Einstimmig, aber entgegen des Vorschlags der Verwaltung erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderat in Greußenheim zur Festsetzung der ab Januar 2025 geltenden Grundsteuer-Hebesätze. Damit reagierte das Gremium auf die für die kommunale Finanzverwaltung schwierige Kalkulation der künftigen Hebesätze. Als Grund nannte Kämmerer Manuel Engels dem Gemeinderat teilweise erhebliche Abweichungen, der beim Grundvermögen zwischen altem und neuem Recht in den vom Finanzamt übermittelten Datensätzen. Engels begründete dies wegen teils falsch ausgefüllten Erklärungen oder noch nicht vollständig vorliegenden Messbeträgen. Dennoch mache die gesetzliche Vorgabe der ab Jahresbeginn geltenden Grundsteuerreform eine Neufestsetzung der Hebesätze erforderlich, um die jeweiligen Bescheide rechtzeitig zustellen zu können, so die Argumentation des Kämmerers.
Entgegen des Vorschlags der Verwaltung votierte das Gremium geschlossen dafür, die bisherigen Hebesätze vorläufig zu belassen. Darüber hinaus ließ der Gemeinderat mehrheitlich in einem weiteren Beschluss auch die Preise für den Bezug von Brennholz im Vergleich zum vorigen Winter unverändert.
Bezüglich der erforderlichen Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze berichtete der Kämmerer von noch nicht vollständig vorliegenden Messbeträgen. Allerdings müssen nur noch wenige Objekte in die Berechnung mit einfließen. Dabei sei die Gemeinde an die Grundlagenbescheide gebunden. Gleichzeitig verwies Engels darauf, dass Änderungen nur beim Finanzamt beantragt werden können.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Festsetzung der Hebesätze basierte darauf, dem Aspekt der vorgegebenen Aufkommensneutralität gerecht zu werden. Auf dieser Grundlage wurde dem Gemeinderat eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A von bisher 370 Prozent auf 660 Prozent empfohlen. Dieser gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Das betreffende Messbetragsvolumen hätte sich dadurch ab Januar 2025 von 6957 Euro auf 3873 Euro reduziert.
Der Satz der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke sollte nach dem Vorschlag von bisher 355 Prozent auf 320 Prozent gesenkt werden. Die Folge daraus: ein Anstieg des Messbetragsvolumen der Grundsteuer B von 48.522 Euro auf 53.806 Euro. Laut Kämmerer Manuel Engels seien nach dem Versand der endgültigen Grundsteuerbescheide noch Änderungsanträge zu erwarten. Diese Änderungen könnten die aktuellen Zahlen nochmals beeinflussen, weshalb eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nur schwer und ungenau möglich ist. Nach Vorlage weiterer Datensätze und möglicher Korrekturen seien Anpassung jederzeit möglich, so der Kämmerer.
Nach einstimmiger Auffassung des Gremiums sollte bezüglich einer Neufestsetzung der Hebesätze abgewartet werden, bis der Verwaltung nahezu alle Messbetragsbescheide des Finanzamts vorliegen. Zudem würden bei den vorgeschlagenen Hebesätzen die Landwirte aus Sicht des Gemeinderats unverhältnismäßig mehr belastet. Mit den bisherigen Hebesätzen nimmt die Gemeinde in Summe nur geringfügig mehr Grundsteuer ein. Als Option hielt sich der Gemeinderat eine bis 30. Juni 2025 mögliche Neufestsetzung der Hebesätze offen, soweit sich erhebliche Änderungen beim Messbetragsvolumen ergeben.
Vor Beginn der Heizperiode beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung darüber hinaus mit der Festsetzung der Preise für den Bezug von Brennholz. Hierbei folgte das Gremium bei neun zu drei Stimmen mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung, die bisherigen Preise zu belassen. Die bereits seit dem Winter 2021/2022 jeweils jährlich übernommenen Beträge von 60 Euro je Ster Polterholz von Buche und Eiche bleiben ebenso unverändert wie der Preis von 105 Euro je Ster für Buche-/Eiche-Scheitholz.