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Unterfranken: Heizkostenzuschuss 2022: Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Unterfranken

Heizkostenzuschuss 2022: Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

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    Wegen der hohen Energiepreise sollen einkommensschwache Haushalte 2022 einen Heizkostenzuschuss bekommen.
    Wegen der hohen Energiepreise sollen einkommensschwache Haushalte 2022 einen Heizkostenzuschuss bekommen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

    Die Preise für Energie steigen immer weiter - der Ukraine-Krieg hat den Effekt noch verstärkt. Der Staat will einkommensschwachen Haushalten nun helfen und die hohen Heizkosten abfedern. Am 2. Februar hat das Kabinett deshalb den Heizkostenzuschuss beschlossen – und einen Monat später gleich noch mal überarbeitet. Am 27. April wurde er nun im Bundesrat durchgewunken. Wir erklären, wann Sie Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben und wer wie viel bekommt. Generell gilt: Den Zuschuss gibt es insgesamt nur einmal.

    Wer bekommt den Heizkostenzuschuss 2022?

    Den Heizkostenzuschuss 2022 bekommen Menschen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten haben und außerhalb der elterlichen Wohnung leben.

    Auch Studierende und manche Schüler profitieren: Allerdings nur, wenn sie im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat lang BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung leben. Gleiches gilt für Menschen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in diesem Zeitraum für mindestens einen Monat bezogen haben. Insgesamt sollen rund 2,1 Millionen Menschen von dem Zuschuss auf die Heizkosten profitieren.

    Achtung: Wer den Zuschuss bereits über die Berechtigung als Wohngeld-Empfänger erhält, kann den Zuschuss nicht noch einmal als BAfÖG- oder als AFBG-Berechtigter beantragen.

    Wer muss einen Antrag für den Heizkostenzuschuss 2022 stellen?

    • BAföG- oder AFBG-Geförderte
    • Alle anderen Berechtigten erhalten den Zuschuss automatisch.

    Der Antrag sollte frühestens ab dem 1. Juni 2022 gestellt werden. Als Frist gilt der 31. Dezember 2022.

    Wie viel Geld bekommen Zuschuss-Berechtigte?

    Im Gegensatz zum ursprünglichen Plan soll der einmalige Heizkostenzuschuss wegen der zusätzlich gestiegenen Kosten doppelt so hoch ausfallen wie zunächst geplant. Somit bekommen Alleinlebende mit Wohngeld 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner kommen 70 Euro oben drauf. Für Azubis und Studierende mit BAföG sind 230 Euro geplant.

    Den Steuerzahler wird der Zuschuss damit deutlich mehr als die zu Beginn bezifferten rund 190 Millionen Euro kosten. Profitieren könnten etwa 485.000 Studierende und etwa 710.000 Haushalte mit Wohngeld.

    Zudem hat die Bundesregierung weitere steuerliche Entlastungen beschlossen, wie etwa die Anhebung des Grundfreibetrags sowie des Pendler-Pauschbetrags und die Energiepreispauschale (EPP) über einmalig 300 Euro.

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