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Würzburg: "Ich muss mein Kind in die Schule bringen": 48-jährige Mutter in Würzburg wegen Schwarzfahrens vor Gericht

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"Ich muss mein Kind in die Schule bringen": 48-jährige Mutter in Würzburg wegen Schwarzfahrens vor Gericht

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    Weil sie mehrfach ohne Fahrschein gefahren war und ein Hausverbot ignoriert hatte, war eine zweifache Mutter am Amtsgericht Würzburg angeklagt.
    Weil sie mehrfach ohne Fahrschein gefahren war und ein Hausverbot ignoriert hatte, war eine zweifache Mutter am Amtsgericht Würzburg angeklagt. Foto: Thomas Obermeier

    Die zierliche Frau mit den gefärbten Haaren ist aufgekratzt. "Wofür ist die Kamera?", will sie vom Reporter wissen, der vor dem Verhandlungssaal des Würzburger Amtsgerichts wartet. Als sie erfährt, dass über ihren Fall berichtet werden soll, kullern ihr erleichterte Tränen über das Gesicht: "Ich bin froh, dass die Sache jetzt vor Gericht geklärt wird", sagt die Frau.

    Angeklagt war die 48-Jährige wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs sowie der Erschleichung von Leistungen: "Am 23.8.23 gegen 12 Uhr betrat die Angeklagte eine Straßenbahn im Bereich der Reuterstraße, obwohl gegen sie, wie sie wusste, ein Betretungsverbot bestand", lautete die Anklage. Außerdem habe sie damals vorsätzlich ihre Fahrkarte nicht bezahlt.

    Vor Gericht landete der Fall, weil die 48-Jährige einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte. Dass die WVV im Jahr 2015 ein Hausverbot gegen sie ausgesprochen hatte, räumt sie ein. Dass sie mehrfach Ärger wegen Schwarzfahrens hatte, ebenfalls. Dies sei jedoch eine Sache der Vergangenheit. Was darüber hinaus passiert sein soll, ließ sich nicht klären: Hatte die zweifache Mutter in manchen Fällen eine gültige Fahrerlaubnis? Wird sie von einem Kontrolleur schikaniert? Diese Fragen blieben offen.

    Wie soll die Angeklagte ohne Straßenbahn zum Heuchelhof kommen?

    Wichtiger waren die Lebensumstände der Frau: "Ich wohne am Heuchelhof, ich muss mein Kind in die Schule bringen", argumentierte sie. Zur Arbeit, wenn sie denn eine habe, komme sie ebenfalls nur mit der Straßenbahn. Trotz Hausverbots habe es mit Kontrolleuren in der Vergangenheit meist auch keine Probleme gegeben, weswegen sie nicht davon ausgegangen sei, dass das Verbot noch eine Rolle spiele.

    "Die Dame wurde öfter von uns kontrolliert", sagte ein als Zeuge geladener Kontrolleur. Auch vor kurzer Zeit sei die Frau wieder ohne Fahrschein angetroffen worden. Ein Auszug aus dem Zentralregister ergab, dass die Frau in der Vergangenheit schon Strafbefehle in ähnlichen Sachen erhalten hatte. Um Schwarzfahrerei und ähnliche Delikte ging es am Ende jedoch nicht mehr. 

    Würzburger Richterin: "Mein Strafgefühl ist nicht besonders groß"

    "Wie soll ich ohne Straßenbahn nach Hause kommen?", wollte die Angeklagte von Richterin Lisa Müller wissen. "Ich weiß es auch nicht", antwortete diese und räumte ein: "Mein Strafgefühl ist nicht besonders groß." Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der Fall nicht weiter verfolgenswert: "Es ist schwierig, wenn ich über Jahre hinweg kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen kann", hieß es von Seiten der Anklage, die das Verfahren mit Zustimmung der Richterin einstellen ließ.

    Dafür gab es kurz Applaus aus der Besucherbank, wo eine Freundin der Beschuldigten das Verfahren verfolgt hatte. "Momentan ist das Hausverbot noch in der Welt", mahnte jedoch die Staatsanwältin. Ob ein solches Hausverbot nach Jahren tatsächlich noch gültig ist, ist fraglich. Die 48-Jährige will sich nun bei der WVV darum bemühen, dass es offiziell aufgehoben wird.

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