Wenn der Sommer vorbei ist, stehen auch immer einige Gartenarbeiten an, zum Beispiel das Heckenschneiden. Intensive Schneidearbeiten an Hecken und Gebüschen sind sogar nur in der kalten Jahreszeit erlaubt. Was es damit auf sich hat.

In welchem Zeitraum darf ich meine Hecke schneiden?
Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar abgeschnitten, auf den Stock gesetzt - also bis auf 30 Zentimetern Höhe gekappt - oder ganz beseitigt werden. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, wie die Regierung von Unterfranken auf Nachfrage mitteilt. Von dem Verbot ausgenommen sind Bäume, die in Haus- und Kleingärten stehen. Die dürfen auch zwischen März und September radikal zurückgeschnitten oder gefällt werden. Allerdings sollte man sicherstellen, dass sich keine Nester in den Bäumen befinden. Zusätzlich sollte man einen Blick in die Baumsatzung der zuständigen Gemeinde werfen, in der festgelegt ist, ob solche Maßnahmen dort doch verboten oder meldepflichtig sind.
Welche Strafe droht, wenn man gegen die Regelungen verstößt?
Das kann empfindlich teuer werden. Die Bußgeldvorschrift im Bundesnaturschutzgesetz sieht bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro vor.
Warum darf ich meine Hecke im Sommerhalbjahr nicht schneiden?
Weil Hecken und Gebüsche oft einen Lebensraum für Tiere bieten und dieser auch hierzulande immer knapper wird. Beispielsweise brüten Vögel gerne in geschütztem Gebüsch und Kleintiere legen sich dort oft Nahrungsvorräte an. Es ist "verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören", heißt es weiter im Gesetzestext.
Darf ich meine Hecke im Sommer also gar nicht pflegen?
Doch, das dürfen Sie. In besonderen Fällen ist es sogar vorgeschrieben: Hecken, die neben einem Gehweg oder einer Straße stehen dürfen nicht auf diese hinauswachsen, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Außerdem sind "schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen" jederzeit gestattet. Kleinere Rückschnitte sind also auch im Frühjahr und Sommer kein Problem - solange Sie dabei auf im Dickicht lebende Tiere Rücksicht nehmen.
Was sollte ich sonst noch beachten?
Auch wenn es sich mehr oder weniger eingebürgert hat, Hecken um den Johannistag (24. Juni) herum zu schneiden, empfiehlt es sich schon im sehr zeitigen Frühjahr zur Heckenschere zu greifen. Bereits gegen Ende Februar ist es sinnvoll, den jährlichen Pflegeschnitt durchzuführen.

Zum einen vertragen die Pflanzen den Rückschnitt zu der Zeit noch besser, da die Triebe noch nicht voll im Saft stehen, zum anderen läuft man so keine Gefahr bereits angelegte Vogelnester zu beschädigen. Um den Johannistag herum kann dann sinnvollerweise ein kleinerer Sommerrückschnitt erfolgen, bei dem man etwa ein Drittel des im laufenden Jahr neu hinzugekommenen Austriebs wieder wegnimmt.
Außerdem sollten Sie sich auch bei Baumfällarbeiten zweimal überlegen, ob Sie diese im Sommer durchführen wollen: Im Winter befindet sich nämlich weniger Feuchtigkeit im Holz. Wenn Sie also in der kalten Jahreszeit den Baum fällen, sparen Sie sich Zeit, wenn sie ihn als Brennholz verwenden wollen.