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Würzburg: Ex-Polizist in Würzburg erneut verurteilt: Justiz-Vertreter müssen sich Ehrverletzungen nicht gefallen lassen

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Ex-Polizist in Würzburg erneut verurteilt: Justiz-Vertreter müssen sich Ehrverletzungen nicht gefallen lassen

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    Vor dem Amtsgericht Würzburg musste sich ein gerichtsbekannter Ex-Polizist wegen Beleidigung verantworten (Symbolbild).
    Vor dem Amtsgericht Würzburg musste sich ein gerichtsbekannter Ex-Polizist wegen Beleidigung verantworten (Symbolbild). Foto: Thomas Obermeier

    Das Amtsgericht Würzburg hat einen ehemaligen Polizisten und gelernten Heilerziehungspfleger zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. In Schreiben an die Justiz hatte der heute 54-Jährige führende Staatsanwälte und einen Würzburger Rechtsanwalt unter anderem "Justizverbrecher" und "widerwärtige Juristen" genannt.

    Für die Richterin waren damit die Grenzen der Meinungsfreiheit einmal mehr überschritten. Im "Kampf ums Recht" dürfe man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, ließ sie durchblicken. "Ehrverletzungen" müssten sich Staatsanwälte und Anwälte aber nicht gefallen lassen. Sie verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann wegen Beleidigung.

    Der Beschuldigte, der heute in Stuttgart lebt, beschäftigt die Gerichte seit zwei Jahrzehnten immer wieder. Er sieht sich als Opfer von "Verbrechen", die eine von der CSU dominierte "kriminelle Justiz" zu verantworten habe. "Staatsanwälte und Richter gehören in Haft", sagte der 54-Jährige während seiner über 45-minütigen Einvernahme.

    Beschuldigter führt seit Jahren Rechtsstreite

    In der Verhandlung schilderte der ehemalige Polizist zum einen seine Sicht auf einen jahrelangen Rechtsstreit ums Umgangs- und Sorgerecht mit der Mutter seiner mittlerweile 20 Jahre alten Tochter. Zum anderen sah und sieht er sich auch strafrechtlich regelmäßig zu Unrecht verfolgt.

    Die jetzt angeklagten Beleidigungen standen unter anderem im Zusammenhang mit einem Verfahren, in dem der Mann 2010 vom Vorwurf der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung eines Amoklaufs freigesprochen worden war. Für die über acht Monate Untersuchungshaft und Unterbringung in der Psychiatrie hatte er allerdings keine Entschädigung erhalten. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hat er die Strafverfolgung damals durch seine Drohschreiben "grob fahrlässig" selbst verschuldet.

    Das aktuelle Urteil ist nicht rechtskräftig.

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