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Würzburg: "Gesundheits-Guru" Robert Franz darf Pillen weiter verkaufen - weil die Wirksamkeit seines Produktes nicht nachgewiesen ist

Würzburg

"Gesundheits-Guru" Robert Franz darf Pillen weiter verkaufen - weil die Wirksamkeit seines Produktes nicht nachgewiesen ist

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    Robert Franz steht wegen seiner Nahrungsergänzungsmittel öfter vor Gericht. In der Vergangenheit musste er Produkte aus dem Verkehr nehmen, weil sie zumindest teilweise als gesundheitsschädlich eingestuft wurden. 
    Robert Franz steht wegen seiner Nahrungsergänzungsmittel öfter vor Gericht. In der Vergangenheit musste er Produkte aus dem Verkehr nehmen, weil sie zumindest teilweise als gesundheitsschädlich eingestuft wurden.  Foto: Thomas Obermeier

    Erneut stand der selbsternannte "Gesundheits-Guru" Robert Franz vor Gericht. Diesmal als Angeklagter vor dem Amtsgericht Würzburg, weil er nicht zugelassene Arzneimittel verkauft haben soll. Als Nahrungsergänzungsmittel deklariert, verkauft Franz das Produkt "Wechsel Power45+". Die Kapseln enthalten Mariendistel-Extrakt mit dem Wirkstoff Silymarin. Laut Anklage lag die Menge des Wirkstoffs in der damals angegebenen Verzehrempfehlung von drei Kapseln täglich im Bereich von wirksamen Arzneimitteln. Wodurch eine Zulassung nötig wäre, die Franz für das Produkt nicht besitzt.

    Der Angeklagte habe die Produkte auch nach einem Schreiben der Regierung von Oberfranken weiter vertrieben und somit vorsätzlich nicht zugelassene Arzneimittel verkauft, so die Staatsanwaltschaft. "Es handelt sich um ein Funktionsarzneimittel, das dafür sorgt, dass Giftstoffe nicht mehr in die Leber eintreten können", erklärte eine Sachverständige vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die vom Gericht bestellt worden war. 

    Wikipedia-Artikel als Quelle vor Gericht 

    Die Mariendistel sei nicht als Lebensmittel bekannt und in der angegebenen Dosierung nicht mehr als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Die Nebenwirkungen sind jedoch "nicht gravierend", so die Expertin. Anders als die Sachverständige, die immer wieder die Wirksamkeit betonte, argumentierte der Verteidiger mit der nicht nachgewiesenen Wirksamkeit der Produkte seines Mandanten.

    So zitierte er aus einem Wikipedia-Artikel, in dem stehe, dass Mariendistel ungefährlich sei. "Ich finde einen Wikipedia-Artikel nicht geeignet, um hier zu diskutieren", entgegnete die Sachverständige. Danach verwies der Anwalt auf fundiertere Quellen, die ebenfalls darlegen würden, dass es keine eindeutige Studienlage über die Wirksamkeit gibt. 

    Nach einer Diskussion zwischen dem Verteidiger und der Sachverständigen präsentierte die Richterin ihre eigenen Recherchen. "Ich habe 'Nahrungsergänzungsmittel Mariendistel' einfach mal bei Google eingegeben", so die Richterin. Unter den ersten Treffern waren Nahrungsergänzungsmittel, die mehr Wirkstoff enthielten als das Produkt des Angeklagten, was die Richterin wunderte. 

    Staatsanwaltschaft fordert Freispruch 

    Die Gutachterin sagte, das komme häufig vor, sie würde aber auch diese Produkte als Arzneimittel einstufen. Dem widersprach ein zweiter Sachverständiger, der als Zeuge geladen war. Ihm zufolge gebe es in den Studien zu Silymarin keine Evidenz über die Wirksamkeit. Selbst bei höheren Dosen als im Produkt des Angeklagten sei die Wirkung unklar. "Ich will nicht ausschließen, dass die Kapsel bei einem Patienten wirkt, aber die Wirkung ist nicht belegt", so der zweite Sachverständige im Zeugenstand. 

    Am Ende der Beweisaufnahme forderte selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft einen Freispruch, weil "die pharmakologische Wirkung nicht nachgewiesen ist und der Tatbestand daher nicht festgestellt werden kann". Dem schloss sich auch der Verteidiger an. 

    Robert Franz steht wegen seiner Produkte öfter vor Gericht

    Die Richterin hatte ebenfalls "erhebliche Zweifel" an der Wirksamkeit des Mittels, weshalb sie Franz freisprach. Das Urteil ist rechtskräftig und das Produkt wird weiterhin verkauft, inzwischen mit einer Verzehrempfehlung von einer Kapsel pro Tag.

    Franz ist in unterfränkischen Gerichten kein Unbekannter. Zuletzt klagte er etwa wiederholt gegen das Landratsamt Würzburg, das mehrere seiner Produkte verboten hatte. Doch vor dem Verwaltungsgericht scheiterte Franz 2022 und 2023 mit Klagen, sodass er drei Nahrungsergänzungsmittel, die das Gericht zumindest teilweise als gesundheitsschädlich einstufte, aus dem Sortiment nehmen musste.

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