Es war ein erschütternder Tierskandal, der die Region Unterfranken über Wochen bewegt hat: Im April 2018 wurden in einem Stall bei Gelchsheim (Lkr. Würzburg) über 2000 tote Schweine entdeckt, die augenscheinlich über Wochen hinweg qualvoll verendet waren. Der damals 28-jährige Betreiber des Stalls, der aus einem Nachbarort stammt, geht nun straffrei aus. Und ob er für die Kosten der Entsorgung der Tierkadaver aufkommen muss, ist fraglich.
Auf Anfrage bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Landwirt eingestellt wurde. Es sei zwar nachgewiesen worden, dass der Schweinehalter den Tod der Schweine durch die Unterlassung seiner Pflichten verursacht hat. Aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens sei aber davon auszugehen, dass der Beschuldigte zum fraglichen Zeitpunkt schuldunfähig war. Zur genauen Begründung der Schuldunfähigkeit mache die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Beschuldigten keine weiteren Angaben, so ein Sprecher auf Anfrage dieser Redaktion.
Landratsamt spricht generelles Tierhalteverbot aus
Weil deshalb auch kein gerichtliches Tierhalteverbot ausgesprochen werden kann, untersagte inzwischen das Landratsamt Würzburg dem Landwirt auf dem Verwaltungsweg dauerhaft die Haltung und Betreuung von Tieren, wie die zuständige Geschäftsbereichsleiterin auf Anfrage mitteilte. Das Verbot gilt für alle Tierarten.

Die Polizei war in ihren Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass einzelne Schweine bereits seit vielen Monaten tot in den beiden Stallgebäuden lagen, bevor der Betreiber über seinen Anwalt Mitteilung ans Veterinäramt machen ließ. 2014 hatte die Behörde den Betrieb letztmals kontrolliert, nachdem damals 172 Mastschweine aufgrund eines Ausfalls der Lüftungsanlage verendet waren.
Hinweise auf Kannibalismus
Wie das Landratsamt mitteilte, habe der Betreiber damals angegeben, dass die Alarmanlage nicht ausgelöst habe. Die Anlage sei daraufhin umgerüstet worden. Üblicherweise erfährt das Veterinäramt von der Tierkörperbeseitigungsanstalt, wenn in einem Betrieb auffällig viele Tiere sterben. Die Ermittlungsergebnisse der Polizei legen den Schluss nahe, dass der Landwirt in der Folge einzelne tote Tiere nicht mehr ordnungsgemäß entsorgen ließ, um nicht erneut aufzufallen.

Die mehr als 2000 Kadaver, die Mitarbeiter des Veterinäramts im April 2018 in dem Stall vorfanden, waren unterschiedlich stark verwest und teilweise bereits skelletiert. Spuren von Kannibalismus deuteten daraufhin, dass zumindest ein Teil der Tiere qualvoll verhungert ist.
Landratsamt fordert Entsorgungskosten ein
Nachdem der Landwirt damals über seinen Anwalt erklären ließ, er sei außerstande, für die Entsorgung der Kadaver und die Desinfektion der beiden Stallgebäude zu sorgen, erteilte das Landratsamt den Auftrag an eine Fachfirma aus Norddeutschland, um die Kosten später vom Landwirt einzufordern. Dass man dabei auf eine Ausschreibung verzichtete, begründete die Behörde mit der Gefahr, dass sich über Ratten auch gefährliche Keime ausbreiten könnten.
Gegen den Kostenbescheid in Höhe von rund 200 000 Euro hat der Betreiber vor dem Vewaltungsgericht geklagt und Recht bekommen. Das Gericht ging dabei davon aus, dass genügend Zeit für ein Ausschreibungsverfahren gewesen wäre, um damit einen günstigeren Preis zu erzielen – und hob den Kostenbescheid auf. Gegen das Urteil hat das Landratsamt Würzburg beim Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragt. Eine Entscheidung steht noch aus.