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Würzburg: Hitler-Bild in der Whatsapp-Kollegengruppe: Amtsgericht Würzburg verurteilt Lkw-Fahrer zu Geldstrafe

Würzburg

Hitler-Bild in der Whatsapp-Kollegengruppe: Amtsgericht Würzburg verurteilt Lkw-Fahrer zu Geldstrafe

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    Wann ist das Posten verbotener NS-Symbole bei Whatsapp rechtswidrig? Darüber stritten die Staatsanwältin und ein Anwalt jetzt vor dem Amtsgericht Würzburg.
    Wann ist das Posten verbotener NS-Symbole bei Whatsapp rechtswidrig? Darüber stritten die Staatsanwältin und ein Anwalt jetzt vor dem Amtsgericht Würzburg. Foto: Symbolfoto: Zacharie Scheurer, dpa

    Ein Hitler-Bild oder NS-Symbole einfach mal so als "Spaßbild" in einer Whatsapp-Gruppe teilen, kann teuer werden. Diese Erfahrung machte jetzt ein 37-jähriger Lkw-Fahrer aus dem Landkreis Würzburg.

    Wegen des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Parteien verurteilte ihn das Amtsgericht Würzburg zu 75 Tagessätzen à 55 Euro, insgesamt also 4125 Euro. Außerdem bekommt der Mann, der nicht vorbestraft ist, sein von der Polizei sichergestelltes, hochwertiges Smartphone nicht zurück. 

    Angeklagter legte Einspruch gegen Strafbefehlt ein

    Der Beschuldigte hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl über 90 Tagessätze à 55 Euro eingelegt. Vor Gericht plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gar für 100 Tagessätze à 75 Euro. Der Anwalt des Mannes forderte einen Freispruch. Er zweifelte am Tabestand der Verbreitung.

    Der Lkw-Fahrer hatte eingeräumt, in einer 32-köpfigen Whatsapp-Gruppe zum einen ein Bild des NS-Führers mit dem Schriftzug "Kamerad, ich lade Dich zu meiner Geburtstagsfeier am 20.4. am Obersalzberg ein" gepostet zu haben. Zum zweiten teilte er ein Video, in dem Unbekannte zum bei Rechtsextremen beliebten Song "L'amour toujours" eine Hakenkreuz-Formation bilden. Die Polizei entdeckte die Posts bei Ermittlungen gegen ein anderes Gruppenmitglied. 

    Verbotene Symbolik "aus Dummeheit" gepostet

    Streitpunkt vor Gericht war die Frage, ob es sich beim Posten in der Whatsapp-Gruppe um einen internen Austausch handelte, der straffrei ist, oder um ein öffentliches Verbreiten. Der Angeklagte erklärte, er habe sich beim Posten "nichts Böses gedacht".

    Sein Anwalt ergänzte, der 37-Jährige habe die Kommentare "aus Dummheit, ohne politischen Hintergrund" abgesetzt – so wie andere "Spaßbilder", Stau-Hinweise und Raststätten-Tipps auch. Eine Verbreitung der Posts außerhalb des "kleinen, eng begrenzten Kollegenkreises" habe nicht stattgefunden.

    Dagegen argumentierte die Staatsanwältin, schon die Möglichkeit, dass die Bilder über die Gruppenmitglieder weiterverbreitet werden können, reiche aus, um den Mann zu verurteilen. Bei 32 Gruppenmitgliedern könne der Angeklagte gar nicht kontrollieren, ob und wie die gesetzeswidrigen Posts über diverse Messenger-Dienste geteilt werden – und so in die breite Öffentlichkeit gelangen. Es habe auch "keine verbindliche Absprache" gegeben, dass die Posts intern bleiben.  

    Den Antrag des Verteidigers, noch weitere Zeugen zu hören, um nähere Informationen zum Charakter der Whatsapp-Gruppe zu bekommen, lehnte die Richterin ab.  

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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