Das Bistum Würzburg hat auf die Anfrage dieser Redaktion, ob sie die Forderung der beiden Opfer aus Eichenbühl erfüllen wird und dort eine öffentliche Stellungnahme abgibt, wie folgt geantwortet:
„Die Entlassung des betreffenden Ruhestandspriesters aus dem Klerikerstand wurde mit einer ausführlichen Meldung der Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats Würzburg kommuniziert (POW-Meldung vom 30. Juli 2015: Aus Klerikerstand entlassen) und auf der Homepage des Bistum Würzburg veröffentlicht. Diese Meldung wurde in den Medien der Region aufgegriffen. Weiter gab es eine sehr ausführliche Veröffentlichung am 24. März 2009 zur Suspendierung des Priesters. Zu der Bitte der Frau hatte sich Generalvikar Thomas Keßler in seinem Brief vom 30. September 2015 geäußert. Demnach hielt er es nicht für hilfreich, noch einmal in den Gemeinden Stellung zu beziehen. Sollten jedoch das Seelsorgeteam beziehungsweise die gewählten Gremien der Gemeinden ein Gespräch über die Entlassung des Priesters aus dem Klerikerstand wünschen, ist Generalvikar Thomas Keßler zu einem Gespräch vor Ort bereit.“
Zur Frage, ob überhaupt Gespräche in den betreffenden Gemeinden, in denen Missbrauchsfälle bekannt wurden und sich auch bestätigt haben, geführt werden, heißt es: „Ja, vor allem, wenn der beschuldigte Priester beziehungsweise Täter direkt aus der Gemeinde abgezogen wurde. In solchen Fällen war ein Vertreter der Bistumsleitung vor Ort, hat die Gemeinde informiert und Gespräche geführt. Auch hat der Bischof sich schon schriftlich an Gemeinden gewandt und eine Gemeindeberatung empfohlen, die auch durchgeführt wurde.“
Bistum: Einzelfall ist entscheidend
Gibt es für Opfer eine Unterstützung über den Fall und über die Zahlung in Anerkennung des Leids sowie von Therapiestunden hinaus? Die schriftlich verfasste Antwort von Bistumssprecher Bernhard Schweßinger lautet: „Laut Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz orientieren sich weitere Hilfsangebote an dem jeweiligen Einzelfall. Soweit die ausschließliche Zuständigkeit von Ordensgemeinschaften betroffen ist, wird dort über Hilfen entschieden.“
Und: Wie werden Gemeinden, in denen Missbrauchsfälle stattgefunden haben, begleitet? Bernhard Schweßinger antwortete:
„Zur Begleitung der Gemeinden wurden von der Bundeskonferenz Gemeindeberatung und der Bundeskonferenz Supervision im Jahr 2012 Vorgaben verabschiedet. Für die Umsetzung im Bistum Würzburg wurden zwei Beraterinnen und Berater speziell für diese Aufgabe ausgebildet, die im Bedarfsfall bereits aktiv waren. Weiter ist eine Arbeitsgruppe von Seelsorgerinnen und Seelsorgern geplant, die Gemeinden unterstützen soll.“