Landratsamt will die Wahl für ungültig erklären lassen, weil beim Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft die nötigen zehn Unterstützungsunterschriften gefehlt haben. Die Gruppierung wurde aber vom Wahlvorstand trotzdem für die Wahl zugelassen und ging daraus als stärkste Fraktion hervor. Dazu kommt, dass der gemeindliche Wahlleiter gleichzeitig auch den Wahlvorschlag der FWG unterzeichnet hat. Auch das hätte er nicht tun dürfen.

    Die verantwortliche Juristin im Landratsamt, Eva-Maria Löffler, sieht keinen Ermessenspielraum. "Vieles hätten wir noch heilen können, aber nicht die fehlenden Unterschriften", erklärte sie den Kreisräten am Montag. Ermessen fordern nun aber die Eisenheimer Gemeinderäte vom Landratsamt. In einem offenen Brief an Landrat Eberth sprechen sie von "einer Formalität", die "keinen Einfluss auf das Wahlergebnis hatte". Ihre Begründung ist nicht juristisch, sondern zielt auf allgemeine Lebenserfahrung ab. "Ein Blick auf vergangene Gemeinderatswahlen zeigt, dass alle bei der Wahl angetretenen Listen jedes Mal ohne Probleme diese Formalität erbracht haben."

    Eisenheimer Gemeinderäte sehen Wählerwillen verfälscht

    Bei einer möglichen Wiederholung der Wahl rechnen alle zwölf Gemeinderäte damit, dass "der ursprüngliche Wählerwille" verfälscht würde. Denn die Wahl sei bis auf den Formfehler ordnungsgemäß abgelaufen und würde den "direkten und ungetrübten Wählerwillen widerspiegeln". Auch "die grundlegenden Wahlgrundsätze" seien eingehalten worden, argumentieren die Gemeinderäte fraktionsübergreifend. 

    "Es gibt keinen Ermessenspielraum."

    Thomas Eberth (CSU), Landrat 

    Noch bis diesen Mittwoch läuft das Anhörungsverfahren und jeder Gemeinderat kann vorbringen, warum aus seiner Sicht die Wahl nicht ungültig ist. Danach wird entschieden. Löffler ließ im Kreisausschuss keinen Zweifel daran, dass die Wahl für ungültig erklärt wird. "Es gibt keinen Ermessenspielraum", so Landrat Eberth. Er würde es aber begrüßen, wenn jemand zu einer anderen Meinung kommt, sagte er im Hinblick darauf, dass sich der Eisenheimer Gemeinderat wohl juristisch beraten lässt. 

    Dem Gemeinderat droht die Auflösung

    Gegen den Bescheid des Landratsamtes sind Rechtsmittel möglich. Sobald die Ungültigkeitserklärung wirksam wird, muss der Gemeinderat aufgelöst werden und Bürgermeister Christian Holzinger (parteilos) würde die Geschäfte führen. "Es sollte im Sinne der Kommunalaufsicht sein, eine so eingeschränkte Landkreisgemeinde in der Corona-Pandemie zu vermeiden und diese handlungsfähig zu halten", schreiben die Eisenheimer Räte an Landrat Eberth. 

    Bis zum 15. März 2021 hätten die Eisenheimer dann Zeit für eine Nachwahl. Das bedeutet, dass nur die FWG das Prozedere von der Aufstellung bis zum Einreichen ihres Wahlvorschlages wiederholen muss. Die übrigen Wahlvorschläge blieben gültig. Schaffen es die Eisenheimer nicht bis dahin, weil sie eventuell eine Klage anstreben, müsste komplett neu gewählt werden, sofern die Gerichte die Entscheidung des Landratsamtes bestätigen. Das heißt, alle Wahlvorschläge müssten neu aufgestellt werden.

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