Viele Brautpaare haben wegen der Corona-Pandemie ihre Hochzeit von 2020 auf 2021 verlegt. Doch auch in diesem Jahr gelten für Trauungen bestimmte Regeln.
So hat die bayerische Staatsregierung aufgrund der sinkenden Inzidenzen Anfang Mai neue Hinweise für die Standesämter verfasst. Außer dem Brautpaar, den Trauzeugen und dem Standesbeamten dürfen demnach in geschlossenen Räumen fünf weitere Personen bei der Trauung anwesend sein. Bei Trauungen im Freien sind zehn weitere Gäste möglich.
Nicht mitgezählt werden vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahre. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Alle weiteren Vorschriften beschließt jedes Standesamt vor Ort.

Kein Gesang und keine Großveranstaltungen
Auch kirchliche Trauungen sind möglich. Für Gottesdienste orientiert sich die Teilnehmerzahl in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 100 an der Größe der Kirche: Es dürfen so viele Gäste kommen, wie Plätze vorhanden sind, um den Mindestabstand einzuhalten. Gemeindegesang ist untersagt, das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.
In Landkreisen mit einer höheren Inzidenz dürfen maximal 30 Personen anwesend sein. "Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind jedoch untersagt", teilt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit.

Ansonsten gelten weiter die Regelungen der aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Demnach sind Feiern derzeit "landesweit untersagt". Treffen im Familien- oder Freundeskreis unterliegen den Kontaktbeschränkungen nach aktueller Sieben-Tage-Inzidenz.