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Würzburg/Schweinfurt: Heizöl, Pellets und Flüssiggas: Private Haushalte müssen weiter auf Zuschuss vom Staat warten

Würzburg/Schweinfurt

Heizöl, Pellets und Flüssiggas: Private Haushalte müssen weiter auf Zuschuss vom Staat warten

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    Wer 2022 Heizöl gekauft hat, soll wegen der hohen Preise Hilfe vom Staat bekommen. Das gilt auch für Pellets, Kohle oder Holz. Doch Anträge können noch nicht gestellt werden, weil Details unklar sind.
    Wer 2022 Heizöl gekauft hat, soll wegen der hohen Preise Hilfe vom Staat bekommen. Das gilt auch für Pellets, Kohle oder Holz. Doch Anträge können noch nicht gestellt werden, weil Details unklar sind. Foto: Thomas Obermeier (Symbolbild)

    Ab diesem Mittwoch gelten in Deutschland die Energiepreisbremsen bei Strom und Gas. Doch was ist mit jenen Privathaushalten, die mit Öl, Flüssiggas oder Pellets heizen? Die Bundesregierung will zwar auch diesem Personenkreis mit Geld helfen, doch noch hakt es bei diesem Teil des Härtefallfonds.

    Warum bekommen Haushalte mit Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizungen noch keine Entlastung vom Staat?

    Das liegt daran, dass der Bund den Ländern den Ball zugespielt hat. Wie zum Beispiel Bayern die Auszahlung der Hilfsgelder regelt, sei noch nicht klar, schreibt das Sozialministerium in München auf Anfrage. Der Bundestag habe die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung über den Härtefallfonds auszuarbeiten. Sie liege noch nicht vor.

    Wenn neben der Vereinbarung auch der sogenannten Referenzpreis beschlossen ist, dann können laut Ministerium "über ein Onlineverfahren" Anträge gestellt werden. Sie würden dann "umgehend bearbeitet, so dass die Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich die Erstattung erhalten".

    Was ist mit Haushalten, die mit Holz oder Kohle heizen?

    Die von Bundeskanzler Olaf Scholz als "Doppelwumms" bekannt gewordene Hilfe des Staates gegen die Folgen der Energiekrise bezog sich zunächst nur auf Strom und Gas. Heizungen mit Öl, Flüssiggas oder Pellets wurden erst später ins Programm aufgenommen. Wovon bislang kaum die Rede war, sind Heizungen mit Brennholz.

    Wie das Sozialministerium am Dienstag mitteilte, fallen auch jene "nicht leitungsgebundenen Brennstoffe" in den Härtefallfonds. Wer also ganz oder teilweise Scheitholz zum Heizen verwendet, kann unter Umständen auch an Geld vom Staat kommen. Nach Informationen der Verbraucherzentrale NRW fällt auch Kohle unter die "nicht leitungsgebundenen Brennstoffe".

    Öl, Pellets, Flüssiggas, Holz oder Kohle: Wie läuft das mit den Anträgen auf staatliche Hilfe?

    Bei Strom und Erdgas können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher zurücklehnen: Hier regeln Versorger und Staat alles von sich aus. Anders bei Öl, Flüssiggas, Pellets, Holz und Kohle: Betroffene müssen sich um die Anträge auf Hilfsgelder selbst kümmern. Doch das ist derzeit noch nicht möglich.

    In Bayern zuständig ist das Sozialministerium. Es werde derzeit "mit Hochdruck" an der Umsetzung gearbeitet, hieß es am Dienstag aus München. Weil aber jene Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern fehle, könne es nicht entscheidend vorangehen. Sobald Näheres bekannt ist, werde das Ministerium die Details zu den Anträgen bekanntgeben.

    Was sind die Voraussetzungen, um die staatliche Härtefallhilfe zu bekommen und mit wie viel Geld kann man pro Haushalt rechnen?

    Die Bedingungen sind laut Sozialministerium an jene für die Hilfe bei Strom und Gas angelehnt. Demnach müssen bei Öl, Flüssiggas, Pellets, Holz und Kohle folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Rechnungen müssen zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 ausgestellt worden sein.
    • Der Brennstoffpreis gemäß Rechnung muss pro Liter oder Kubikmeter mindestens doppelt so hoch sein wie der sogenannte Referenzpreis für 2021. Demzufolge lässt sich die Härtefallhilfe so berechnen: Referenzpreis mal zwei; die Differenz dieses Ergebnisses zum Brennstoffpreis laut Rechnung mal Bestellmenge ergibt die Mehrkosten. Von diesen Mehrkosten trägt der Staat 80 Prozent.
    • Hilfe erhalte nur, wer bei dieser Rechnung auf mindestens 100 Euro kommt. Der maximale Betrag liege bei 2000 Euro, so das Ministerium.
    • Wenn noch andere Arten von Heizenergie – zum Beispiel Solarthermie – im Mix mit Öl und Co. eingesetzt werden, habe das auf die Berechnung des Hilfsbetrages keinen Einfluss, so das Sozialministerium.
    • Anspruchsberechtigt sind Privathaushalte und kleine oder mittelgroße Unternehmen, sogenannte KMU.

    Als Referenzpreis gilt nach Darstellung des Sozialministeriums, wie viel der Brennstoff in 2021 im Durchschnitt gekostet hat. Da dafür aber ein bundesweit einheitlicher Wert gelten muss, wird darüber derzeit verhandelt. Der Bund müsse die Referenzpreise noch festlegen, lautet der Hinweis aus dem bayerischen Sozialministerium.

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