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WÜRZBURG: Ist syrischer Student Frauenschläger oder Terrorist?

WÜRZBURG

Ist syrischer Student Frauenschläger oder Terrorist?

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    Kleine Ursache, große Wirkung: Nach Handgreiflichkeiten gegen seine Frau, die sich von ihm trennen wollte, wäre ein 28-jähriger Würzburger Medizinstudent aus Syrien mit einem Strafbefehl weggekommen. Doch im Prozess, auf den er bestand, erwies sich nicht nur: Er hatte seine Frau mehrfach bedrängt, bei einem Besuch in ihrer Wohnung geschlagen und ihr mit drohenden Worten ein Messer vor den Bauch gehalten. In seiner Wut soll er auch weiter reichende Drohungen ausgestoßen haben – die ihn unter Verdacht brachten, ein Terrorist zu sein.

    Mit Sprengung gedroht

    Für diese prahlerischen Worte wurde der Mann, der wohl nahe Verwandte bei den IS-Kämpfern in Syrien hat, in Untersuchungshaft genommen. Er soll nämlich im Stil des IS mit Sprengungen von religiösen Einrichtungen in Deutschland gedroht haben – was angesichts der vorhergegangenen Anschläge in Deutschland die Terrorismus-Fahnder auf seine Fährte brachte. Seit sechs Monaten wird gegen ihn ermittelt, zunächst in Würzburg und Bamberg, dann beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe und jetzt bei einer eigens geschaffenen Terrorismus-Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft München. Allerdings wurden weder konkrete Anschlagspläne noch Sprengstoff bei ihm gefunden.

    Keine Bewährung

    Sechs Monate später verlässt Abdulhadi B. heute (vermutlich unter scharfen Sicherheitsmaßnahmen) erstmals wieder seine Zelle: Zur zweiten Runde vor Gericht um seine Übergriffe gegen seine deutsche Ex-Frau. Der Fall wäre längst erledigt, denn der syrische Medizinstudent wäre ursprünglich mit einem Strafbefehl weggekommen, der ihm erlaubt hätte, sein Studium fortzusetzen. Doch vor Richter Thomas Behl beharrte er damals auf einem Prozess - bei dem seine Schuld dann festgestellt wurde. „Bei uns schlägt man keine Frauen,“ betonte der Richter und verurteilte den Syrer zu einer Haftstrafe von fünf Monaten. Die Strafe wurde (entgegen einem früheren Bericht dieser Redaktion) nicht zur Bewährung ausgesetzt.

    Dagegen ging der Verurteilte in Berufung. Über das Strafmaß soll heute erneut am Landgericht verhandelt werden. In Haft wird der 28-jährige aber wohl auch danach bleiben. Den Traum, in Würzburg Arzt zu werden, kann er wohl getrost aufgeben. Schon die Androhung einer Sprengung ist eine Straftat.

    Die Beziehung zu seiner deutschen Ehefrau soll zerbrochen sein, als er sich einer anderen Frau zuwandte. Doch die von ihr gewünschte Scheidung lehnte er ab und wurde handgreiflich, wie die damalige Beweisaufnahme ergab. Von massiven Nachstellungen war die Rede, von Schlägen und einem Messer, das er ihr vor den Bauch gehalten haben soll – mit der Drohung: „Ich kann dich töten!“

    Die Schläge (angeblich aus Stress wegen bevorstehender Prüfungen) räumte der Mann im Kern ein, die Drohung mit dem Messer bestritt er.

    Langwierige Ermittlung

    Inzwischen werteten Ermittler die umfangreiche Telekommunikation des Verdächtigen aus, was nahe lag und erheblich Zeit in Anspruch nahm. Bereits der Axt-Attentäter von Würzburg hatte über Internet und Handy (mutmaßlich von Hintermännern des IS) Handlungsanweisungen bekommen, wie er seinen Anschlag ausführen sollte.

    Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München hat dieser Redaktion Anfang März bestätigt: „Das Oberlandesgericht München hat den Haftbefehl gegen den Beschuldigten erweitert, unter anderem wegen dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.“

    Ob dieser Verdacht zutrifft oder ob der Mann wegen einer kopflosen Drohung seit sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzt, ist heute vor Gericht aber wohl nicht das zentrale Thema. Bisher gab es keine Möglichkeit, den Mann selbst zu fragen, ob es die Drohungen gab oder ob er sich zum IS bekennt. Den Namen seines Verteidigers wollte der Generalstaatsanwalt auf mehrfache Anfrage nicht nennen.

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