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WÜRZBURG: Kinderpornos übers Handy verschickt

WÜRZBURG

Kinderpornos übers Handy verschickt

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    Er wollte seinen mageren Hartz-IV-Satz durch das „Verleihen“ seines Handys aufbessern, nun ist er wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften angeklagt. Vor Gericht beteuert der 46-Jährige, dass er keine pädophilen Neigungen habe.

    „Ich hatte es nur auf die Kohle abgesehen“, erzählt der Hilfsarbeiter vor dem Amtsgericht, „ob das rechtens ist, war mir egal“. Dann folgt die Geschichte von einem Mann, den der Angeklagte nach eigenen Worten „im RTL-Chat“ kennen gelernt hat. „Der Typ“ habe Leute gesucht, die ihre Handys an eine Postfach-Adresse schicken – und ihnen dafür ein fürstliches Honorar versprochen. Nach einer Weile sei das Gerät zusammen mit 1000 Euro wieder zurückgekommen. Was zwischenzeitlich damit geschehen ist, wisse er nicht.

    Polizei und Staatsanwaltschaft wissen es. Der Mann aus dem Chat, der inzwischen in Regensburg zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat auf das Handy des Würzburgers Kinderpornos geladen und an einen Pädophilen in Bonn geschickt. Als der Angeklagte sein Handy samt Honorar zurückbekam, waren die Dateien noch drauf. Das stellte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des 46-Jährigen fest. „Er war wenig überrascht, als wir kamen“, erzählt eine Kripobeamtin im Zeugenstand. Während die Ordnungshüter seine Wohnung auf den Kopf stellten, habe der 46-Jährige ferngesehen.

    Verstrickt in Widersprüche

    Seit die Kinderpornos bei ihm gefunden wurden, verstrickt sich der Hilfsarbeiter in Widersprüche. Mal sagt er, er habe kein Geld für das „Verleihen“ seines Handys gekriegt, mal will er 1000 Euro dafür bekommen haben. Mal sagt er, es tue ihm leid, dass er bei dem illegalen Geschäft mitgemacht hat, mal will er sich an nichts erinnern können.

    Der psychiatrische Gutachter, dessen Untersuchung der ehemalige Sonderschüler allerdings abgelehnt hat, ist der Meinung, dass der Mann Sachen, die unangenehm sind, ausblendet. Er bescheinigt dem 46-Jährigen eine Minderbegabung und eine Intelligenzminderung. Der in den letzten 25 Jahren neun Mal vorbestrafte Angeklagte, dessen „Gesundheitsfürsorge“ nach Angaben des Sachverständigen „keine Struktur“ hat, sei vermindert schuldfähig.

    Nervenarzt angeordnet

    Das sieht auch das Gericht so und verurteilt den Hilfsarbeiter wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu sechs Monaten Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Staatsanwältin hatte ein Jahr mit Bewährung beantragt, der Verteidiger für eine „Geldstrafe im unteren Bereich“ plädiert.

    Als Bewährungsauflage muss der 46-Jährige künftig einmal monatlich zu einem Nervenarzt gehen und an einer sozialpädagogischen Fördermaßnahme teilnehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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