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GIEBELSTADT: Gerhard Eck: Baubeginn in etwa drei Jahren

GIEBELSTADT

Gerhard Eck: Baubeginn in etwa drei Jahren

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    Der bayerische Innenstaatssekretär Gerhard Eck hat sich für eine Lösung im Problem um Ausgleichsflächen für die Giebelstadter Ortsumfahrung eingesetzt. Jetzt ist der Innenstaatssekretär durchaus zuversichtlich, dass das Genehmigungsverfahren zügig eingeleitet wird und im Jahr 2020 mit dem Bau der Umgehung begonnen werden kann. Auch die Bundesmittel von schätzungsweise 25 Millionen Euro sollen dann abrufbereit sein.

    Frage: Wie ist der Planungsstand für die Ortsumgehung Giebelstadt? Und steht ausreichend Geld für die Planung zur Verfügung?

    Gerhard Eck: Die Planung wird vorrangig von unserem Personal des Staatlichen Bauamtes Würzburg betreut. Für die Planungsleistungen, wie beispielsweise die Umweltbe-gleitplanung, die wir an externe Fachbüros vergeben, stehen uns ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.

    Wie lange dauert es noch, bis das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann?

    Eck: Das Staatliche Bauamt Würzburg erstellt derzeit die Planfeststellungsunterlagen. Wir planen, das Planfeststellungsverfahren 2018 zu beantragen. Auch die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken hat den bisherigen Planungsprozess positiv mitgestaltet. Das ist natürlich auch hinsichtlich der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wichtig.

    Müssen die Bewirtschaftungsverträge mit den Landwirten vor Beginn des Planfeststellungsverfahren vorliegen?

    Eck: Bevor wir das Planfeststellungsverfahren einleiten, muss klar sein, wie die Flächen konkret bewirtschaftet werden. Das spielt eine Rolle beim Artenschutz. Zudem muss die entsprechende Bewirtschaftung spätestens mit dem Baubeginn beginnen. Deshalb müssen wir vorab mit dem Markt Giebelstadt die Sicherung der benötigten Flächen, die konkreten Bewirtschaftungsverträge und deren jeweilige Kosten klären. Der endgültige Abschluss der Verträge erfolgt erst nach einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss.

    Wann ist nach dem derzeitigen Verfahrensstand frühestens mit einem Planfeststellungsbeschluss bzw. Baureife zu rechnen?

    Eck: Wie bereits erwähnt, beabsichtigen wir nach derzeitigem Stand das Planfeststellungsverfahren 2018 zu beantragen. Wie lange das Verfahren dann dauert, können wir jetzt noch nicht sagen. Damit wir jedoch sofort loslegen können, sobald wir Baurecht haben, bereitet das Staatliche Bauamt Würzburg bereits die Baureifplanung vor. Die Vergabe kann natürlich erst starten, wenn Baurecht vorliegt. Bis zum Baubeginn kann das also noch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

    Was heißt das konkret für den Baubeginn?

    Eck: Sollte 2019 vollziehbares Baurecht vorliegen, können die vorbereitenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Rodungsarbeiten, beginnen. Bei einem realistischen Zeitansatz kann man davon ausgehen, dass die Bauarbeiten an der Umgehung selbst 2020 beginnen.

    Stehen zu diesem Zeitpunkt auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung?

    Eck: Die Freigabe der Mittel erfolgt durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Wir rechnen damit, dass die Baufreigabe erteilt wird, sobald vollziehbares Baurecht vorliegt.

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