Deutlich günstigere Flüge, weniger Verkehr und ein bisschen länger Urlaub: Die Vorteile, Kinder schon einen Tag vor Ferienbeginn aus der Schule zu nehmen, liegen auf der Hand – und eine Krankmeldung ist schnell geschrieben. Fliegt das jedoch auf, kann es Eltern teuer zu stehen kommen.
„Es gibt eine eindeutige Regelung zum Schulpflichtgesetz“, sagt Erwin Pfeuffer, Leiter des staatlichen Schulamtes für Stadt und Landkreis Würzburg. Sie besagt, dass bis zum Ende Anwesenheitspflicht besteht. Es komme dennoch immer wieder vor, dass Schüler unmittelbar vor den Ferien einen oder mehrere Tage fehlen, weil sie angeblich „krank“ sind – eine klare Ordnungswidrigkeit.
Bußgelder bis zu 1000 Euro
Werden sie und ihre Eltern von der Polizei etwa am Flughafen aufgegriffen, wird das Vergehen an das Schulamt und anschließend an Schule und Ordnungsamt übermittelt. Was die Strafen betrifft, haben die zuständigen Behörden und die Schulen einen großen Ermessensspielraum, heißt es vom bayerischen Kultusministerium. Falls der Verstoß geahndet wird, können Bußgelder bis zu 1000 Euro, in Ausnahmefällen auch mehr, verhängt werden.
Natürlich sei es für die Polizei schwer, an Flughäfen und Bahnhöfen Schulschwänzer zu erkennen: Eine Reihe anderer Bundesländer habe schon Ferien, dazwischen fallen die bayerischen Schüler nicht auf. „Es gibt also keine Schwerpunktkontrollen, aber die Beamten schauen jetzt schon genauer hin“, betont Michael Siefener, Sprecher des bayerischen Innenministeriums.
Liegt eine Entschuldigung der Eltern vor, ist es für die Schule selbst ebenfalls schwer zu überprüfen, ob die Jugendlichen wirklich krank sind. „Da müssen wir einfach Vertrauen haben“, sagt Klemens Alfen, Schulleiter des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums in Schweinfurt. Hier bestehe am letzten Tag keine ärztliche Attestpflicht. Bisher wurde einmal ein Schüler des Gymnasiums am Flughafen von der Polizei aufgehalten, der Rektor darüber informiert. Es sei wenig sinnvoll, das Vergehen den Schülern anzulasten – stattdessen habe Alfen das Gespräch mit den Eltern gesucht.
Anders als am Schweinfurter Gymnasium brauchen Schüler der Max-Dauthendey-Grundschule in Würzburg eine ärztliche Bescheinigung, wenn sie vor den Ferien krank werden. „Das ist für alle gerecht und transparent und niemand gerät unter falschen Verdacht“, so Schulleiterin Margit Walch. Wenn Schüler an den letzten Tagen allerdings unentschuldigt und ohne Benachrichtigung durch einen Erziehungsberechtigten fehlen, ist die Schule zu anderen Maßnahmen verpflichtet: „Wir probieren erst, die Eltern anzurufen. Erreichen wir sie nicht, müssen wir das der Polizei melden“, so die Rektorin. Ist die Familie dann tatsächlich schon in den Urlaub gefahren, kommt es zum Verfahren. Oft wird das Bußgeld fällig. „Diese Fälle gab es bei uns, aber sie haben sich wohl rumgesprochen“, so Walch. Seitdem sei das Problem „Schulschwänzer“ an der Grundschule aus der Welt geschafft.
Das Argument, dass vor den Ferien sowieso nichts mehr passiert, ist für beide Rektoren nicht nachvollziehbar. „Die Schule ist doch nicht nur für Leistungsnachweise da, sondern auch für ein gutes Miteinander“, sagt Walch. Gerade in den letzten Tagen sei Zeit für soziale Aktivitäten.
Ausnahmeregelungen möglich
Einen Punkt, den auch Simone Fleischmann unterstreicht. Die Zeit vor dem Urlaub sei von einer anderen Art des Lernens geprägt, so die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes: ohne Druck, abseits von Noten. Bei Projekten oder Ausflügen stünden die Interessen der Schüler im Vordergrund. Diese Ebene sei wichtig. „Wenn sie stärker in den regulären Schulalltag integriert würde, würde nicht der Eindruck entstehen, dass man die letzten Wochen eh schwänzen kann“, so Fleischmann.
Ausnahmen zur Freistellung sind auf Antrag der Eltern natürlich trotzdem möglich. Dazu zählen laut Schulamtsleiter Pfeuffer persönliche Gründe wie ein Todesfall oder eine Familienfeier. Oder ein sportlicher Wettkampf. In jedem Fall muss aber ein Nachweis erbracht werden. „Vor den Ferien werden die Anträge besonders kritisch geprüft“, so Pfeuffer. Und Reise- und Urlaubstermine gelten eben nicht als Ausreden – denn sie wären schlicht ferienverlängernd.