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Winterhausen: Erweiterung des Winterhäuser Kindergartens: So sehen die Pläne für den Neubau aus

Winterhausen

Erweiterung des Winterhäuser Kindergartens: So sehen die Pläne für den Neubau aus

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    Der Winterhäuser Kindergarten muss erweitert werden. Die Planungszeichnung des Architekten-Büros "stahl.lehrmann" zeit die Nordansicht. Im Vordergrund der Neubau auf anderem Geländeniveau als das Bestandsgebäude im Hintergrund. Der Aufzug (Kubus in der Mitte auf dem Neubau) verbindet alle Etagen miteinander und schafft Barrierefreiheit.
    Der Winterhäuser Kindergarten muss erweitert werden. Die Planungszeichnung des Architekten-Büros "stahl.lehrmann" zeit die Nordansicht. Im Vordergrund der Neubau auf anderem Geländeniveau als das Bestandsgebäude im Hintergrund. Der Aufzug (Kubus in der Mitte auf dem Neubau) verbindet alle Etagen miteinander und schafft Barrierefreiheit. Foto: Architekten stahl.lehrmann

    Etwa 4,4 Millionen Euro für den Neubau des Kindergartens standen im Raum, als Christian Luksch vom Gemeinderat die Freigabe zur Beauftragung eines Projektsteuerungsbüros zur Koordination der EU-weiten Ausschreibung einholen wollte. Das Gremium hatte den Bürgermeister jedoch dazu aufgefordert, in einer separaten Sitzung zunächst den aktuellen Planungsstand vorzustellen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Der Termin brachte nun Klarheit.

    Doch warum eigentlich ein Neubau? Einfach ausgedrückt: Der Kindergarten platzt aus allen Nähten. Eigentlich gebe es laut Bürgermeister Christian Luksch nur eine Betriebserlaubnis für 65 Kinder und 12 Kleinkinder. Damit der tatsächliche Bedarf an Plätzen gedeckt werden kann, wurde eine befristete Erlaubnis für eine Notgruppe beantragt, sodass weitere 20 Kinder im eigentlichen Turnraum untergebracht werden konnten. Die Befristung auf zwei Jahre wurde bereits um ein Jahr verlängert. Ob das Landratsamt einer weiteren Verlängerung zustimmt, wenn sich die Gemeinde aufgrund der Kosten gegen das Bauvorhaben aussprechen sollte, sei eher fraglich, so Luksch. In der Konsequenz würde dies bedeuten, dass die Gemeinde dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht gerecht werden könne.

    Apropos gesetzliche Vorgaben: Der Gemeinderat schien überrascht von den Vorgaben, die mit einem Kindergarten-Bau zusammenhängen. Allen voran das Thema Barrierefreiheit. Wobei sich diese nicht alleine auf Kindergärten bezieht, sondern auf jedes öffentliche Gebäude, das neu erbaut wird. Der Neubau muss also für Menschen mit Behinderung, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei zugänglich sein.

    Höhenunterschiede der Grundstücke sorgen für Herausforderungen

    Dies stellte das mit den Planungen beauftragte Architektur-Büro "stahl.lehmann" vor Herausforderungen. Die Vermessung der beiden Grundstücke, auf denen der Neubau errichtet werden soll, zeigte nämlich große Höhenunterschiede, die optisch nicht direkt zu erkennen seien, so Helmut Stahl. Er stellte dem Gemeinderat zusammen mit weiteren Gewerks-Vertretern seine Planungen vor. Das eine Grundstück liege 1,90 Meter, das andere 2,50 Meter tiefer als der Fußboden des Bestandsgebäudes. Ein Auffüllen käme wirtschaftlich nicht infrage, zumal zusätzlich Boden ausgehoben werden müsste, um überhaupt auf eine tragfähige Erdschicht zu kommen, so Stahl. Die Lösung sei ein zentraler Aufzug, von dem man jede Ebene erreichen könne. Natürlich sei dieser kostenintensiv, würde aber alle Bereiche – auch das nur mit Treppenstufen zugängliche Bestandsgebäude – barrierefrei machen.

    Zudem habe die letzte Sanierung 1992 stattgefunden. Die Haustechnik ist also älter als 30 Jahre. Und auch hier gibt es gesetzliche Vorgaben, die ein Handeln notwendig machen. Neue Heizungen müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz ihre Energie zu 65 Prozent aus regenerativen Ressourcen ziehen. Entweder muss also die vorhandene Ölheizung um eine Wärmepumpe erweitert werden oder komplett auf eine Pelletheizung umgerüstet werden. Das Umrüsten auf Pellets erachtet das Ingenieurbüro als nachhaltigere und aufgrund höherer Fördermöglichkeiten aktuell favorisierte Variante.

    Voraussichtlich keine Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren

    Weitere Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren, sehe er nicht, sagte Helmut Stahl. Jede Stellschraube wurde bereits angefasst und er komme in seinen Berechnungen nun auf 4,33 Millionen Euro. Positiv sei, dass das Bestandsgebäude gute Qualität in der Bausubstanz aufweise und daher keine großen Umbaumaßnahmen eingeplant werden müssten. Er empfiehlt dem Gemeinderat jedoch eine schnelle Entscheidung für das weitere Vorgehen, da die Kosten im Bausegment weiterhin quartalsweise steigen würden.

    Der Gemeinderat folgte der Empfehlung und beschloss, dass das Vorhaben nun in das europäische Ausschreibungsverfahren gehen kann. Eine weitere gesetzliche Vorgabe, die bei Bauvorhaben dieser Größenordnung eingehalten werden muss.

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