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Würzburg: Katzenschutz in Würzburg: Neue Verordnung der Stadt gegen das Katzenelend ab 1. Januar 2025

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Katzenschutz in Würzburg: Neue Verordnung der Stadt gegen das Katzenelend ab 1. Januar 2025

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    Ab 1. Januar gilt in Würzburg eine neue Verordnung zum Katzenschutz in Würzburg.
    Ab 1. Januar gilt in Würzburg eine neue Verordnung zum Katzenschutz in Würzburg. Foto: Franziska Gabbert

    Mit einer neuen Katzenschutzverordnung möchte die Stadt Würzburg das Leid streunender Katzen eindämmen. Die Regelung tritt im Januar 2025 in Kraft und beinhaltet klare Vorgaben für Freigängerkatzen.

    Wie es in der Pressemitteilung der Stadt Würzburg heißt, könne man davon ausgehen, dass etwa zwei Millionen Streunerkatzen in Deutschland leben. Auch in der Stadt Würzburg würden jährlich viele kranke, verletzte und unterversorgte Katzen und Kater unter mitleiderregenden Umständen aufgefunden und versorgt. Ein besonderes Problem stellten dabei die unterkühlten, verlassenen und kranken Katzenbabys dar, die in vielen Fällen trotz aller Hilfe nicht gerettet werden könnten.

    Unkontrollierte Vermehrung von Katzen

    All dies resultiere aus der unkontrollierten Vermehrung der Katzen, so die Mitteilung weiter. Dieses Elend veranlasste den Stadtrat in der vergangenen Sitzung den Erlass einer Katzenschutzverordnung einstimmig zu beschließen. Entsprechend tritt diese am 1. Januar 2025 in Kraft. Dabei betrifft die Verordnung auch freilaufende Katzen, denn nur wenn diese auch kastriert sind, könne die Vermehrung wirkungsvoll unterbunden werden.

    Aus diesem Grund gelten ab dem 1. März 2025 folgende Vorgaben für alle frei laufenden Katzen in der Stadt Würzburg: Erstens müssen sie mittels eines Mikrochips oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet sein, zweitens müssen sie im Haustierregister von Tasso e. V. oder in Findefix eingetragen sein und drittens müssen sie kastriert sein. Diesbezüglich weist Dr. Lieven Pool vom Veterinäramt der Stadt Würzburg darauf hin, dass die Kennzeichnung und die Kastration nur von einem praktizierenden Tierarzt oder einer praktizierenden Tierärztin durchgeführt werden dürfe.

    Dank der Stadt Würzburg an die Katzenhilfe und den Tierschutzverein

    Wenn nach dem Stichtag nicht gekennzeichnete oder nicht kastrierte Katzen freilaufend im Stadtgebiet aufgefunden werden, erläutert Dr. Pool, würden die entsprechenden Maßnahmen kostenpflichtig angeordnet. Ein Danke gelte, so die Pressemitteilung weiter, dem Verein "Katzenhilfe in und um Würzburg e. V." und dem Tierschutzverein Würzburg, "die sich bereits seit vielen Jahrzehnten um die verletzten, kranken und unterversorgten Katzen im Stadtgebiet kümmern".

    Nun hat sich auch die Tierschutzorganisation Peta in einer Mitteilung an die Redaktion gewandt und lobt die neue Würzburger Verordnung. Die Organisation spricht von einer "tierfreundlichen Entscheidung" und fordert vom Land Bayern eine landesweite Katzenschutzverordnung.

    Peta lobt den Beschluss der Stadt Würzburg: Tierleid werde gelindert

    "Der Beschluss der Stadt Würzburg bedeutet für viele Freigänger und heimatlose Katzen auf Dauer eine deutliche Reduzierung von Tierleid. Wir bedanken uns für die tierfreundliche und wegweisende Entscheidung", so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Peta. "Nun wäre es nur folgerichtig, würden andere Gemeinden und Städte nachziehen. Lokale Verordnungen sind aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein, weil die Vierbeiner keine Ortsgrenzen kennen. Deshalb appellieren wir an Minister Thorsten Glauber (Anmerk.d.Red: Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz) endlich eine landesweite Verordnung zum Schutz der Tiere und zur Verringerung ihres Leids zu erlassen", so die Stellungnahme von Peta weiter.

    Laut einer aktuellen Studie gelten zu viele frei laufende und heimatlose Katzen zudem als eine weltweite Gefahr für die Artenvielfalt. Wie die intensive Landwirtschaft mit ihren zahlreichen Monokulturen beschleunigten sie durch ihren starken Jagdtrieb die Dezimierung zahlreicher Vogel-, Säugetier- und Reptilienarten, so Peta.

    Für weitere Fragen zur genauen Umsetzung der Katzenschutzverordnung steht der Fachbereich Verbraucherschutz / Veterinärwesen / Lebensmittelüberwachung ab dem 7. Januar 2025 unter der Rufnummer (0931) 372824  zur Verfügung.

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