Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

WÜRZBURG: Hauptsache Urlaub: Polizei schnappt Schulschwänzer

WÜRZBURG

Hauptsache Urlaub: Polizei schnappt Schulschwänzer

    • |
    • |
    Einfach einen Tag früher in den Urlaub zu starten, ist laut Schulpflichtgesetz nicht erlaubt – und kann teuer werden.
    Einfach einen Tag früher in den Urlaub zu starten, ist laut Schulpflichtgesetz nicht erlaubt – und kann teuer werden. Foto: Foto: Andreas Gebert, dpa

    Es klingt verlockend: Um dem Stau auf der Autobahn zu entgehen oder den günstigen Flug zu ergattern, lassen Eltern ihre Kinder kurz vor den Ferien die Schule schwänzen. Oder sie hängen noch ein paar Tage hinten dran und sind nicht pünktlich zum ersten Schultag wieder in Deutschland. Vor dem Start der Pfingstferien hat die Polizei an den großen Flughäfen in Bayern rund 20 Familien erwischt, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen.

    Kontrollen an Flughäfen

    Alleine in Nürnberg entlarvten Beamte in elf Fällen Eltern, die mit dem Nachwuchs lieber in den Urlaub flogen, statt die Kinder in den Unterricht zu schicken. Am größten Flughafen des Freistaats in München erwischte die Polizei nach eigenen Angaben keine Schulschwänzer. Am schwäbischen Allgäu Airport nahe Memmingen dagegen zählten Polizisten zehn Fälle, bei denen Kinder unentschuldigt der Schule fernblieben. Gegen die Eltern ist bei den zuständigen Landratsämtern Anzeige erstattet worden. Ihnen droht ein Bußgeld in Höhe von 500 bis 1000 Euro.

    Ob auch die unterfränkische Polizei vor dem Start der Pfingstferien – beispielsweise an den Bahnhöfen – verstärkt Ausschau nach Schulschwänzern gehalten hat, konnte ein Polizeisprecher am Pfingstmontag nicht bestätigen. Dass die Polizei an Flughäfen kontrolliert, ist aber keine Seltenheit. Kontrolliert wird in der Regel aber nur bei Flügen zu Zielen außerhalb des Schengenraums.

    Bis zu 1000 Euro Strafe

    Laut dem Bayerischen Rundfunk wurden im vergangenen Jahr vor den Sommerferien allein am Nürnberger Flughafen 220 Eltern mit schulpflichtigen Kindern erwischt. Dies waren so viele Verstöße wie im gesamten Jahr 2016. Manche Eltern waren so dreist, dass sie bereits bis zu einer Woche vor Ferienbeginn mit den Kindern in den Urlaub starteten. Zu diesem Zeitpunkt sind die Flüge meist günstiger. Doch gespart haben die betroffenen Eltern wohl nichts: Einige mussten bis zu 1000 Euro Strafe zahlen.

    Denn in Deutschland gibt es eine allgemeine Schulpflicht. Sie dauert in Bayern zwölf Jahre und besteht aus einer neunjährigen Vollzeitschulpflicht und drei Jahren Berufsschulpflicht. Wer unentschuldigt fehlt, kann angezeigt werden. Zunächst ist es Aufgabe der Schule, zu klären, warum ein Schüler nicht im Unterricht war. „Die Schule wirkt zuerst auf den Schüler ein, es kommt nicht sofort die Bußgeldkeule“, sagte Ursula Oberhuber, Sprecherin des Amts für Ausbildungsförderung der Stadt München, der Augsburger Allgemeinen.

    Lässt sich der Sachverhalt aber nicht aufklären, könne die Schule eine Anzeige an die Bußgeldstelle schicken. Danach hätten die Eltern zwei Wochen Zeit, zu beweisen, dass es einen triftigen Grund für das unentschuldigte Fehlen gab.

    Eltern oder Schüler - wer zahlt?

    Die Höhe der Bußgelder orientiert sich am Ordnungswidrigkeiten-Katalog. Kurz vor und kurz nach den Ferien kostet das Schwänzen nach Angaben der Bußgeldstelle mehr als im restlichen Schuljahr. Dies solle zur Abschreckung dienen. Fehlt ein Schüler, weil seine Eltern mit ihm früher in den Urlaub gefahren sind oder später zurückkommen, bezahlen in der Regel die Eltern – egal wie alt der Schüler ist. Beim Schwänzen unter dem Schuljahr sieht es anders aus: Ist der Schüler jünger als 14, zahlen die Eltern. Ist er älter, zahlt er selbst.

    An manchen Schulen gilt für den letzten Schultag vor oder den ersten Tag nach den Ferien sogar eine Attestpflicht. Sie soll verhindern, dass Eltern ihre Kinder einfach krankmelden. Schüler der Max-Dauthendey-Grundschule in Würzburg beispielsweise brauchen eine ärztliche Bescheinigung, wenn sie vor den Ferien krank werden. „Das ist für alle gerecht und transparent und niemand gerät unter falschen Verdacht“, so Schulleiterin Margit Walch.

    Befreiung nur in Ausnahmefällen

    Das Argument, dass vor den Ferien sowieso nichts mehr passiert, ist für die Rektorin nicht nachvollziehbar. „Die Schule ist doch nicht nur für Leistungsnachweise da, sondern auch für ein gutes Miteinander“, sagt Walch. Gerade in den letzten Tagen sei Zeit für soziale Aktivitäten.

    Das bayerische Kultusministerium hat kein Verständnis für Schulschwänzer und verweist auf die Schulpflicht. Befreiungen vom Unterricht gibt es nur aus zwingenden persönlichen Gründen. Das kann beispielsweise eine Beerdigung innerhalb der Familie sein. Günstige Flugpreise oder freie Autobahnen sind allerdings kein Grund.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden