Vor wenigen Tagen wurde ein ehemaliger Funktionär der Fasenachtsgilde Giemaul in Würzburg-Heidingsfeld wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von über 7000 Euro verurteilt. Er hatte menschenverachtende Bilder per WhatsApp über eine Chatgruppe mit dem Namen "11er-Unsinn-Gruppe" verschickt. Laut Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach haben nun sowohl die Staatsanwaltschaft Würzburg als auch der Verurteilte gegen das Urteil Berufung beziehungsweise Rechtsmittel eingelegt. "Das Urteil ist also nicht rechtskräftig", so Seebach.
- Lesen Sie auch unseren Kommentar: Humor ist keine Entschuldigung für Rassismus
Seinen Ausführungen zufolge hat die Staatsanwaltschaft Würzburg zuerst Berufung eingelegt. Seebach forderte vor Gericht eine Geldstrafe von insgesamt 9000 Euro, der Verteidiger des Angeklagten dagegen einen Freispruch.
Zwei Bilder, zwei Beurteilungen
Der WhatsApp-Gruppe gehörten ehemalige und aktive Elferrräte der Giemaul-Gilde an. Eines der in die "11er-Unsinn-Gruppe" weitergeleitete Bilder zeigt einen Soldaten der Wehrmacht mit Maschinengewehr. Der Text dazu lautete: "Das schnellste deutsche Asylverfahren. Lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab." Das zweite Foto, im Prozess als "Kamelficker-Bild" betitelt, sei laut dem Vorsitzenden des Gerichts "nicht minder geschmacklos". Darauf waren Palmen, eine Pyramide und eine Person arabischen Aussehens abgebildet, die Sex mit einem Kamel hat. Unter dem Bild stand: "Kamelficker können Ihnen und Ihrem Land erheblichen Schaden zufügen."
Es sei fraglich, so das Gericht, ob damit, wie bei der anderen Darstellung, ein abgrenzbarer Teil der Bevölkerung beschimpft wurde. Deshalb sah man bei diesem Bild den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt und verurteilte den ehemaligen Funktionär nur für die Verbreitung des einen Bildes.
Was die Staatsanwaltschaft fordert
Anders sieht es die Staatsanwaltschaft. Seebach strebt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in beiden Fällen – also hinsichtlich beider Bilder – an. In der ersten Instanz hatte der Oberstaatsanwalt bereits ausgeführt, der Mann habe mit beiden Bildern die Grenzen überschritten. Diese seien von Meinungs- und Kunstfreiheit nicht gedeckt. "Der Angeklagte konnte nicht darauf vertrauen, dass die Bilder in der WhatsApp-Gruppe bleiben. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt."