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Würzburg/Haßfurt: Grundsteuerreform: Wer schon bald deutlich  mehr bezahlen muss und wie man das noch verhindern kann

Würzburg/Haßfurt

Grundsteuerreform: Wer schon bald deutlich  mehr bezahlen muss und wie man das noch verhindern kann

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    Wer zahlt mehr, wer weniger Grundsteuer? Das steht zwar erst fest, wenn die Kommunen aufgrund ihrer Auswertungen die Hebesätze im nächsten Jahr anpassen. Doch schon jetzt ist klar: Es wird Gewinner und Verlierer der Reform geben.
    Wer zahlt mehr, wer weniger Grundsteuer? Das steht zwar erst fest, wenn die Kommunen aufgrund ihrer Auswertungen die Hebesätze im nächsten Jahr anpassen. Doch schon jetzt ist klar: Es wird Gewinner und Verlierer der Reform geben. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Wer seine Grundsteuererklärung pünktlich abgegeben hat, dürfte bereits seine Bescheide vom Finanzamt erhalten haben oder bekommt sie in diesen Tagen. Der darin enthaltene Grundsteuermessbetrag ergibt multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde die künftig jährlich zu zahlende Grundsteuer.

    Ein Beispiel: Beträgt der Hebesatz der Gemeinde 350 Prozent und der Grundsteuermessbetrag 78,25 Euro, dann rechnet man 78,25 mal 350 geteilt durch 100. Man kommt auf 273, 87 Euro - das wäre die jährlich zu entrichtende Grundsteuer.

    Voraussetzung ist, der Hebesatz der Gemeinde bleibt unverändert. Da Experten insgesamt mit höheren Einnahmen rechnen, müssten die meisten Kommunen ihre Hebesätze ab 2025 senken, damit die Reform wie versprochen insgesamt aufkommensneutral ist. Allerdings sind die Kommunen in der Entscheidung der Festsetzung ihrer Hebesätze völlig frei. Und es wird auch bei einer Anpassung der Kommunen kaum jemand nach der Reform genauso viel zahlen wie davor. 

    Wer hat künftig Vorteile - wer muss Nachteile erwarten?

    Detlef Mayer-Rödle, Rechtsanwalt und Steuerberater in Würzburg.
    Detlef Mayer-Rödle, Rechtsanwalt und Steuerberater in Würzburg. Foto: Simon Malik

    Der Würzburger Rechtsanwalt und Steuerberater Detlef Mayer-Rödle erwartet, dass es durch die Grundsteuerreform Gewinner und Verlierer geben wird. Vor allem der pauschale Wertansatz der Gebäude in Bayern mit 0,5 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche könne bei großen und einfachen Hallen bei einem gleichbleibenden Hebesatz in vielen Fällen zu einer nicht unwesentlichen Erhöhung der Grundsteuer führen, sagt Mayer-Rödle. Auch dürften ältere Gebäude benachteiligt sein. Ein Problem würden vermutlich Scheunen und Ställe von ehemals land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die  nicht mehr der Land- und Forstwirtschaft dienen.  

    Wie die Kommunen den einzelnen entlasten können

    Verlierer der Reform werden die Eigentümer großer Grundstücke und großer Gebäude, sagt der Würzburger Steuerberater Frank Rumpel, Leiter der Kanzlei Ecovis. Er sei gespannt, wie die Kommunen mit Artikel 8 des Bayerischen Grundsteuergesetzes umgehen werden.

    Frank Rumpel, Leiter der Steuerberaterkanzlei Ecovis in Würzburg.
    Frank Rumpel, Leiter der Steuerberaterkanzlei Ecovis in Würzburg. Foto: Bruchhaus

    Insgesamt handele es sich hier um eine "schwammige" Regelung. Man dürfe gespannt sein, wie diese ab 2025 umgesetzt wird und wie die Kommunen ihren Ermessensspielraum beim Erlass einer unangemessen hohen Steuerbelastung ausüben werden, so Rumpel. Eine entsprechende Antragstellung auf Erlass von Grundsteuer werde erst möglich sein, wenn im Einzelfall die tatsächliche Höhe der neuen Grundsteuer feststeht. Hierzu müssten erst die ab 2025 geltenden Hebesätze der Gemeinden bekannt sein, sagt er Steuerberater. Er geht von einiger Mehrarbeit für die Gemeinden aus.  

    Worauf der Steuerzahlerbund in Bayern achten will

    Laut Klaus Grieshaber, Vizepräsident des Bund der Steuerzahler in Bayern, gibt es derzeit noch keine Erkenntnisse, wie sich die Grundsteuer konkret entwickeln werde. "Als Interessenvertretung der Steuerzahler werden wir aber darauf achten, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität auch umgesetzt werden wird", sagt Grieshaber.

    Der Bund der Steuerzahler begrüße es, dass mit der Öffnungsklausel zur Grundsteuer in Bayern eine vom Bundesmodell abweichende Regelung getroffen wurde. In Bayern werde für die Berechnung der Grundsteuer B nur auf die Fläche des Grundstücks und des Gebäudes abgestellt. Weitere Eigenschaften wie Wert, Belastungen oder Lage würden nicht berücksichtigt.

    Mit dem Flächenmodell habe Bayern das bundesweit einfachste Grundsteuermodell gewählt, so Grieshaber. Mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz habe man sich vom Wert der Immobilie als Maßstab für die Grundsteuer gelöst, was weniger streitanfällig sei. Und dazu führe, dass bei steigenden Immobilienpreisen nicht automatisch die Grundsteuer steige. Auch die bei einem Wertmodell alle sieben Jahre anfallende Anpassung der Werte entfalle. 

    Was ergeben erste Auswertungen der Kommunen?

    Bereits jetzt werde von politischer Seite laufend verkündet, dass die Grundsteuerreform 2025 möglichst "aufkommensneutral" verlaufen soll, sagt Wolfgang Hörner, Stadtkämmerer in Haßfurt. "Wir machen bereits interne Auswertungen und stellen fest, dass die Bürgerinnen und Bürger von der Grundsteuerreform 2025 sehr unterschiedlich betroffen sein werden", teilt Hörner mit. Selbst wenn die Stadt Haßfurt ihr Grundsteuer-Aufkommen in der Summe gegenüber 2024 völlig gleich lasse, werde es eine große Anzahl an Gewinnern und Verlierern geben.

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    Die bis jetzt bekannten neuen Messbeträge auf der Grundlage der Reform würden bei unverändertem Hebesatz zu deutlichen Steuermehreinnahmen für die Stadt führen, sagt der Kämmerer. Sollte das in der Summe aller Messbeträge so bleiben, könne man davon ausgehen, dass die Stadt den Grundsteuer-Hebesatz senken wird. Dennoch seien "einige Messbeträge jetzt schon x-fach höher als bisher", sagt Hörner. Und: "Das könnten wir selbst mit einer deutlichen Senkung des Hebesatzes nicht ausgleichen." In der Folge würden wohl einige Haus- und Grundstücksbesitzer durch die Reform mehr bezahlen müssen, andere hingegen weniger.

    Konkrete Fälle gesucht: Haben Sie Ihren Bescheid über den neuen Grundsteuermessbetrag bereits erhalten? Ist er deutlich höher oder auch deutlich niedriger als bisher? Über Beispiele aus der Region würden wir gerne berichten - auch in anonymisierter Form. Melden Sie sich einfach per Mail an folker.quack@mainpost.de

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