Der Begriff "toxische Beziehung" fiel häufig im Prozess vor dem Würzburger Amtsgericht: Weil sie ihren damaligen Lebensgefährten mehrmals mit einem Messer attackiert und verletzt hat, ist eine 30-jährige Würzburgerin gut vier Jahre nach dem Großteil der Taten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Die Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu den Taten, die ihr gleich vier Anklagen eingebracht hatten. Ihr Verteidiger Jan Paulsen legte für sie ein umfassendes Geständnis ab, nachdem er sich nach einem relativ kurzen Gespräch mit Oberstaatsanwalt Tobias Knahn und dem Schöffengericht auf einen sogenannten "Deal" geeinigt hatte. Paulsen lieferte auch eine Erklärung für die Übergriffe, bei denen dreimal ein Messer und einmal eine am Hals abgeschlagene Bierflasche zum Einsatz kam. Streitereien seien im Rahmen einer zweijährigen problematischen Beziehung des Paares an der Tagesordnung gewesen, der Satz "Ich bring' dich um" habe bei seiner Mandantin in diesen Situationen zum täglichen Sprachgebrauch gehört.
Amphetaminkonsum des Lebensgefährten
Grund für die Auseinandersetzungen sei vor allem der Amphetaminkonsum des Lebensgefährten gewesen: "Er war immer sehr aufgedreht, während sie regelmäßig ihre Ruhe brauchte", so Paulsen. Wenn sich die Streitigkeiten über die verschiedenen Interessen dann lange hinzogen, "wusste sie irgendwann nicht mehr weiter, hat zum Messer gegriffen und ihn verletzt". Das passierte laut Anklage zwischen August 2019 und Februar 2020 in vier Fällen, mehrere Male musste der heute 23-jährige Geschädigte danach in der Notaufnahme behandelt und die Schnitt- und Stichverletzungen genäht werden.

"Sie war hinterher immer sofort bemüht, sich um ihn zu kümmern", betonte Paulsen. Bei der 30-jährigen Mutter eines elfjährigen Sohnes waren nicht nur Depressionen, sondern damals regelmäßig auch Alkohol und Marihuana im Spiel. Zweimal gerieten Polizeibeamtinnen und -beamte in die Schusslinie, die von ihr auf unflätigste Weise beleidigt und bedroht, in einem Fall bespuckt und bei einer weiteren Gelegenheit geohrfeigt wurden. Verurteilt wurde sie daher nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung, sondern auch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Der Geschädigte hatte bereits im Ermittlungsverfahren wenig Belastungseifer gezeigt und erschien auch nicht als Zeuge vor dem Schöffengericht. Als Grundlage für eine Verurteilung stand daher nur das Geständnis der Angeklagten zur Verfügung. Sie war bisher nicht vorbestraft, weiteren Straftaten sind inzwischen nicht bekannt geworden, und auch ihren Alkoholkonsum hat sie nach eigenen Angaben im Griff. Jetzt muss sie sich drei Jahre lang bewähren, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und fünf Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen.