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Würzburg/Rimpar: Kirchenverwaltung: Rimparer wählen nach Annullierung erneut

Würzburg/Rimpar

Kirchenverwaltung: Rimparer wählen nach Annullierung erneut

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    Blick vom Kreuzweg neben der Kirche St. Peter und Paul auf das Rimparer Schloss: Am 9. und 10. November wird die Kirchenverwaltungswahl wiederholt. 
    Blick vom Kreuzweg neben der Kirche St. Peter und Paul auf das Rimparer Schloss: Am 9. und 10. November wird die Kirchenverwaltungswahl wiederholt.  Foto: Christine Jeske

    Die Wahl der Kirchenverwaltung (KV) in Rimpar wird wiederholt. Die Bistumsleitung hat den Termin auf den 10. November festgelegt. Bereits am Vorabend kann abgestimmt werden und auch wieder per Briefwahl. Die erste Wahl hatte Generalvikar Thomas Keßler im April von Rechts wegen als ungültig erklärt. Begründung: Eine hinreichende Einladung der Wahlberechtigten im vergangenen Jahr sei nicht erfolgt. Andere Einwände blieben unberücksichtigt.

    Nun liegt es erneut an den Gemeindemitgliedern von St. Peter und Paul, die Personen zu bestimmen, die ehrenamtlich das Vermögen der Kirchenstiftung von 2020 bis 2024 verwalten sollen. Drei Frauen und zehn Männer sind bereit dazu. Unter den Kandidaten sind auch drei Mitglieder der bisherigen KV. Dieses Mal schafften sie es auf die Liste, weil sie die nötigen Unterstützerunterschriften vorlegten. Vor einem Jahr hatten diese gefehlt.

    Bistumsleitung informierte dieses Mal über den Ablauf der Wahl im Amtsblatt

    Damit nun alles ordnungsgemäß abläuft, hat die Bistumsleitung bereits vor Wochen im Amtsblatt der Diözese über den formalen Ablauf informiert. Ebenso hat sie bei der Annullierungsentscheidung festgelegt, dass der alte Wahlausschuss auch die Wiederholungswahl durchführt. Dennoch gab es eine Umbesetzung – was  wieder für Beschwerden sorgte. Das Dekret des Bischofs werde missachtet, hieß es.

    Auch fühlte sich die alte KV nicht aus ihrem Ehrenamt entlassen geschweige denn für ihre Arbeit gewürdigt. Lediglich im Gottesdienst sei nach der Annullierung der Wahl verlesen worden, dass die alte KV nicht mehr existiere und Ortspfarrer Dariusz Kuszynski bis zur Wiederholungswahl alleine das Vermögen verwalte.

    Das sei gängige Praxis, sagt Kirchenrechtsprofessor Matthias Pulte von der Universität Mainz auf Nachfrage. „Wenn es keine rechtmäßige Kirchenverwaltung gibt, kann der Bischof den Pfarrer vorübergehend zum Vermögensverwalter ernennen.“ Das sei nötig, damit eine legitimierte Person  die nötigen Unterschriften setzen kann. "In Rimpar hatte Bischof Franz Jung gar keine andere Möglichkeit", sagt Pulte. Denn durch die Annullierung der Wahl sei ein Vakuum entstanden: "Die alte KV war nicht mehr im Amt, die gewählte konnte ihr Amt nicht antreten."

    Der Kirchenrechtler plädiert indes generell für eine offenere Informationspolitik über Entscheidungen der Bistumsleitung: "Die Menschen müssen mitgenommen werden." Mehr Transparenz hätte auch bei der Änderung des Wahlausschusses gut getan, meint Pulte. Aus der Gemeinde hieß es, der Justitiar der Diözese, Boris Gelfert, habe erst im Nachhinein und nach einer Beschwerde die kirchenrechtlichen Gründe erläutert. Die Argumention: Normalerweise säßen auch Mitglieder der amtierenden Kirchenverwaltung im Wahlausschuss. Doch nach der Annullierung gab es das Gremium ja nicht mehr.

    Unklar bleibt, warum im Internetauftritt von St. Peter und Paulseit fast einem Jahr die Mitglieder der  "Kirchenverwaltung 2019 bis 2024" trotz Wahlannullierung abgerufen werden können: Es sind die alten KV-Mitglieder.

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