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Würzburg: Ex-Missbrauchsbeauftragter Laubenthal hat einen neuen Job

Würzburg

Ex-Missbrauchsbeauftragter Laubenthal hat einen neuen Job

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    Ans Bayerische Oberste Landesgericht berufen: Professor Klaus Laubenthal von der Juristischen Fakultät der Uni Würzburg.
    Ans Bayerische Oberste Landesgericht berufen: Professor Klaus Laubenthal von der Juristischen Fakultät der Uni Würzburg. Foto: Theresa Müller

    Der unterfränkische StrafrechtsprofessorKlaus Laubenthal ist zum Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) berufen worden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich ernannte den 65-Jährigen Jura-Professor von der Universität Würzburg zum 1. März.

    Von der Theorie in die Praxis

    Der gebürtige Aschaffenburger kam 1997 als Ordinarius für Kriminologie und Strafrecht an die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Er ist Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie. Von 2005 bis 2007 übte er das Amt des Dekans der Juristischen Fakultät in Würzburg aus.

    Daneben war er 1997 bis 2001 im zweiten Hauptamt Richter am Landgericht Würzburg. Seit 2001 gehört er dem Ersten Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg an. Von 2010 bis 2017 engagierte er sich im Opferschutz als Missbrauchsbeauftragter des Bistums Würzburg. Im Februar 2015 wurde Laubenthal vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Kommission zur Reform des Sexualstrafrechts berufen.

    Weichenstellungen in der Justiz

    Das Bayerische Oberste Landesgericht mit Sitz in München und Außensenaten in Nürnberg und Bamberg ist das oberste ordentliche Gericht des Freistaates. In Straf- und Bußgeldsachen entscheiden die Juristen dort zum Beispiel in Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts, aber auch in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

    Laubenthal will nach eigenem Bekenntnis "weiterhin als Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Würzburg forschen und lehren und die richterliche Tätigkeit zusätzlich im zweiten Hauptamt ausüben".

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