Karnevalsverbände in Nordrhein-Westfalen verzichten coronabedingt künftig auf Innenveranstaltungen. Faschingsveranstaltungen, bei denen Abstandsgebote und Maskenpflicht nur schwer umsetzbar sind, sind laut NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in den nächsten Monaten nicht verantwortbar. Deshalb haben Karnevalsvertreter freiwillig zugesagt, auf solche Veranstaltungen zu verzichten. Und wie sieht es mit den Faschingsveranstaltungen in Unterfranken aus?

Zum jetzigen Zeitpunkt plane man nach den aktuell gültigen Regeln der bayerischen Staatsregierung für Kulturveranstaltungen, sagt Marco Anderlik, Präsident des Fastnacht-Verband Franken. Demnach darf die Zuschauer-Kapazität etwa bei Prunksitzungen zu maximal 25 Prozent ausgelastet werden, zusätzlich gilt die 2G-plus-Regel. Außerdem gibt es eine Maskenpflicht und die Gäste müssen auf die Abstände achten.
Marco Anderlik: "Fasching ist Kultur und Brauchtum"
Dass keine Faschingsbälle mit Tausenden von Menschen stattfinden können, sei völlig klar, sagt Anderlik. Doch unter den genannten Bedingungen sollen Klassiker wie "Fastnacht in Franken", die "Närrische Weinprobe" und die Jugendsitzung "Wehe, wenn wir losgelassen" stattfinden können. Die beiden letzteren mussten 2021 komplett entfallen, für "Fastnacht in Franken" gab es ein Alternativprogramm ohne Publikum, dafür mit Lachern vom Band.
Anderlik hatte schon vor einem Monat gesagt, dass bis zur geplanten Prunksitzung von "Fastnacht in Franken" am 18. Februar noch viel passieren könne. Natürlich gebe es auch jetzt wieder Pläne für Alternativen, "wir sind seit eineinhalb Jahren in einem Modus, uns Alternativen zu überlegen". Aber aktuell habe die Staatsregierung Möglichkeiten für Kulturveranstaltungen geschaffen. "Fasching ist ja Kultur und Brauchtum. Wir versuchen, das umzusetzen, was möglich ist", sagt Anderlik.
Gesundheitsschutz steht an oberster Stelle
Doch der Präsident des Fastnacht-Verbands Franken betont, dass "der Gesundheitsschutz und die staatlichen Regelungen" an oberster Stelle stehen. Darauf habe man auch am 27. November beim Casting für die Jugendsitzung "Wehe, wenn wir losgelassen" geachtet. Die Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler, aber auch alle anderen, die unter der 2G-Regel am Casting in der Deutschen Fastnachtakademie in Kitzingen teilgenommen haben, waren zusätzlich frisch getestet. Dass das Casting stattfinden konnte, darüber seien die Kinder, die Betreuerinnen und Betreuer und die Eltern sehr dankbar gewesen, berichtet Anderlik. Es sei eine Motivation für die Kinder, sich präsentieren zu dürfen und das Brauchtum zu pflegen.
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