Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wirbt in der Corona-Sommerwelle für zweite Auffrischimpfungen – nicht nur bei Älteren ab 60 Jahren. Wolle man den Sommer ohne Risiko einer Erkrankung genießen, würde er die weitere Impfung – "in Absprache natürlich mit dem Hausarzt" – auch Jüngeren empfehlen, sagte der SPD-Politiker. Unter Expertinnen und Experten stieß dies auf ein unterschiedliches Echo. Einigkeit herrscht hingegen darüber, dass nach der Grundimmunisierung gegen Corona eine erste Auffrischungsimpfung notwendig ist.
Wer den sogenannten Booster noch nicht bekommen hat, gilt in wenigen Monaten unter Umständen nicht mehr als "vollständig geimpft". Was man zum Impfstatus, den Impfquoten und den Impfzentren in Unterfranken jetzt wissen sollte:
Wie lange gilt man laut Infektionsschutzgesetz als "vollständig geimpft"?
Ab dem 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz erst nach drei Einzelimpfungen vor. Doch es gibt Ausnahmen. Weiterhin als vollständig geimpft gelten Personen mit nur zwei Einzelimpfungen, wenn sie mit dem Coronavirus infiziert waren und sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Person kann die überstandene Corona-Infektion durch einen PCR-Test (oder einer vergleichbaren Methode) nachweisen.
- Der PCR-Test muss zu einer Zeit erfolgt sein, zu der die Person die zweite Impfdosis gegen Corona noch nicht erhalten hat. Hat die Person die zweite Impfung bereits erhalten und sich anschließend mit Corona infiziert, gilt diese Person ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests als vollständig geimpft.
Weitere Ausnahmen gelten für Personen, die eine positiven Antikörpertest vorweisen können, der an einer Blutprobe durchgeführt wurde.
Ist der Impfstatus aus rechtlicher Sicht derzeit überhaupt von Bedeutung?
Die sogenannte 3G-Regel stand für "geimpft, genesen oder getestet". Wer nicht vollständig geimpft war oder nicht als genesen galt, musste in bestimmten Fällen einen negativen Corona-Test vorlegen. Seit 20. März 2022 gibt es bundesweit keine Zugangsbeschränkungen und Kontaktbeschränkungen. Ausnahmen gelten in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Für Beschäftigte gilt dort die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Bundesregierung Anfang Juli dazu aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 30. September vorzeitig aufzuheben.

Wie hoch ist die Impfquote in Unterfranken aktuell?
Rund 75 Prozent der Menschen in Unterfranken haben durch Impfungen eine Grundimmunisierung gegen Corona erlangt. Etwa 60 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) bekommen. 5,5 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner Unterfrankens haben bereits die zweite Auffrischungsimpfung erhalten (Stand 15. Juli). Allerdings weisen die Zahlen einige Ungenauigkeiten auf, wie die Regierung von Unterfranken mitteilt. So wird in der Statistik der Impfort erfasst, nicht der Wohnort. Von Betrieben durchgeführte Impfungen wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Krankenhäuser unterscheiden bei der Datenerhebung nicht zwischen ersten und zweiten Auffrischungsimpfungen. Außerdem zählte man die zweite Impfung von Genesenen mitunter als erste Auffrischung.
Wie geht es mit den Impfzentren in Unterfranken weiter?
Dem bayerischen Gesundheitsministerium zufolge werden in Unterfranken derzeit neun Impfzentren betrieben. Die Impfzentren in Bayern bleiben mindestens bis Ende des Jahres geöffnet, hat die Staatsregierung im Februar entschieden. Als vorrangig gilt laut Gesundheitsministerium mittlerweile das Impfangebot von Arztpraxen und Apotheken. Mit den Zentren solle sichergestellt werden, dass auch bei rasch steigender Nachfrage Kapazitäten zur Verfügung stehen. "Ab Anfang September soll der Betrieb sukzessive wieder hochgefahren werden", teilt Johannes Hardenacke, Sprecher der Regierung von Unterfranken, mit. Ihm zufolge soll ab Mitte September eine Kapazität von 750 Impfungen je Woche je 100.000 Einwohner erreicht werden. Das sei ein Richtwert und hänge auch "immer von den örtlichen Gegebenheiten ab". Für die konkrete Umsetzung sei, wie bisher auch, die kommunale Ebene zuständig, so Hardenacke. "Weitere Anpassungen sind natürlich jederzeit möglich."