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REGION WÜRZBURG: Harter Kampf ums Altmetall

REGION WÜRZBURG

Harter Kampf ums Altmetall

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    Mahnwache gegen Einschränkungen beim Sammeln von Altmetall halten derzeit jeden Donnerstag Schrotthändler auf der Würzburger Talavera. Sie fordern eine Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und „einen faireren Wettbewerb“.
    Mahnwache gegen Einschränkungen beim Sammeln von Altmetall halten derzeit jeden Donnerstag Schrotthändler auf der Würzburger Talavera. Sie fordern eine Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und „einen faireren Wettbewerb“. Foto: Foto: Thomas Obermeier

    Altes Gelump war schon immer begehrt. In den 50er Jahren kamen die Lumpenhändler zuhauf in die Gemeinden, läuteten ihre Glocke und riefen „Lumpen, ... Alteisen“. Sie nahmen dankbar alles, was sie kriegen konnten – insbesondere Letzteres. Heute wird das Altmetall genannt, und die Schrotthändler haben starke Konkurrenz bekommen: die Abfallentsorger der Kommunen, sprich die Stadtreiniger der Stadt Würzburg und das Team Orange des Landkreises. Was die Lage verschärft, ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach müssen die Händler ihre Sammlungen für private Haushalte anmelden und bekommen dafür häufig keine Genehmigung.

    Deshalb sind die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe den meist kleinen, privaten Entsorgern ein Dorn im Auge. Sie fürchten um ihre Existenz. Mit Mahnwachen, die sie vorerst bis 21. Februar jeden Donnerstag von 18 bis 19.30 Uhr auf der Würzburger Talavera halten, machen sie auf ihre Lage aufmerksam.

    Bürger hat Überlassungspflicht

    Diese ist laut Peter Demkanin, Inhaber einer kleinen Würzburger Entsorgungsfirma bedrohlich: „Durch den Wegfall des privaten Schrotts habe ich Umsatzeinbußen von über 50 Prozent.“ Vielen der über 100 Schrotthändler in der Region gehe es ähnlich wie ihm. Die Regelung, dass Privatleute nicht mehr entscheiden dürften, wem sie ihr Alteisen überlassen, komme einer Enteignung gleich und werde vielen privaten Entsorgern die Existenz kosten.

    Den Vorwurf, dass der Bürger mit seinem Abfall nicht mehr machen könne, was er wolle, lassen Team Orange und Stadtreiniger nicht gelten. Schon vor dem seit Juni 2012 geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes gab es die so genannte „Überlassungspflicht“. Demzufolge sind alle in privaten Haushalten anfallenden Abfälle weiterhin Angelegenheit der öffentlich-rechtlichen Entsorger. Das bedeutet im Normalfall, dass die Bürger ihren Schrott ausschließlich beim kommunalen Entsorger abliefern dürfen.

    Es ist aber auch üblich, dass private Händler in den Gemeinden per Wurfzettel auf eine Sammlung aufmerksam machen. Diese „gewerblichen Sammlungen“ müssen nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz beim Landratsamt und der Stadt „angezeigt“ werden. Und häufig werden sie abgelehnt, weil ihnen „überwiegende öffentliche Interessen“, so der Gesetzestext, entgegenstehen.

    Dieses Interesse lässt sich beziffern: Rund 180 000 Euro nahm die Stadt Würzburg vergangenes Jahr an Erlösen für Altmetall und Altgeräte ein, beim Landkreis sind es rund 400 000 Euro. Da das Geld in die Kalkulation für die Müllgebühren einfließe, profitierten die Bürger davon, erklären Stadt und Landkreis.

    Gute Einnahmequelle

    Alexander Schraml, Chef des Kommunalunternehmens des Landkreises (KU) erklärt: „Die private Müllsammlerei muss untersagt werden, um zu verhindern, dass private Sammler zu Lasten aller Abfallgebührenzahler nur die lukrativen Wertstoffe wie Altmetall sammeln.“ Schließlich koste die Beseitigung von Abfall in aller Regel viel Geld. Brächen die Erlöse aus der Wertstoffvermarktung weg, stünde dem Gebührenzahler eine Erhöhung von fünf bis zehn Euro pro Jahr ins Haus.

    Michael Pahlke, im Landratsamt zuständig für das Abfallrecht, liegen derzeit rund 30 Anzeigen für das Sammeln von Altmetall und rund 40 für Altkleider vor. Man werde die Abfragen restriktiv behandeln erklärt Pahlke, doch seien Ausnahmen möglich. Bei der Stadt Würzburg wurden laut Rathaussprecher Christian Weiß bislang 15 Sammler-Anfragen abgelehnt.

    Keine Schrottpolizei

    Laut Weiß habe sich für den Bürger durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht viel geändert. Die Stadt nehme wie schon in der Vergangenheit Metallschrott an den beiden Wertstoffhöfen an, beziehungsweise hole ihn im Rahmen der Sperrmüllabfuhr auch ab. Diese Regelung gilt auch für den Landkreis, wo die Abholung von fünf Kubikmetern Sperrmüll zehn Euro kostet, in der Stadt werden fünf Euro pro Kubikmeter Verrechnet.

    Weiß schränkt allerdings ein, dass sich diese Regelung nur für „haushaltsüblichen Metallschrott“ gelte. Autoteile, Baustahl oder dergleichen seien davon nicht betroffen und müssten privat entsorgt werden. Zudem entsorgten die Stadtreiniger nur „haushaltsübliche Mengen“. Zwei oder drei alte Heizkörper beispielsweise seien eine Angelegenheit für den Sperrmüll, zehn Stück hingegen ein Fall für einen Privatentsorger. Und wenn sich ein Bürger oder ein privater Entsorger nicht an die Regelungen hält? „Wir haben ein Auge drauf“, erklärt Weiß, „Schrottpolizei“ werde man aber nicht spielen.

    KU-Chef Schraml unterstellt den Schrotthändlern „Rosinenpickerei“, weil sie nur ertragreiches Altmaterial entsorgen wollen. Dagegen erklärt Jürgen Fischer vom Würzburger Entsorgungsunternehmen Karl Fischer & Söhne, dass die Privatwirtschaft das Recyclingsystem erst eingeführt habe und erinnert an die ersten Altpapier- und Altglassammlungen in Würzburg.

    Forderung: „fairerer Wettbewerb“

    Schrotthändler Peter Demkanin kritisiert zudem: Bei derzeitigen Schrottpreisen von 150 bis 180 Euro pro Tonne seien die Kommunen plötzlich auf das Altmetall aus – ganz im Gegensatz zu Zeiten, als die Erlöse weitaus geringer waren. Er und seine Kollegen fordern eine Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für einen „faireren Wettbewerb“.

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